Elterngeld bei vorzeitiger Geburt

Hallo Zusammen,

ich habe da auch mal eine Frage zum Elterngeld.

Soweit ich weiß, kann ich für mich 12 Monate Elterngeld beantragen, wobei aber das Mutterschaftsgeld (also die 8 Wochen nach der Geburt) abgezogen wird.
So dass im Endeffekt nur 10 Monate Elterngeld gezahlt wird.

Jetzt ist es ja so, falls das Baby vor dem errechneten Termin geboren wird, die "nicht beanspruchte" Mutterschutzzeit nach der Geburt drangehängt wird.

Wenn mein Kind also 4 Wochen zu früh käme, würde ich
nach der Entbindung 12 Wochen Mutterschaftsgeld bekommen und sich dafür das Elterngeld auf 9 Monate reduzieren?

Seh ich das richtig? #kratz

LG
Schnecke

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nein nein ...wenn dein kind zu früh kommt...wird der mutterschutz hinten einfach verlängert..damit es nicht ungerecht ist...und dann beginnt ganz normal die elternzeit...und die ist eben diese 10 monate da man ja den mutterschutz abzieht. auch wenn der mutterschutz 12 wochen war...weil frühgeburt. also keine sorge..du hast keinen nachteil wenn du eine frühgeburt hast....aus erfahrung weiß ich..dass du dann meist eh ganz andere sorgen hast...weil dein baby noch viel mehr aufmerksamkeit braucht wie sonst:-)

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Hallo,

es heißt zwar, dass sich der Mutterschutz um vier Wochen verlängert, wenn du eine Früh- oder Mehrlingsgeburt hast, aber das stimmt nicht so ganz. Medizinische Frühchen sind keine rechtlichen Frühchen.

Da bedeutet, solange dein Kind OK ist und du es ganz normal mit nach Hause nehmen kannst, dann wird es behandelt, wie jedes andere Kind auch. Dein Mutterschutz endet 8 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin.

Das Wort Frühgeburt sollte man besser durch "Mangelgeburt" ersetzen. Wenn nämlich dein Kind weniger als 2500g wiegt, dann ist damit zu rechnen, dass es besondere Betreuung durch dich und die Ärzte benötigt und du bekommst eine Bescheinigung, dass dein Mutterschutz vier Wochen länger dauern sollte. Gleiches gilt, wenn dein Kind aus welchen Gründen auch immer in der Kinderklinik landet und dort länger bleiben muss.

Finanziell hat das für dich dann die Konsequenz, dass dein Mutterschaftsgeld vier Wochen länger ausgezahlt wird und du somit in diesen vier Wochen keinen Anspruch auf das Elterngeld hast. Doppelt gezahlt wird nicht. Erst nach dem Ende der Mutterschutzfrist beginnt dein Anspruch auf das Elterngeld, das dann mit zum vollendeten 12. Lebensmonat ausgezahlt wird. Dein Mann / Partner kann es aber schon direkt nach der Geburt bekommen, denn er würde dann ja, wenn er Elternzeit nimmt, kein Einkommen haben.

Viele Grüße
manonne

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??? also mein sohn wurde bei 34+4 geboren...also zeitlich ein frühchen, aber der knabe wob stramme 2700 gramm und wir sind nach 3 tagen heim! und er war ein frühchen ..vor dem gesetz und vor der kasse!!!!!!

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Hallo,

hm dem kann ich nicht zustimmen. Mein Sohn kam etwas mehr als 4 Wochen zu früh und der mutterschutz wurde hinten angehängt UND wurde auf das Elterngeld angerechnet...

Lg Mira

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so ist es auch richtig. die vorrednerin täuscht sich da! mein sohn kam über 5 wochen zu früh und ich hatte auch null nachteile!

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Ne ich meinte eigentlich deine Version. Stimme meiner Vorrednerin zu. Der verlängerte Mutterschutz wird sehr wohl auf das Elterngeld angerechnet.

Es sei denn es werden unterschiedliche Bescheide erteilt...

LG

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Guten Morgen Schnecke,

also Du bekommst 8 Wochen Mutterschaftsgeld. Wenn das Baby früher kommt, wird das hinten angerechnet.
Ganz genau, kann Dir das Deine Krankenkasse sagen. Ruf da doch mal an.

Und das Elterngeld bekommst Du erst nach dem Mutterschutzgeld. Also keine 10 Monate wie Du geschrieben hast, sondern 12 Monate. Das wird nicht mit dem Mutterschutzgeld verrechnet.

Du mußt das Elterngeld 7 Wochen nach der Geburt anmelden.

Gruß #herzlich
Kleinesbuerotier

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Also bei mir wurde das verrechnet...

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Hallo Schnecke2703, ich bin neu hier und habe mal ne Frage? Mein Sohn kam 14 Wochen zu früh zur Welt. Wie ist das denn mit dem Elterngeld? Ich bekomme nämlich auch kein Mutterschaftsgeld, weißt Du vielleicht bescheid wie das dann abläuft? Vielen Dank für deine Antwort.

Mamacity03#kratz

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Hallo Schneke

ich habe hier eine Seite über das Elterngeld

http://www.fruehgeborene.de/index.php?option=com_content&view=article&id=120&Itemid=141

wie du sehen kannst sind es so oder so 12 Monate. Einziger Nachteil die Ausfall von 6 Wochen vor dem Geburt #aerger