Hi,
möchte noch vor der Geburt unseres Kindes den Elternantrag so weit es geht ausfüllen. Nun meine Frage.
Ich habe 15 Stunden Teilzeit bei meinem alten AG gearbeitet das gebe ich ich klar an. Ich habe aber nebenbei auf 400 Euro Basis noch wo anders gearbeitet wo ich auch so schnell wie möglich nach der Geburt wieder arbeiten möchte.
Muß ich beide Jobs beim Elterngeldantrag angeben oder nur die Teilzeitstelle?
Danke
Lg
Elterngeldantrag, 400 Euro Job angeben?
Hallo!
Soweit ich weiß werden die 400 € für die Berechnung deines Elterngeldes auch berücksichtigt. Nur wenn du das weiter arbeitest wird das widerrum auf dein Elterngeld angerechnet.
Bsp.: Verdienst vor Geburt 1000 € + Minijob 400 €
ergibt -> 67% Elterngeld von 1400 = 938 € Elterngeld
Wenn du aber die 400 € weiter verdienst dann werden so weit ich weiß die 400 € abgezogen, d. h. Berechnungsgrundlage wären die 1000 €
ergibt -> 67 % von 1000 € = 670 €
Ich habe meinen Minijob abgemeldet weil es sich ja wie du siehst gar nicht lohnt hast ja in dem Bsp. gerade mal 132 € mehr....
LG
Zladi
Ich seh das sogar ein wenig drastischer.
Solange Du nicht arbeitest, bin ich mit obigem Beispiel einverstanden. Sagen wir mal 1000.- EUR Lohn + 400.- EUR Job = 1400.- EUR. Davon 67% = 938 EUR.
Soweit, so gut.
ABER:
Wenn Du nun in der Elterngeldphase den 400.- EUR-Job wieder aufnimmst (und da mußt Du angeben ab wann, ansonsten kommt am Ende der 12 Monate eine große Rückzahlung auf Dich zu!), dann heißt das:
938.- EUR - 400.- EUR = 538.- EUR Elterngeld pro Monat!
So hab ich die Regelungen verstanden!
Herzliche Grüße
Brigitte
Nein, so wie Zladi geschrieben hat, ist es richtig. Aber es ist trotzdem heftig
LG Silke
Ja, die 400 Euro werden mit angerechnet für das Elterngeld, also auf jeden Fall mit angeben.
Wenn du dann doch wieder arbeiten gehst auf 400 Euro Basis, musst du das halt der Elterngeldstelle melden, dann wirds wieder abgezogen.
LG Silke und Leana (ET - 3)
Natürlich mußt du es angeben, denn davon wird dein Elterngeld berechnet. Nach der Geburt wirds allerdings wieder angerechnet wie unten schon fast richtig beschrieben war.
Denke auch dran, den 400 Euro-Job beim Mutterschaftsgeld zu erwähnen, da erhältst du nämlich auch Geld!
Hallo,
gibt auf jeden Fall beide Jobs an, damit dein Elterngeld berechnet wird. Du hast nur Vorteile dadurch, weil dein Elterngeld dadurch höher wird.
Was ich aber auf keinen Fall tun würde an deiner Stelle ist: In der Zeit, in der du Elterngeld beziehst, auf 400 EUR arbeiten. Denn davon hast du ja nix. Die 400 EUR werden von deinem Elterngeld abgezogen.
In der Summe heißt das, dass du genau so viel Elterngeld bekommst, ob du arbeitest oder nicht. Und die 400 EUR bekommst du ja nicht oben drauf.
Ich werde das auf jeden Fall nicht tun. Da wäre ich ja schön blöd. Ob ich zur Arbeit gehe oder zu Hause bei meinem Kind bleibe, bekomme ich ja das gleiche Einkommen!
Kannst du bei deinem 400 EUR-Job nicht um 1 Jahr aussetzen?
Überleg dir das gut. Aber wenn dir der Job so viel Spaß macht, warum nicht, musst du wissen.
LG
.wildrose.
Das ist Blödsinn. Die 400 Euro werden nicht vom Elterngeld abgezogen, sondern von der Berechnungsgrundlage. Somit hat sie 1/3 des zusätzlich verdienten Geldes immer mehr als ohne Arbeit!