Vater angeben

Hallo an alle...
Hab mal ne Frage...

Was ist eigentlich wenn ich bei der Geburt den Vater nicht angebe, sondern unbekannt?

Will mit meinem Ex eigentlich nichts mehr zu tun haben und wollte mal wissen ob ich dann trotzdem Kindergeld und das alles bekomme...

Danke schonmal für eure Antworten

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musst du nicht angeben u klar kriegst du trotzdem kindergeld

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Natürlich kannst du unbekannt angeben.

Kindergeld kriegst du immer, nur dann eben keinen Unterhalt mehr.

LG, Dynastria

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Hi.
Du bekommst keinen Unterhalt und damit auch keinen Unterhaltsvorschuss.
Das sind dann also mind. 127 Euro weniger im Monat

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hi,

also ich will eig auch am liebsten nix mehr mit dem vater zu tun haben, aber gebe ihn trotzdem als vater an. denn ich finde es doof wenn das kind i-wann mal seine geburtsurkunde vorlegen muss und da vater unbekannt steht. ich musste sie auch bei meinem ausbildungsplatz vorzeigen. natürlich bleibt es dir überlassen, aber ich denke da an mein kind.
vaterschaft hat er gott sei dank auch schon anerkannt, so das ich auch von ihm unterhalt bekommen werde. natürlich will er dafür auch den kleinen alle 2 wochen sehen, aber das ist ok für mich.
vllt hast du ja glück und dein ex verziechtet auf sein besuchsrecht.
überlegt es dir, kannst auch gerne über vk schreiben.


lg
chrissi mit tyler 28.ssw

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Es mag ja Glück für die Mutter sein, wenn der Ex sein Kind nicht sehen will, für die Kinder ist es eher traumatisch zu wissen, dass man dem eigenen Vater egal ist. Und dabei spielt es keine Rolle, was zwischen den Eltern vorgefallen ist.

Sei also froh, dass dein Ex regelmäßigen Kontakt sucht. Ist für die Entwickung, besonders von Jungen, enorm wichtig!

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ich hab auch kein problem damit das er den kleinen sehen will.
nur weil schneeblume ja nix mehr mit ihrem ex zu tun haben will, dachte ich das ich das mal so schreibe.

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wenn du auf das Geld nicht angewiesen bist, ist es vermutlich wurscht. Ist halt die frage, ob dein Kind es nicht irgendwann als Makel empfindet, dass für ihn immer "Vater unbekannt" gilt. Aber hauptsache, es weiß selber, wer sein Vater - oder wie es so unschön neudeutsch heißt, Erzeuger - ist.

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Hi...

Nur als kleiner Tipp, auch wenn du den Vater als unbekannt angibst ,er aber sein Kind sehen will, kann er einen Vaterschaftstest trotzdem durchsetzen,ob du es willst ,oder nicht....
Dann wird er trotzdem als Vater eingetragen und hat auch Besuchsrecht!

Liebe Grüße bla.

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Ich danke euch für die vielen Antworten...

Auf das Geld kann ich leider nicht verzichten und 127 Euro sind ja ne Menge wenn man dann selber nit arbeiten geht...

Werde ihn dann denke ich mal schon eintragen lassen, denn wenn das Kind wirklich mal wissen will wer sein Vater ist und da unbekannt steht, habt ihr recht, das ich für das Kind nit so dolle...

Vielleicht hab ich wirklich Glück und er will das Kind nit sehen, aber bei dieser Mutter denke ich eher mal das sie versuchen wird mir das Kind weg zu nehmen, aber das geht ja auch nit so leicht...

LG

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Hallo, also ich habe bei meiner Großen den "Erzeuger" mit angegeben. Da wir zu der Zeit zwar zusammen waren, aber nicht verheiratet, steht er zwar bei der Vaterschaftsanerkennung als Vater drin, aber weil wir nicht verheiratet waren steht er nicht mit bei meiner Großen auf der Geburtsurkunde. Da stehe nur ich.

Kindergeld wie schon gesagt bekommst du immer. Aber wenn du den Vater nicht angibst, bekommst du wie auch schon geschrieben auch vom Jugendamt kein UVG (Unterhaltsvorschuss). Weil das Jugendamt sonst keinen Ansprechpartner hat, wo die den Vorschuss wieder her fordern können.

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Hallo Schneeblume,

wieso willst Du mit dem Vater nichts mehr zu tun haben? Will oder soll er das Kind nicht sehen?

Sei doch froh wenn Du ihn angeben kannst..der Vater meines ungeborenen Kindes droht mir für den Fall daß ich ihn angebe...deswegen weiß ich noch nicht ob ich ihn angeben werde ... wenn ich áusscliessen könnte daß er seine Drohungen nicht wahrmacht, würd ich keien Sekunde zögern ihn anzugeben...

Daß Du Kidnergeld so oder so bekommst weißt Du ja schon....

Gruß,
missy