Elterngeld 2. Kind

Ich bekomme im August mein erstes Kind. Bin ab morgen im Mutterschutz und habe bis jetzt montl. 1400 Euro netto verdient. Meine Frage ist, wie viel Elterngeld steht mir beim 2. Kind zu. Und bis wann muss ich es bekommen, damit ich nicht nur den Mindestsatz erhalte. Kann mir bitte jemand eine Rechnung aufstellen. Ich blicks nämlich irgendwie wirklich nicht.

Vielen dank

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Schau mal im Magazin da findest du was übers elterngeld,solltest auf jeden fall 12 Mon. gearbeitet haben und wirst so um 67% bekommen.

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Fürs erste Kind. Das ist mir alles klar. Aber wie ist es beim 2. Kind? Da ich finde nichts, wo es ganz klar drinsteht. und wenn, dann blick ich es nicht, weil es doch etwas komplizierter ist.

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Du hast noch nicht mal dein 1. Kind und denkst jetzt schon darüber nach, wie schnell du ein 2. nachschieben musst, nur um weiter Geld zu bekommen? Ich hoffe, das ist nicht dein Ernst.

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Halt mal den Ball flach!!!! Ich habe bis jetzt immer gearbeitet und ich lag noch nie dem Staat auf der Tasche (mein Mann auch nicht!) und es hat damit doch nichts zu tun. Wann ich dann mein zweites Kind bekomme, entscheide ich schon nicht nach dem Geld. Keine Sorge!!! Ich gehöre halt nun mal zu den Menschen, die einfach gern wissen, was Sache ist und nicht im nachhinein kommen und sagen, das hab ich nicht gewusst!!! Und überall jammern!

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naja, hat sich aber sehr danach angehört....

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also...wenn du das zweite bekommst bevor das erste seinen ersten geburtstag hat, dann bekommst du das selbe wie beim ersten...+ Geschwisterbonus

Wenn du das zweite danach bekommst und davor nicht arbeiten warst bekommst du IMMER den mindestsatz...heißt, wenn du 3 Jahre daheim bleibst und dann wieder ein Kind bekommst, dann bekommst du 300€ im Monat...ansonsten bekommst du immer 67% des Nettodurchschnittsgehalts der letzten 12 monate...heißt, du warst 3 monate daheim und hast 9 monate gearbeitet, dann bekommst du ((9xGehalt)/12) und davon 67%...(z.B. 9x987€ = 8883€, 8883€:12 = 740,25€, 67% von 740€ sind nach adam riese 495,80€...das wäre dann das Monatliche Elterngeld)

LG

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Es ist überhaupt nicht kompliziert. Wenn du zwischen den beiden Kindern nicht arbeitest, werden 12 Monate vor der Geburt genommen, die Monate, in denen du noch Elterngeld fürs 1.Kind bekommst, werden ausgenommen und stattdessen mit Monaten vor dem Mutterschutz des 1.Kindes ersetzt.

Je mehr Monate mit Elterngeld vom 1.Kind (12 Monate nach der Geburt) in diesen 12 Monaten vor der 2.Geburt sind, desto mehr Geld bekommst du.

Die Monate, in denen du kein Elterngeld vom 1.Kind bekommst, werden mit 0 EUR genommen. Dann alle Monate zusammen gerechnet und durch 12 geteilt. Davon 67% oder mehr, wenn du mit dem Durchschnitt unter 1000 EUR liegst.

Ich glaube, auf www.elterngeld.net war so ein Beispiel.

Ach so, bis zum 3.Lebensjahr deines 1.Kindes (oder bis zum Ende vom Elterngeld des 2.Kindes, je nachdem, was früher eintrifft), kriegst du noch 10% vom Elterngeld, mind. aber 75 EUR, Geschwisterbonus.

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Ach so, wir haben uns gedacht, dass unsere Kinder zwei Jahre Unterschied haben sollten. Das heißt, dass wir dann die 300 Euro+Geschwisterbonus erhalten würden.

So habe ich das auch gedacht, aber ich wurde gestern total durcheinander gebracht.

Alles klar. Danke.

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Sicher bin ich nicht, habe aber folgendes gehört:

Wenn du Dein Elterngeld auf 2 Jahre verteilst, also den halben Satz in der doppelten Zeit bekommst, so sind alle diese Monate für die neue Elterngeldrechnung ausgeschlossen. Das würde heißen: Wenn Nr 2 innerhalb der nächsten 24 Monate kommt, so zählen die 12 Monate vor der Elterngeldzeit als Verdienstzeitraum. Somit für Dich volles oder nahezu volles Elterngeld. Denn wenn es z.B. nach 26 Monaten kommt, zählen die 2 Monate ohne Elterngeld und Verdienst, plus die 10 letzten Monate vor Beginn der Elterngeldzeit, also Dein momentaner Verdienst.

So wäre es logisch im Bezug auf den Gesetzestext, kenne aber keinen, der es so hatte. Zu bedenken ist natürlich auch, was passiert, wenn Du vor Ablauf der Elterngeldzeit wieder anfängst zu arbeiten. Da wird dann nämlich was abgezogen.

Bei Nr. 2 bekommat Du den Mindestsatz plus Geschwisterbonus, wenn Du nicht wieder gearbeitet hast oder aber halt 67% oder entsprechend mehr, wenn Du z.B. einen Minijob hattest. Immer vorrausgesetzt, dass zwischen dem Ende der Elterngeldauszahlung und der nächsten Geburt 12 Monate oder mehr liegen, die dann der Anrechenzeitraum sind.

Hoffe, dass ich mich halbwegs klar ausgedrückt habe und wecke jetzt meine Schnecke aus dem Mittagsschlaf, alles Liebe, Fanti

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Nein, das stimmt nicht. Egal, wie der Auszahlungsraum ist, es zählt nur der Anspruchsraum, die 12 Monate nach der Geburt.

Sonst würde es jeder machen...

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ALSO: Bevor ich hier noch gesteinigt werde, -nein, ich plane meine Kinder NICHT nach dem Elterngeld. (Sonst hätte ich ja schon 07 anfangen können meine Kinder zu kriegen ;-))Es war einfach THEORETISCH gemeint, so dass mir jemand eine RECHNUNG aufstellen kann.

Ich finde es wirklich schade, dass manche gleich einen angreifen. Ich greife ja auch nicht jeden an, der ungeplant schwanger wird oder wegen einem Kind heiratet oder bei Kindern einen Namen wählt, den ich nicht schön finde oder einen gebrauchten Kinderwagen kauft, oder, oder, oder!!! Das geht mich nichts an!!! -Weil ich die Familienverhältnisse nicht wirklich kenne!!!

Allen anderen: DANKE #blume für die Antworten und noch eine schöne Kugelzeit!!!