Elterngeld Partner und arbeitslos?

Hallo Zusammen,

vielleicht kennt sich jemand von euch damit aus.

Mein Mann ist seit 4 Monaten arbeitslos und mich würde mal interessieren wie das ist mit den 2 Monaten Elterngeld, welches mein Mann ja durchaus auch beantragen könnte, gemacht wird.

Theoretisch müsste sich doch dann sein Anspruch für Arbeitslosengeld um 2 Monate verlängern, oder?

Die Monate wo er arbeitslos ist/war werden ja mit null berechnet #schock , oder? Das würde heißen um ein einfaches Beispiel zu nennen, wenn er

6 Monate * 1000 Euro
und
6 Monate * 0 Euro (da arbeitslosen Geld) bekommen hätte

müsste ich die 6000 Euro durch 12 Monate teilen
und von den 500 Euro würde er dann 67 % bekommen...

Richtig?

Sorry, ist vielleicht etwas verzwickt #augen, aber trotzdem danke für euer Antworten..

LG Tina

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So viel ich weiß bekommst du als Arbeitsloser immer die 300 euro. Nicht mehr und nicht weniger.

Lg

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#schock oh, dann werden da nicht die letzten 12 Monate berücksichtig?? Das wäre aber doof...

aber trotzdem danke...#blume

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Das stimmt nicht!
Ausschlaggebend sind natürlich die 12 Monate vorher, wobei Monate mit ALGI mit 0 angerechnet werden.

LG

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Hi, Tina!

Wenn Dein Partner Arbeitslosengeld bekommt, bekommt er den anrechnungsfreien Sockelbetrag von 300 € zusätzlich zum Arbeitslosengeld (I oder II). Das Arbeitslosengeld läuft weiter. Es kann zwar sein, dass es trotzdem vorher alles so berechnet wird, wie du schon angefangen hast, aber raus haben wird er vermutlich nur die 300 € zusätzlich zum Sockelbetrag.

Ansonsten ruf einfach bei der Elterngeldstelle an und frag nach, hab ich auch grad gemacht.

Lg Katrin

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Das trifft bei ALGI nicht zu!
Er bekommt kein volles ALGI PLUS das Elterngeld!
Für den Bezug von ALGI muß er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, min. 15h/Woche und wenn er Elternzeit nimmt, trifft das nicht zu.

LG

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...außer er steht dem Arbeitsamt 30h in der Woche zur Verfügung - nicht war ?! Man darf doch auch weiterhin in der Elternzeit 30h die Woche arbeiten.

LG

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müsste so stimmen, ich war im nov/dez 08 arbeitslos und das wird mit null berechnet. allerdings seit jan 09 wieder im job....

wie das ist, wenn er aktuell arbeislos ist und innerhalb der letzten 12 monate gearbeitet hat, weis ich nicht, frag mal lieber nach.

kann sein, dass der grundbetrag von 300euro bei arbeitslosigkeit erst gilt, wenn du mehr als die letzten 12 monate al warst...oder eben nicht...

glg

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Hallo,

also das letzte Mal bin ich von ALG I in die Elternzeit gegangen. Es ist so wie du es gerechnet hast. Eben die letzten 12 Monate, Arbeitslosenzeit mit 0 und das durch 12. Ist grob was er bekommt. Da sind noch mehrere Sachen zu berücksichtigen. Aber das ist ja erstmal egal.

Er könnte rein theoretisch ALG I und EG gleichzeitig bekommen, aber das wird glaub ich angerechnet. Aber kenne mich da nicht so aus. Ich finde es nur Blödsinn. Wenn er jetzt 6 Monate arbeitslos war und dann 2 Monate EZ nimmt, hat er immernoch den Restanspruch von (vermute ich mal) 6 Monaten. Also ja die Zeit wird verlängert.

LG kuebi 10.SSW