Hallo zusammen,
wir hatten gestern eigentlich ET, bin also im Mutterschutz.
Meine Frage: Hab gelesen,dass die Elternzeit beim AG schriftlich erfolgen muss. Hm, bei mir war das bissl seltsam.
Hatte mein AG in der 14.ssw schriftl. über meine ss informiert, tja und irgendwann bin ich dann in Mutterschutz und keiner der Chefs wollte wissen wann ich wieder kommen will. Klar unter Kollegen haben wir schon darüber gesprochen aber halt nix "festes".
Wie muss ich denn jetzt vorgehen?
Danke schon mal,lg Cays
Elternzeit; Betreff Arbeitgeber
du musst spätestens eine woche nach der geburt schriftlich "beantragen" von wann bis wann du in elternzeit gehen willst
Hier:
spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn muss die Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangt werden, wenn sich die Elternzeit unmittelbar an die Geburt des Kindes oder an die Mutterschutzfrist anschließen soll. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise auch eine angemessene kürzere Frist möglich (z. B. zu Beginn einer Adoptionspflege, soweit sie sich nicht frühzeitig planen ließ).
Wir die Anmeldefrist von sieben Wochen bei der Erklärung nicht eingehalten, verschiebt sich der Termin für den Beginn der Elternzeit entsprechend. Eine nochmalige Anmeldung ist nicht erforderlich. Aus Beweisgründen ist empfohlen, die Anmeldung der Elternzeit, z. B. von der ARbeitgeberseite bestätigigen zu lassen oder sie per Einschreiben mit Rückschein zu senden.
Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen. Habe hier ein Buch über Elternzeit und Elterngeld vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Ncoh was
Eltern sollten ihre Elternzeit grundsätzlich nur für zwei Jahre anmelden, um das dritte Jahr felixbel gestalten zu können.
Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes kann Elternzeit ohen Zustimmung des AG genommen werden. Die Anmeldung der Elternzeit die über den zeitraum von zwei Jahren hinausgeht, muss erst sieben Wochen vor beginn der arbeitgeberseite zugegangen sein. wenn sich das dritte jahr elternzeit unmittelbar an eine bereits beanspruchte elternzeit anschließt, zählt es nicht als neuer Zeitabschnitt!!!!
BEi Zwillingen ist zu beachten, das man nicht bei beiden Kindern die drei Jahre gleichzeitig beantragen soll. Man kann durch aus für Kind A drei Jahre nehmen und Kind B die drei Jahre direkt hintendran hängen...man hat anrecht auch 6 Jahre Elternzeit. Das wissen die meisten nicht°!!!!!!!!!!!!!
Ui, bei dir ist es ja gestern eigentlich soweit gewesen...also das war ET oder?
Schon Anzeichen, das es losgeht?
Lg Daniela
Hi daniela,
danke für die Tips!
Ich glaube ich muss mal im Geschäft bei der Sekräterin nachfragen wie das bisher gehandhabt wurde. Mist, das ging irgendwie total unter.... nicht,dass ich kein Geld oä. kriege. Hab ja mit diesem schriftl. kram keinen Plan!!!
Ja gestern war ET. Hm, habe immer mal wieder ne Wehe aber nix eindeutiges....LEIDER!!!!
LG
du bekommst in der Elternzeit doch gar kein Geld, sondern nur eine Garantie auf (d)einen Arbeitsplatz
aber drum kümmern solltest du dich auf jeden Fall
Hallo,
dani_n hat ja schon super alles erklärt, du bist aber noch nicht zu spät, um die Elternzeit beim AG anzuzeigen: denn nach der Geburt hast du ja noch 8 Wochen Mutterschutz und du musst ja erst 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit diese auch anzeigen (hat dani auch schon gesagt, wollte ich nur noch mal hervorheben). D. h., du musst in der Woche nach der Geburt deine Antrag auf Elternzeit beim AG einreichen. Bei uns ist es sogar so, dass es dafür einen Vordruck gibt...
Das Elterngeld musst du bei der Elterngeldstelle beantragen...
Ich bin auch gerade dabei, schon mal alle Anträge und Behördengänge vorzubereiten, damit mein Mann nach der Geburt nur noch alles abgeben muss und wir uns dann ganz unserem Baby widmen können statt die Anträge auszufüllen ;o) ich finde das aber alles schon sehr aufwendig und man muss an so viele Stellen und Behörden denken (Kindergeld, Krankenkasse, AG, Elterngeld, Standesamt (am wichtigsten wg. Geburtsurkunden...)...) echter Behördendschungel ;o)))
Toi, toi, toi und liebe Grüsse,
Claudia