Guten Morgen euch allen zusammen,
langsam verzweifle ich. ich arbeite zur Zeit in Teilzeit und bin Nebenberuflich Selbständig. Ist so weit auch kein Problem.
Nach der Geburt meines kleinen im Februar gehe ich erstmal in Elternzeit, will aber weiterhin nebenberuflich Selbststädnig sein. Hat damit jemand Erfahrung? Wie sieht es dann aus mit dem Elterngeld, bekomme ich überhaupt welches, und wenn ja, hat der nebenberufliche Verdienst Auswirkungen darauf.
Ich kann nirgendwo was dazu finden. Vielleicht geht es jemandem noch so wie mir.
LG
Vonnyy
Elterngeld, Teilzeitarbeit und Nebenberuflich Selbstständig
Es gibt Elterngeldrechner im Internet..Probiers mal aus dann siehste was du bekommst. Aber mind. 300 sind immer drin...das ist die Untergrenze ( ausserd, du verdienst sehr viel, dann bekommt man verständlicherweise kein Elterngeld).
lg
die 300 euro gibts immer, egal wie viel man dazuverdient
Huhu,
Also ich Studiere zZ und bin nebeinbei Selbständig tätig. ich muss sagen das ist ein absolutes desaster weil mir jeder was anderes sagt. ich mache zZ ein urlabssemester und naja nebenbei arbeiten tue ich grade nicht weil ich auch bald Entbinden werde. Ich werde ganz normal Elterngeld beantragen (bekomme aber auch "nur" die 300€) und ich denke nicht das ich in der Elternzeit nebenbei arbeiten wrede. Ich wüsste nicht wieso du kein Elterngelb bekommen solltest. Das steht ja eigentlich jedem zu :) Könnte mir aber gut vorstellen das wenn du nebenbei arbeitest, dass das dann angerechnet werden wird. Aber um sicher zu gehen würde ich mal bei der Elterngelstelle oder so nachfragen :) Weiß nur das ich in meinem fall kein Mutterschaftsgeld bekomme und nicht Beitragsfrei bei einer KK versichert bin nach der Entbindung in der Elternzeit. Alles bischen doof aber naja :)
Lg
Wie bist du denn momentan versichert? Wenn du nämlich jetzt pflichtversichert bist, bist du während des Bezuges von Elterngeld weiterhin beitragsfrei versichert!
Ich bin als Student Versichert, da meine Familie im Ausland lebt. Da muss ich leider weiterhin Beiträge zahlen :( Finde ich auch sehr doof aber meine KK meinte das das bei Studentenversicherungen so üblich ist. Hmm...!!
du darfst wärend der elternzeit 30 stunden im monat arbeiten das wird soviel ich weiß dann nicht angerechnet aber bei selbständigkeit kann ich es dir nicht sagen
frag doch einfach mal auf dem amt nach
die können dir sicherlich helfen
Es wird immer alles angerechnet! Arbeitet man mehr als 30h gibts nur gar keine Elterngeld mehr!
Hi Vonnyy,
solange du selbst nicht arbeitest, kann dein Unternehmen in der Elternzeit erwirtschaften, was es will.
Jede Stunde, die du selbst arbeitest, wird dir vom Elterngeld abgezogen. Bei mehr als 30 Std./Woche giltst du als vollzeitbeschäftigt und bekommst nichts mehr.
Ich habe mir damals für die Dauer der Elternzeit eine Buchhalterin in Teilzeit eingestellt, die meine Aufgaben übernommen hat.
LG Tenea (31+0)
Nein, das Unternehmen kann nicht erwirtsschaften, was es will. Die Frage ist nämlich, wie das alles abgerechnet wird, wenn sie als Inhaber den Gewinn bekommt, zählt es logischer Weise bei ihr ja als IEnkommen und kürzt das Elterngeld!
KLAr bekommst du Elterngeld und klar hat er Auswirkungen, denn der legt ja auch vor der Geburt schon die Höhe des Elterngeldes mit fest. Ist also nach der Geburt genau wie Teilzeitarbeit zu betrachten.
Als Selbstständiger hast du ja etwas Einfluss auf den Geldeingang und es zählt nur das Zuflussprinzip, also gucke evtl. dass es Monate ohne Geldeingang gibt, dann gibts da das volle Elterngeld!
Ansonsten gilt EInkommen vor der Geburt+Gewinn abzüglich 920 Euro/12 und davon dann abgezogen der Gewinn nach der Geburt! davon gibts dann 67%.
Danke für die schnellen Antworten.
Am besten werde ich mich mal mit meiner Elterngeldstelle auseinander setzen. Zum Glück habe ich da ja noch ein wenig Zeit bis Februar.
Danke
Vonnyy