Hallo Ihr lieben,
jetzt habe ich auch mal eine Frage:
Ich bekomme seid Montag Mutterschaftsgeld (sprich ich bin 6 Wochen vor der Geburt meines Kleinen). Elterngeld stehen mir insgesamt 12 Monate zu, da mein Mann die anderen 2 Monate gleich nach der Geburt nimmt.
Nun zu meiner Frage:
Mein kleiner kommt um den 06.09. zur Welt und ich wollte eigentlich erst nächstes Jahr zum 01.09.2010 wieder arbeiten gehen. Bekomme ich bis einschliesslich August 2010 Elterngeld!? Werden die 6 Wochen vor der Geburt auch schon mit auf das Elterngeld angerechnet!? Fühle mich grad etwas hilflos und mag aber auch nicht die Elterngeldstelle deswegen anrufen....
oder muss ich den gesamten August 2010 auf Geld verzichten!?!?!?!?
bitte helft mir, ich bin kurz vorm verrückt werden deswegen....
vielen dank!!!!! und sorry für´s verrückt machen...
suesse-lady + babyboy (35. SSW)
Mutterschaftsgeld wird auf Elterngeld angerechnet
Du bekommst das komplette erste Lebensjahr Elterngeld. Da du in den ersten beiden Monaten Mutterschaftsgeld erhälst, wird dieses darauf angerechnet. Das zählt nur für das Mutterschaftsgeld NACH der Geburt.
D. h. wenn dein Sohn am 06.09.09 geboren wird, bekommst du Elterngeld bis einschließlich August 2010. Deine Elternzeit würde bis 05.09.2010 gehen.
Ist das so verständlich?
LG
hailie
danke danke danke!!!!!!!!!!!!!!!!!!
je mehr ich über die geburt und den kleinen nachdenke, desto verunsicherter werde ich mit allem rundherum..........
also vielen dank!!!!!!!!!!
soweit ich weiß, werden nur die zwei monate mutterschutz NACH der geburt auf das elterngeld angerechnet ....
aber ganz sicher bin ich mir da auch nicht.
liebe grüße
isabel
wenn ich es richtig verstanden haben sogar noch länger... weil dein Mann ja die ersten 2 Monate Elternzeit nimmt und somit auch Elterngeld bezieht... dürfte dein Mutterschaftsgeld gar nicht mit einfließen.. weil du zwar Elternzeit hast - aber keine Elterngeld in Anspruch nehmen kannst. Ihr habt ja dann insgesamt 14 Monate Elterngeldanspruch. Also bis zum 14. Lebensmonat des Kindes....
Generell würde auch nur das Mutterschaftsgeld nach der Geburt auf das Elterngeld angerechnet.
das ist schon wieder so kompliziert, dass ich es gar nicht verstehe!?
ich glaub ich veblöde!?!?!? na hoffentlich geht das nach dem stillen wieder in seinen ursprungsstand zurück....
Das stimmt nicht!
Die TE hat 12 Monate Anspruch auf Elterngeld, d. h. 12 Monate ab der Geburt, da das Mutterschaftsgeld ja angerechnet wird.
Der Vater kann zusätzlich 2 Monate Elterngeld beziehen, das geht auch gleichzeitig! Wenn es die 2 Vätermonate sind, dann hat das auf das Elterngeld der Mutter überhaupt keine Auswirkungen.
LG
hailie
Also.... das Mutterschaftsgeld wird nach der Geburt (8Wochen) mit dem Elterngeld verrechnet. Heißt ja...man bekommt ja nichts zusätzlich, da man ja diese 8 Wochen noch sein normales Netto Gehalt bekommt. 1 Teil von der Krankenkasse und 1 Teil vom Arbeitgeber.
Jetzt frag ich mich nur... wenn ja Dein Mann die ersten 2 Monate Elternzeit nimmt...dann ist ja nichts zum verrechnen da, mit Mutterschaftsgeld.
Du würdest ja erst ab dem 3. Monat Elterngeld beantragen und dann für 12 Monate. Da wären wir ja dann schon ca. Anfang/Mitte November 2010. Oder hab ich jetzt nen Denkfehler ???
LG monevievi 34.SSW
also ich hab ja mutterschutz 8 wochen nach der geburt und diese zeit wird auf mein elterngeld angerechnet (so wie ich es jetzt verstanden hab!?) das heisst ich bekomm dann noch 10 volle monate elterngeld, sprich bis einschliesslich august 2010.
mein mann nimmt die ihm zustehenden 2 monate elternzeit direkt im anschluss an die geburt.
somit haben wir insgesamt 14 Monate Elterngeld (incl. 2 Monate Mutterschaftsgeld)
ganz schön kompliziert....
so habe ich mir das auch immer gedacht?! vielleicht noch jemand hier, der es so auch hatte umsetzen können???
LG, Jobina
Hallöchen,
ja, Mutterschaftsgeld wird aufs Elterngeld angerechnet. Insgesamt erhältst Du dann für 12 Monate Zahlungen, die sich halt etwas anders zusammensetzen.
Das Elterngeld an sich ist ohnehin eine Farce. OK, sicherlich, es bleibt wenigstens ETWAS hängen, aber unterm Strich sinds halt (wenn der Partner KEIN Elterngeld bezieht) dann DOCH NUR 10 Monate (eben wegen der Mutterschaftsgeld-Anrechnung), dann werden noch irgendwelche Werbekostenpauschalen abgezogen (hab ich letztens am Telefon von der Elterngeldstelle erfahren) etc.
Wie so oft: der schöne Schein trügt.
Viele Grüße,
takaa
was für werbungskosten!?!?!?
d.h. ich bekomme gar nicht 67% vom nettogehalt der letzten 12 monate!?
schau mal auf die seite, hier ist das alles gut erklärt:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/familie,did=116804.html
und hier kannst du dir auch eine broschüre downloaden:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=89272.html
lg lily
Hallo zusammen,
ich habe ein recht ähnliches Problem und hoffe, das es die Problematik auf den Punkt bringt:
Unser Kind wird im Januar geboren, ich, als Vater, würde gerne ab Geburt die Elternzeit nehmen.
Meine Frau erhält in den ersten acht Wochen nach Geburt Mutterschaftsgeld (sozialversicherte).
Nach den ersten zwölf Monaten soll meine Frau noch die verbleibenden (?) Monate Elterngeld erhalten.
Ist dies möglich, oder gelten die ersten 12 Lebensmonate des Kindes für das Elterngeld dann bereits erschöpft? Wird das Mutterschaftsgeld meiner Frau für die Lebensmonate 13 und 14 noch angerechnet?
Meine Elterngeldkasse sagt ja, ich bin mir nach anfänlicher anderer Meinun nicht mehr sicher.
Vielen Danke
Jack