Hallo ihr lieben,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
ich zahle monatlich 100 € in die betriebliche Altersvorsorge. Das ist eine Entgeltumwandlung. Das heißt: Ich verzichte freiwillig auf 100 € meines Bruttos und zahle das steuerfrei in die Pensionskasse. Mein Arbeitgeber schenkt mir noch mal 20 € dazu. Mein Netto wird dadurch, dass ich auf 100 € verzichte natürlich weniger.
Wenn ich also jetzt mein Elterngeld beantrage, dann nehmen die ja 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens. Ich zahle aber in diesem einem Jahr nichts in meine altersvorsorge ein. Logischerweise. Gehe ja nicht arbeiten.
Jetzt habe ich gelesen, dass die Elterngeldstelle das nciht berücksichtigt. Das heißt die nehmen weiterhin mein durchschnittliches netto der letzten 12 Monate, obwohl ich ja mehr hätte, wenn ich nicht in die Pensionskasse einzahlen würde. Was ich ja auch nicht tue, weil ich ja zu Hause bin.
Versteht einer was ich meine? Mir geht es darum, ob es da eventuell schon eine Neuregelung gibt, von der ich nichts weiß .
Wäre dankbar für Antworten.
lg tamara
Verringertes Elterngeld duch betriebliche Altersvorsorge?
Hi,
da gibt es ein Urteil drueber:
http://www.biallo.de/finanzen/Soziales/betrieblich...eld.php
LG und viel Erfolg beim Einspruch wenn du deinen Bescheid hast!
Barbara
der Link funktioniert leider nicht
Habe es gefunden:
http://www.biallo.de/finanzen/Soziales/betriebliche_altersvorsorge_kindergeld.php
Mein Arbeitgeber konnte mir keine Antwort darauf geben. Werde gleich mal lesen, ich zahle 140 € macht netto etwa 80 € aus.
hi tamara,
so wie ich das verstanden haben, wird nur das steuerpflichtige einkommen berücksichtigt. ich habe ein ähnliches modell und muss sagen, dass es netto jetzt nicht viel ausmacht, weil durch den abzug ja mein zu versteuerndes bruttoeinkommen niedriger ist und dementsprechend der steuersatz.
oder hast du dir schon mal die netto differenz geben lassen?
lg lily
Ich zahle auch in die BAV ein und bei mir wird der Beitrag erst nach dem gesetzlichen Netto abgezogen. Ich dachte für die Berechnung des Elterngeldes wird das gesetzliche Netto herangezogen???
Und wie sieht das eigentlich mit VL aus??? Zählt das mit rein???
Blicke da echt nicht mehr durch
Danke für Eure antworten. Werde mir den Link mal anschauen. Bei mir wird bei Steuern und abgaben etc. nicht das normale Brutto versteuert, bei mir wird das Brutto nach Abzug der 100 Euro, die ich in die Pensionskasse zahle, zugrunde gelegt.
VL wird nach Netto abgezogen. Mindert also nicht die Bemessungsgrundlage fuers EG.
LG
Barbara