beschäftigungsverbot bei 180 euro job???

hallo ihr lieben!!!


meine nichte ist in der 9 ssw...nun darf sie laut fa nicht mehr in ihrem job arbeiten.gastronomie(raucher)und nur schichten von frühestens 17-wenigstens 22 uhr.meißtens aber von 19-3 uhr...er meint eine ss dürfte abends ab 20 uhr nicht mehr arbeiten...nun ist sie voll fertig.sie hat noch 2 kl.kids und nur die chance diesen kleinen 180 euro job wahrzunehmen...da ich hörte,das bei 400 eurojobs weiter lohn gezahlt wird,wollte ich mal fragen ob ihr wißt ob dieses nicht auch für 180 eurojobs gilt.sind doch beides geringfügige,oder???

danke schon mal...

:-)sandra 6 ssw

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Hallo

Bekommt sie denn wirklich ein Berufsverbot ?

Wirklich beantworten kann ich dir deine Frage nicht . Allerdings hab ich eher den Eindruck , dass de Fa deiner Nichte nahegelegt hat den Job an den Nagel zu hängen , da sie als Schwangere eh nur bis 20 Uhr arbeiten darf ! Dadurch dürfte sich der Job in der Gastronomie doch erledigt haben !

Ob sie bei einem BV weiterhin ihren Lohn bekommt , weis ich leider nicht .

LG Carmen

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ne ne,echt ein bv...wiel da nur geraucht wird,und sie zu den zeiten nicht arbeiten darf...er meint das wäre gesetzlich verankert!?

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Ein "Recht" auf BV hat sie, wenn ihre Gesundheit in der SS und/oder die des Kindes gefährdet ist. Sobald der Arzt das BV ausspricht, ist es gültig.

Sie hat Kündigungsschutz, sobald sie die Schwangerschaft bekannt gibt und darf vom AG aufgrund der SS nicht finanziell benachteiligt werden. Sicher hat sie einen Arbeitsvertrag!?
Das würde also bedeuten, dass sie ihr Durchschnittsgehalt vom AG bis zum Beginn des Mutterschutzes bzw. bis zum Ende ihres (befristeten) Arbeitsvertrages weiter gezahlt bekommt. In bestimmten Fällen kann der AG sich das Gehalt von der Krankenkasse zurück holen.

Genaueres steht auch in der Broschüre http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=3156.html , auch zum Download.

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weiß gar nicht,aber denke das sie nen vertrag hat...auf jedenfall ist sie auf 180 euro angemeldet...das gilt also auch für 180 eurojobs?

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Ich hab im MuSchuG nachgeschaut und nichts gegenteiliges gefunden, es sind da keine Ausnahmen bei Teilzeitangestellten oder Geringverdienern beschrieben. Sie müßte also die 180 Euro weiter verdienen.

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Hi,

also bei einem BV ist es eigentlich so dass man sein Gehalt voll weiter bekommt.

Das man nur bis 20 Uhr arbeiten darf ist wirklich im Mutterschutz Gesetz verankert.

Am besten deine Nichte ruft bei Ihrer Krankenkasse an denn der AG bekommt von denen das Geld zurück.

LG Simone 30SSW

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hallo,
lohn wird auch für geringfügige weiter gezahlt ,egal was sie verdient haben.sie braucht nur eine krankmeldung vom arbeitgeber.
ansonsten noch folgenden tipp,da sie unter 391 euro verdient bekommt sie nämlich sonst nichts von kk oder ag.allerdings muß sie auch hierfür familienversichert sein,das heißt nicht selbst krankenversichert:



habe hier einen heißen tipp für die mamis unter euch die einen minijob haben ,aber da sie familienversichert sind keinen anspruch auf mutterschaftsgeld von der krankenkasse haben.
ihr könnt (sogar online ,und rückwirkend für alle kinder die ab dem 1.07.2005 geboren sind)beim bundesversicherungsamt ,mutterschaftsgeld beantragen.hier bekommt ihr eine einmal zahlung von 210 euro pro kind. der antrag ist unkompliziert ,gut verständlich und in max.5 minuten ausgefüllt.
www.bundesversicherungsamt.de
telefon :+49(0)228619-1877

lg sechskinder

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???

sie ist nicht verheiratet und zahlt jeden monat ihre kk aus eigener tasche...136 euro sind das

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oh mann,das ist ja gemein!!
dann steht ihr das ja auch nicht zu.
die gesetze sind echt besch......

lg sechskinder