Hallo Mädels..
Alsoo ich wollte mal gerne wissen ob man während des Mutterschutzes ehrenamtlich "arbeiten" darf gegen eine Aufwandentschädigung?
Ich fahre Rettungswagen und das fehlt mir sehr, deshalb würd ich gern wenigstens so ein bis zwei Schichten im Monat beim Roten Kreuz fahren..
Ist das erlaubt??
LG Julie 37.SSW
Im Mutterschutz ehrenamtliche Tätigkeit erlaubt??
also bei nem ehrenamt gibt es eigentlich keine aufwandsentschädigung"
aber wenn du im mutterschutz arbeiten willst, musst du das schriftlich festhalten.
lg
he,
normalerweiße ist es so das sobald du schwanger bist aus dem aktiven dienst raus genommen wirst. das heist nur noch büro und das braucht man nicht ehrenamtlich machen.
ich bin selbst beim roten kreuz und bei uns schauen sie da ganz genau darauf.
lg. maeusemama 33.ssw
Ja ich weis, ich möchte aber unbedingt wieder RTW fahren
Hauptberuflich bin ich ja woanders..
Wie willst du denn schwanger RTW fahren ? Bin selbst Rettungssani und während dem FSJ ist eine schwanger geworden und die durfte dann gar nicht mehr RTW oder KTW fahren wegen der Belastung beim Tragen etc ! Bist ja auch schon 37 SSW....
LG Maike mit Khira (*18.11.07) & Bauchzwerg (24 SSW)
Neee doch nicht schwanger!!
Danach natürlich..wenn der Kleine auf der Welt ist
Achso-das ging jetzt irgendwie aus deinem Posting nicht hervor. Dachte auch bei Mutterschutz nur an die Zeit VOR der Geburt
Ich würde es nicht machen, kommt wohl nicht so gut Pat. zu tragen wenn man noch nicht mal mit der Rückbildungsgymnastik angefangen hat!
Also ich fahre erst wieder wenn ich in meine Klamotten passe!
lg glu
Nein, in der Zeit nach der Geburt besteht für die 8 Wochen ein totales Beschäftigungsverbot! Jeder AG (egal ob mit oder ohne Bezahlung), der dich arbeiten läßt, macht sich strafbar!
RTW fahren in der 37. woche ??? oder versteh ich da was falsch ?
LG