Wann endet Mutterschaftsfrist bei Geburt vor ET????

Hallo ihr lieben,

also mein ET ist der 11.12. Demnach (8 Wochen später) endet meine Mutterschaftsfrist am 05.02.2010! Jetzt weiß ich aber, dass ich am 20.11. einen KS bekomme. Sprich genau 3 Wochen vor ET. Am 05.02.2010 ändert sich doch nichts oder?

Weil ich hänge ja einfach die 3 Wochen vor ET einfach hinten ran. Oder sehe ich das falsch?

Meine Mutterschaftsfrist geht ja vom 30.10. (6 Wochen vor ET) bis zum 05.02.2010 (8 Wochen nach ET) und wenn mir vorher 3 Wochen fehlen, hänge ich sie hinten ran. Also egal wann mein Kleiner kommt, das Ende ist doch so oder so klar. Oder steh ich aufm Schlauch?

Oder wird dann rückgängig das so berechnet?

ET 20.11.2009
Beginn MuSchu 9.10.2009
Ende MuSchu 01.01.2010

Sprich ich bekomme Mutterschaftsgeld vom 09.10.2009 bis 29.10.2009 nachgezahlt?

Welche von den 2 Varianten wird nun angewandt?

LG

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Hallo!

Leider geht es nicht, dass die 3 Wochen "drangehängt" werden.

Die 8 Wochen nachgeburtlicher Mutterschutz gilt ab Geburt. Vielmehr ist es so, wie von Dir schon vermutet, dass Dein Mutterschutz neu nachgerechnet wird.

Du solltest jetzt als Nächstes Deinen neuen ET melden, damit es berechnet werden kann.

LG

petite-cascade

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Meine KK weiß bereits Bescheid, aber die werden nichts machen, solange sie die Geburtsurkunde nicht haben. Ist ja auch klar. Es ging nur darum, dass ich bereits ein Schreiben für meine Elternzeit für meinen AG aufsetze, ausdrucke und mein Freund den beim AG abgeben kann, während ich im KH sein werde.

Also ganz normal 8 Wochen nach ET. Sprich 8 Wochen nach 20.11. und die Zeit die mir vorher fehlt, wird nachberechnet, korrigiert und nachgezahlt?!

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Die drei Wochen werden einfach dran gehängt, denn jede Frau hat insgesammt 14 Wochen Mutterschutz, war bei mir letztes Jahr auch so. Hatte ET am 26.10.2008, mein Sohn kam aber schon am 2.10.2008 zur Welt hatte aber trotzdem Mutterschutz bis 25.12.2008 wie vorher auch.

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Guten Morgen!!

Korrekt ist, das du ganz normal deine 14 Wochen Mutterschutz hast hast, auch wenn dein Kind zu früh kommt.

Wenn Dein Kind aber später kommt, dann hättest Du länger. Dann stehen Dir nämlich trotzdem die 8 Wochen nach Entbindung zu.

Da ich im Steuerbür arbeite, hatte ich in Sachen Lohnberechnung schon des öfteren mit solchen Fällen zu tun.

Liebe Grüße

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Die beiden Mutterschutzfristen (vor und nach der Geburt) betragen immer mindestens 14 Wochen. Alle Tage, die durch eine „vorzeitige“ Entbindung verloren gehen, werden gewissermaßen an die acht- bzw. zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt „angehängt“.

Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mutterschutz

So hat man es mir letztens auch erklärt.

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Also bleibt der 05.02.2010 als Ende.

Super. Danke euch!

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Genau, der bleibt! Nur das du früher freiwillig arbeiten gehen könntest, wenn du möchtest. Weil da nur die 8 Wochen Pflicht sind!