Hallo,
ich arbeite als Kellnerin in einem kleinen Hotel (Familienbetrieb) und bin nun in der 26. Woche schwanger, da ich mittlerweile aber kaum noch ein paar Stunden ohne Rückenschmerzen arbeiten kann hab ich mich bei meinem FA über ein Beschäftigungsverbot informiert, der meinte das er das nicht ausstellen kann da er kein Betriebsarzt ist und ich soll es erst mal über den Arbeitgeber versuchen da dieser selber ausstellen kann oder über das Gewerbeaufsichtsamt. Nun hab ich mit meiner Chefin gesprochen, die hatte noch nie was mit dem BV am Hut und hat Angst das ich Ihr nen Strick daraus drehen kann/ will! Jetzt hab ich ihr gesagt das es im gegenseitigen Einverständniss passiert und für sie keine Nachteile hat! Aber sie zieht sich wie ein Kaugummi und hat sich bis jetzt noch nicht informiert, jetzt möchte ich für Sie nach Infos suchen, um Ihr etwas entgegen zu kommen, da ich nicht im bösen auseinander gehen möchte!
Könnt Ihr mir helfen wie ich an genaue Texte oder Hilfestellungen zum Beschäftigungsverbot komme?
MfG, Rebecca
Beschäftigungsverbot als Kellnerin vom AG?
Naja, auf jeden Fall muss sie dein Gehalt weiter zahlen, das wird ihr schon nicht schmecken!!!
Weiß sie das!?
Bei einem Beschäftigungsverbot bekommt sie eben mein volles Gehalt von der KK wieder zurück deswegen hab ich Ihr das ja angeboten! So hätte keiner von uns einen Schaden in der Sache!
Jetzt hab ich aber grad mit meiner KK und dem Gewerbeaufsichtsamt telefoniert und da hab ich einstimmig die Antwort erhalten das meine Chefin in meinem Fall keine Chancen hat ein Arbeitsverbot selber auszustellen! Das ist ja wohl der Hammer! Das kann nur mein FA, und der wollte eben nicht! Jetzt muss ich es eben nochmal über meine Hausärztin versuchen wegen der Rückenschmerzen das dies in meinem Beruf unzumutbar ist während der Schwangerschaft!
Ansonsten bleibt mir nur noch die Krankmeldung wo ich ca. 20% meines Gehaltes verliere!
Ich hab jetzt aber mal gerechnet: am 16.1.10 beginnt mein Mutterschutz und der Arbeitgeber muss mich bei einer 6 wöchigen Krankmeldung voll weiterbezahlen, das heisst das ich mich ab dem 5.12.09 krank melden könnte ohne das zumindest mal für mich ein finanzieller Schaden entsteht! Meine Chefin muss dann eben in den saueren Apfel beisen!
Das bekommt sie ja aber wieder!
Hey!
versteh ich nicht von deinem FA...Klar schreibt das der FA!!! Meine FÄ fragt mich jedesmal wie es aug Arbeit ist und wenn es nimmer geht soll ich es ihr sagen und sie schreibt mir ein BV aus... Mit unserem Betriebsarzt hatte ich wegen der SS noch nie was am Hut!
LG
Zuckerschneckchen und die 2 Rabauken (29.ssw)
Das BV kann vom AG und von jedem Arzt ausgesprochen werden.
Naja, als Kellnerin arbeitest du ja in einer Branche, in der du nur eingeschränkt in der SS weiterarbeiten darfst. Demnach sollte es deiner Chefin schon entgegenkommen, wenn sie eine andere Kraft einstellen kann und für dich nichts mehr zahlen muß. Dein Gehlat bekommst du zwar weiterhin, aber deine Chefin bekommt es von der KK zurück. Für sie ist es nur buchhalterischer Aufwand und mit keinen Kosten verbunden. Eine Ersatzkraft müsste sie ja ohnehin einstellen für die Zeit deines Mutterschutzes und Elternzeit (wenn du das machen willst).
Dein FA kann übrigens auch das BV ausstellen. Da versucht sich mal wieder jemand rauszureden. beim nächsten Besuch kannst du mal die Mutterschutzrichtlinien mitnehmen. Jeder Arzt darf ein BV ausstellen.
guck mal hier, vielleicht hilft dir das weiter:
http://www.mehrlinge.com/Beschaftigungsverbot/hauptteil_beschaftigungsverbot.html
Wenn dein AG keine Arbeit für Dich hat, die den MUSCHU Richtlinien entsprechen dann darfst du bei vollem Lohn zu hause bleiben.
Das zweite gute für Dich Zuschläge bekommst du mit bezahlt, werden zwar versteuert, demnach erhöht sich aber dein Elterngeld. Auch nicht zu vergessen
Ich selbst bin schon ab dem 3. Monat zu hause arbeite auch in der gastronomie und da kann man den MUSCHU nicht immer einhalten.
Natürlich kommt es immer darauf an, was man selber noch leisten kann
Ist bereits meine 3. Schwangerschaft, die beiden ersten liegen mit 17 und 10 jahren schon eine Weile zurück.
damals habe ich auch die Zähne zusammen gebissen.
Aber, wenn dein AG das gehalt wioederbekommt, was bitte spricht dann dafür die Gesundheit von Mutter und Kind aufs Spiel zu setzen? Er kann eine Kraft für Dich einstellen, die keine Einschränkungen hat.
Viel Erfolg und Alles Gute
Wie ich als Antwort bei franzi9785 schon geschrieben hab, falle ich trotz dem ganzen Schmerzen und branchenbedingt nicht in ein BV, so das es mir meine Chefin ausstellen darf! Hab eben grad mit dem Gewerbeaufsichtsamt und meiner KK telefoniert, das darf eben nur ein Arzt! Meine Chefin hätte in meinem Fall nicht mal eine Chance!
Ich versteh nicht das es bei manchen und anderen Branchen so einfach geht ein BV zu erwirken, und ausgerechnet in der Gastronomie stellt sich alles quer! Das ist doch manchmal echte Hirnpieslerei!
Meine Ärztin hat im übrigen die Aussage gemacht, das nur der AG darüber entscheiden kann ob es ein BV gibt oder nicht
Dein Arzt hingegen ist befugt darüber zu entscheiden ob du krank bist oder nicht
Sie hat ein formloses Schreiben aufgesetzt und darin stand, das ich nur die Arbeiten machen kann, die mit dem MUSCHU im Einklang stehen
Und ob die da stehen weiß vermutlich der AG besser als ein Branchenfremder.