zählt nein Noch ehemann als vater des kindes was nicht seins ist?

hallo

ich lebe noch in trennung mit meinem mann.
nun bin ich von einem anderen mann ss.
wie sieht das rechtlich aus? ich möchte ja nicht das mein mann als der vater gilt und zahlen muss. aber man sagte mir in der ehe geborene kinder zählen automat. als ehel. kind des nochmannes? kann mir jemand tipps geben?

vielen dank lucky

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Ja, so kenne ich das auch.
Eine Bekannte hat so ihre Scheidung jedoch beschleunigen können...

Ansonsten informier dich mal bei dem Standesamt, wo du wohnst, ob der Kindsvater die Vaterschaft auch anerkennen kann, wenn du noch verheiratet bist.
Oder beim Jugendamt anrufen.

LG
Bibi

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soweit ich weiß ja!
würde mich mal mit dem jugendamt drüber unterhalten was du machen kannst.

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Solange ihr nicht offiziell geschieden seid gilt er rein rechtlich als Vater des Kindes.

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Das ist grundsätzlich richtig. Wenn ein Kind in der Ehe geboren wird, gilt der Mann auch ohne Anerkennung als Vater. Ob es möglich ist, dass ein anderer als der Ehemann das Kind anerkennt, weiss ich nicht genau, aber ich vermute es stark.

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ja so ist es. so lange ihr noch verheiratet seit, wird dein nochehemann als vater eingetragen.

lg

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Hallo,

Wann es in der Ehe gezeugt worde dann ja.Dann ist Dein Mann Gesetzlich der Vater.Wenn Eure Scheidung läuft gehe zu Dein Anwalt der sagt Dir wie Du es änderst.

Lg Tine

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hey...

also ich kann mich den andern auch nur anschliesse...

rechtlich geshen ist er der vater da ihr noch verheiratet seid...

Aber das Jugendamt muüsste sowas wissen..und soviel wie ich weiss kann man im falle einer SS mit einem andern Mann auch schneller geschieden werde..bei meiner Freundin ging das dann innerhalb kürzester Zeit ( was auch der NOCHmann dann natürlich so wollte)

Lg melle

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Hallo,

lies dir das hier mal durch
http://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsanerkennung
Durch eine Vaterschaftsanerkennung kann allerdings nicht die bestehende Vaterschaft eines anderen Mannes verdrängt werden (§ 1594 Abs. 2 BGB), wenn nicht folgende Ausnahme gegeben ist: soweit das Kind geboren wurde, während die Ehe der Kindesmutter noch nicht geschieden oder aufgehoben war, die Eheleute aber bereits die Scheidung eingereicht haben (§ 1567 BGB), gilt das Kind zwar zunächst als Kind des Ehemannes (§ 1593 BGB). Mit dessen urkundlichen Zustimmung wird aber eine Vaterschaftsanerkennung des tatsächlichen Vaters rechtswirksam (§ 1599 BGB). Hierdurch kann eine vorher sonst nötige Vaterschaftsanfechtung vermieden werden.

Gruß Karin

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Hi,

kenn das problem. also es ist so... solange du noch nicht geschieden bist, gild dein nochmann als vater und kommt auch mit in die geburtsurkunde. das ist aber kein großes problem, denn ihr müsst dann wenn die scheiung durch ist alle 3 zum jugendamt( bei uns müssen wir nicht alle 3 gemeinsam dort aufschlagen) und eine erklärung (hab den namen vergessen) abgeben. Also, dein nochmann muss bestätigen das er nicht der vater ist, dein schatz bestätigen das er der vater ist und du das ganze bezeugen. dann gibt es auch eine neue geburtsurkunde wo dein schatz als vater drin steht. dazu habt ihr laut gesetz 2 jahre zeit sagte mir die tante beim Jugendamt. Wer solange damit warten will sein dahingestelllt.

alles gute für euch

lg tanja