Beschäftigungsverbot..Probleme mit Arbeitgeber

Huhu,

weiß vllt. einer von euch, wo ich etwas im Internet finde, wo gesetzlich geregelt ist, dass der Arbeitgeber den normalen Lohn weiterzahlt und diesen von der Krankenkasse z.T. oder vollständig bezahlt bekommt? Ich hab' schon gegoogelt aber keine rechtliche Aussage darüber gefunden. (nur das der Arbeitgeber zahlt, aber nichts über die Krankenkasse.)

lg Bunny

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Also ich hab vorgestern einfach mal bei meiner KK (Barmer) gefragt wie das bei einem BV ist und die haben zu mir gesagt das der AG den Lohn weiter zahlt aber die KK zahlt das nicht an den AG zurück.

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Hmm das ist ja echt seltsam. Hab' gerade noch etwas weiter gesucht (da ja jeder etwas anderes darüber sagt) und das hier gefunden:

Aufwendungsersatz für Arbeitgeber
Seit dem 1. Januar 2006 erfolgte per Gesetz eine Änderung der Erstattung
der Arbeitgeberaufwendungen. Seitdem werden grundsätzlich
alle Arbeitgeber (auch der öffentliche Arbeitgeber wie
Bund, Länder und Gemeinden) - unabhängig von der Zahl ihrer
Beschäftigten – in das Ausgleichsverfahren einbezogen. Den
Arbeitgebern werden 100 % der Aufwendungen, die durch die
wirtschaftliche Sicherung ihrer Arbeitnehmerinnen bei Schwanger-
und Mutterschaft entstehen, erstattet. Dies ist geregelt im
Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) vom 22. Dezember 2005
(BGBl. I S. 3686), geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom
24. April 2006 (BGBl. I S. 926).
Grundlage der Erstattung ist ein Antrag des Arbeitgebers an die jeweilige
Krankenkasse, bei der die werdende Mutter versichert ist.
Das Verfahren wird auch für privatversicherte Arbeitnehmerinnen
durchgeführt. Zur Klärung der Formalitäten für das Umlageverfahren
sollte sich der Arbeitgeber mit der Krankenkasse in Verbindung
setzen.


lg

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Am Besten Frauenarzt oder Krankenkasse bescheid geben, die wissen bescheid und haben alles über dieses Thema zur Hand. Auf Inet ist nicht immer verlass, stand damals auch in der Situation. Er beurlaubt dich ja und du gehst ja nicht freiwillig. Der Arbeitgeber bekommt das Geld ja von der Krankenkasse erstattet, du kostest ihm keinen Cent.
LG

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ich hab ne BV und bekomme das geld normal weiter vom arbeitgeber und der arbeitgeber bekommt das geld von der krankenkasse zurück.

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Hallöchen!

Du kannst auch bei der Mutterschutzberatung anrufen,die wissen über die gesetzliche regelung auf jeden fall bescheid.
Frag mal deinen FA nach der Telefonnummer.

Oder unter Mutteschutzgesetz.Da steht auch vieles.

Ich hatte auch BV und ärger mit meinem AG.
Und im Mutterschutz setzt sich dann deine KK auch mit deinem AG in verbindung.Mußt natürlich erst die bescheinigung vom FA zur KK schicken.

Lg suggar

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Der Arbeitgeber kann sich das Geld von der Berufsgenossenschaft zurückholen, nicht von der KK...