hi,
bei meiner ersten ss griff die neue elterngeld verordnung noch nicht. deshalb frage ich hier einfach mal die experten ;)
früher war es so, dass die elternzeit erst nach dem mutterschutz angefangen hat bzw sich berechnet hat und auch erst ab dann das geld bezahlt wurde.
jetzt ist es angeblich so, dass die elternzeit schon ab der geburt beginnt und auch gezahlt wird und je nach gehalt im mutterschutz während dieser zeit gekürzt wird. das hieße ja dann, dass man eigentlich nur 10 bzw. 12 monate bezahlt bekommt, wenn man 8 wochen mutterschutz geld bekommt, oder?
wie wird das mit dem mutterschutzgeld verrechnet?
wie ist es wenn dann der vater die ersten zwei monate machen würde, würde sich das dann auch mit dem mutterschutzgeld verrechnen?
lg
jekyll
elterngeld eigendlich nur 10 bzw 12 monate?
Deine Mutterschutzmonate zählen als Elterngeldmonate, egal was der Vater macht.
Es geht hier um Frauen (z.B. selbständig), die nur das Mutterschaftsgeld von der KK bekommen, aber keinen AG haben, der aufs volle Gehalt aufstockt - die bkommen halt gleich ab Geburt Elterngeld...
Hey..
Ja, ich war auch total baff als ich das erstmal richtig geschnallt habe.
Die Rechnen ab der Geburt des Kindes, also MuSchu Geld wird mit angerechnet.
Bekommst dann also entweder noch 10 monate- bzw alleinerziehend 12 Monate das Elterngeld
LG
also soweit ich weiß, beginnt die elternzeit erst nach dem mutterschutz.
weil man muss die ja mindestens 7 wochen vor antritt beim arbeitgeber beantragen, d.h. in der ersten woche nach der geburt. vorher geht ja auch gar nicht, weil man ja nicht den genauen geburtstermin weiß.
von daher bekommst du die 8 wochen nach der geburt mutterschutzgeld und nach den 8 wochen elterngeld. elterngeld muss natürlich separat beantragt werden, weil das ja nicht vom AG sondern vom staat bezahlt wird. aber am besten so zeitig wie möglich nach der geburt.
lg
Nein...Elternzeit gilt nur beim Arbeitgeben ab der 8 Woche. Elterngeldstelle rechnet ab Geburt des Kindes!
achsoooona man lernt nie aus.
aber das elterngeld kann ich doch trotzdem erst nach der geburt beantragen oder???
Man bekommt 12 Monate Lohnersatz (entweder Mutterschaftsgeld oder Elterngeld), dazu zwei Partnermonate.
Ich z.B. bekomme als Freiberuflerin kein Mutterschaftsgeld, und daß ich die Wochen vor der Geburt nicht mehr arbeiten konnte und somit Null Einkommen hatte, hat kein Schwein interessiert. Also sei bitte froh über Dein Mutterschaftsgeld, statt auch noch doppelt Kohle (Mutterschaftsgeld PLUS Elterngeld für den selben Zeitraum) zu erwarten ...
Klar kann der Vater die ersten zwei Monate nehmen, das ändert aber nichts daran, daß Du da Mutterschutzgeld bekommst und danach eben bis zum 1.Geburtstag Deines Kindes bezahlt daheim sein kannst, aber nicht länger.
meine ist frage berechtigt, weil eben das elterngeld alter art erst nach dem mutterschutz begonnen hat. ich bin im öffentlichen dienst und für mich ist der mutterschutz wie krank geschrieben, bekomme mein gehalt also weiter. was natürlich gut ist. es geht aber darum, dass mein mann den größten anteil der elternzeit nehmen wird. und da ist es eben wichtig zu wissen ob es finanziell einen unterschied macht, wenn er ab geburt nimmt oder eben erst nach meinem mutterschutz. wenn er nämlich dann kein elterngeld bekommen würde weil ich mein gehalt habe, er aber auch kein gehalt mehr hat, ist das für uns auch nicht grad unerheblich wenn die hälfte unserer existenzgrundlage flöten geht....
ER kann ja Elterngeld bekommen, während Du im Mutterschutz bist. Nur DU kannst nicht gleichzeitig Mutterschaftsgeld und Elterngeld beziehen.
also erstmal, der vater kann nicht die ersten zwei monate machen, weil du 8 wochen nach der geburt noch berufsverbot hast, was du nicht wie die 6 wochen vorher eigenhändig außer kraft setzen kannst.
ich meine die verrechnung ist nur in soweit wichtig, weil die gelder von unterschiedlichen stellen gezahlt werden.
Doch, kann er (haben wir so gemacht). Das geht gleichzeitig.
Andrea
gleichzeitig meint dann ja aber, dass er mit dir gemeinsam zu hause ist....
hatte dasmit 14. monaten elterngeld immer so verstanden, dass es das gibt wenn der mann zwei monate zu hause ist, in denen die frau aber schon wieder arbeitet...
Hallo Jekyll,
noch schöner wird es beim 2. Kind, wenn man das noch in der Elternzeit des 1. Kindes bekommt, also wie bei mir, 4 Monate vor Ablauf des 3. Jahres. Da ich durch die Elternzeit nicht arbeiten war, bekomme ich zur Zeit des Mutterschutzes kein Mutterschaftsgeld und auch kein Elterngeld. D. h. obwohl ich kein Geld von der Krankenkasse bekomme, bekomme ich auch nur 10 Monate Eltergeld. Irgendwie finde ich das schon beschiss. Ich lasse mir das gefallen, solange ich von anderer Stelle Geld bekomme. Wenn das aber nicht der Fall ist, sollte man aber auch die 12 Monate Elterngeld bekommen. Bin echt am Überlegen, ob ich nicht versuchen soll, diese zwei Monate einzuklagen.
LG
Uli