Februar-Mamis: wieviel Urlaubstage für 2010?

Hallo,
wer kennt sich damit aus, wie das mit Urlaubsanspruch ist?
Bei uns ist der geplante Geburtstermin der 07.02.2010.
D.h. ich arbeite noch bis 27.12.09 und gehe dann in Mutterschutz.
Wie ist das mit dem Urlaubsanspruch für 2010 geregelt?
Kann man den Urlaub: 1. entweder schon 2009 nehmen oder 2. erst mal aufheben und dann z.B. nehmen wenn man nach 1 Jahr wieder stundenweise anfängt zu arbeiten?
Verfällt dieser Urlaub dann irgendwann, wenn man z.B. noch ein Baby bekommt und zwischendurch nicht arbeitet?
Wie macht Ihr das? Ich wäre für Tipps sehr dankbar.
Viele Grüße
10petra mit #ei 25+2

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Soweit ich weiß steht Dir für 2010 dann gar kein Urlaub zu. Du gehst ja dann sicher in Elternzeit und da hast Du mit dem Arbeitgeber ja nichts weiter zu tun. Weiß es aber nicht 100%ig. Oder meinst Du Urlaub den Du jetzt von 2009 noch übrig hast.

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Hallo Petra,

wenn Dein mäusschen am 07.02. tatsächlich kommt ginge dein Mutterschutz bis zum 04.04.2010 und bis dahin hast du dann auch vollen Urlaubsanspruch - somit 3 volle Monate.

Mein Sohn kommt Ende März und ich habe bis Mai Urlaubsanspruch. Ich werde Ihn vor meinem Mutterschutz nehmen.

gruß kristina

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wenn du in elternzeit gehst ,steht dir kein urlaub für 2010 zu ,ich nehme meinen resturlaub von dem jahr 2009 die 3 wochen vor muSchu .
mein letzter arbeitstag ist der 04.12.2009
.

lg

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Hallo!

Also, man hat Urlaubsanspruch auch für die Zeit des Mutterschutzes. Das heißt wenn Dein Mutterschutz im April endet, hast Du bis April noch Anspruch.

Wenn Du einen netten Arbeitgeber hast, dann kannst Du den Urlaub noch in diesem Jahr nehmen. er muß ihn Dir aber noch nicht geben, da er Dir ja in 2009 noch nicht zusteht. Du kannst ihn Dir dann entweder auszahlen lassen oder im Anschluss an die Elternzeit nehmen.

Viele Grüße
Sandra

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Hallo Sandra,
und weisst Du auch ob der Urlaub dann irgendwann verfallen würde?

Viele Grüße
10petra

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Hallo,

also Dir steht bis zum Ende Deiner Mutterschutzfrist Urlaub zu. Für jeden vollen Monat, den Du in Mutterschutz bist, sind es anteilig die Urlaubstage. Du hast in 2010 3 Monate Mutterschutz, also stehen Dir 1/4 Deines Urlaubs zu.

Wenn Du 2010 komplett in Elternzeit bist, dann verfällt der Urlaub nicht. Urlaub, der sich aus der Zeit des Mutterschutzes angesammelt hat, kann entweder im laufenden oder im gesamten Folgejahr nach Elternzeit geltend gemacht werden. Erst danach verfällt er.

Viele Arbeitgeber lassen auch ein Vorziehen des Urlaub zu. Bei uns in der Firma dürfen wir z.B. im 4. Quartal schon auf Urlaubstage aus dem Folgejahr zugreifen. Da musst Du allerdings mal bei Deiner Firma nachfragen.

Wenn Du alles ganz genau nachlesen willst, dann Google mal nach Mutterschutzgesetz. Da steht die Urlaubsregelung auch ganz genau drin.

Liebe Grüße und Alles Gute

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Hallo sidera,
ja, ich werde das ganze Jahr 2010 Elternzeit nehmen. Ob ich 2011 auch noch Elternzeit nehme oder stundenweise arbeiten werde, weiss ich jetzt noch nicht. Also würde mir der Urlaub auch nicht verfallen wenn ich erst wieder 2011 arbeite?
Viele Grüße und danke für die Info
10petra

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Nein, Dein Urlaub würde nicht verfallen sondern sich zu Deinem Urlaubsanspruch für 2011 dazu addieren.

Liebe Grüße

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Hallo!

Du hast bis 8 wochen nach der Geburt ja noch Mutterschutz und solange auch Urlaubsanspruch. Ich denke nicht das man den vorher nehmen kann. Der Urlaub verfällt auch nicht aber der AG kann den Urlaub anteilig kürzen für jeden vollen Monat Elternzeit.
Bei mir liegen zwischen elternzeit und erneutem Mutterschutz 4 Wochen und in der zeit muß ich meinen Urlaub nehmen denn sonst würde er verfallen. Wie das läuft wenn man keine zeit dazwischen hat weiß ich nicht. Wenn du gnaz sicher gehen willst ruf beim Arbeitsamt an, die können dir genaueres dazu sagen bzw. ich hatte ne Tel. von einer Hotline für Arbeitsrecht bekommen.

LG emilylucy

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Mein Muschu beginnt am 10.01.2009 mein ET ist der 21.02.2010+8Wochen= April

Das heisst bei normal 30 tagen im jahr habe ich für 4 Monate 1/3 Anspruch also =10Tage

5 davon nehme ich direkt die erste Januarwoche dann kann ich dieses jahr früher gehen und die restlichen 5 tage bleiben solange stehen bis ich wieder da bin die verfallen nicht:-)


mit meinem Resturlaub von diesem Jahr 13 tage und ein paar tage auf Stunden ist mein letzter bereits am 04.12.2009 also noch 5 Wochen und 3 tage hihihihihi


#rofl so jetzt biste verwirrt#schwitz

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ich glaube nicht das du Urlaubsanspruch hast. Man hat doch nur Urlaubsanspruch, wenn man die Monate auch gearbeitet hat!

aber informiere dich doch am besten gleich beim arbeitgeber.

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Also ich habe noch Anspruch auf 5 tage! Arbeite alleidings momentan nur Teilzeit in Elterzeit 20Std.!

Mir wurden diese tage auch schon zur Verfügung gestellt, damit ich sie noch vor der Elternzeit abbauen kann! Habe gestern meinen letzten urlaubsantrag geschrieben!#huepf

LG sabrina mit Viktor (*1.2.07) und Püppi (25+3)