ALG 2 Frage ..... wegen zu zahlendem Unterhalt an uneheliches Kind

Hallo liebe Kuglies.

Wir haben folgendes Problem.
Mein Mann ist alleinverdiener mit Netto 1600€
Da ich ja nur Kindergeld und Elterngeld bekommen werde, wenn unser Sohn auf die Welt kommt, muss er also für die Miete 650€ warm alleine aufkommen und alle anderen Fix Kosten.
Er hat eine uneheliche Tochter von 7 Jahren. Und zahlt daher Unterhalt von 291 € p.M.
Zudem hat er noch einen Kredit abzuzahlen in höhe von 425€ p.M.
Uns bleibt also zum Überleben nicht viel :-(

Nun meine Frage, wenn ich jetzt ALG 2 beantrage um zu versuchen, etwas Geld zu bekommen, wird meinem Mann dann der Unterhalt an seine Tochter zum positiven angerechnet? Wenn ja, zu welcher Höhe?
Kennt sich da jemand aus?
Ich denke mal nicht, das ihm da entgegen gekommen wird, was den Kredit angeht.

Würde mich freuen, wenn mir da jemand helfen kann, denn im Internet finde ich nix darüber.

GLG eure Nine85

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Ich bezweifle das du ALG2 bekommst, wenn dein Mann so viel verdient.
Das inbteressiert das Amt herzlich wenig ob ihr einen Kredit abbezahlen müsst würd ich mal sagen, auch der Unterhalt an seine Tochter kann denen ja egal sein. 1600€ ist ne Menge Geld.
Versuchen kannst dus, aber ichg laub halt nicht das da was großes bei raus kommt, mit viel Glück wird vllt dein Mietanteil übernommen.
Versucht doch vorher mal Wohngeld zu beantragen, ALG2 sollte der letzte Ausweg sein.

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also Wohngeld bekommen wir leider keines. das habe ich schon versucht :-(
Ich habe allerdings mit einem ALG " Rechner berechnet bekommen das meinem Mann von den 1600 € 310 € abgezogen werden als Freibetrag. Sprich laut dem Rechner würden 1300€berechnet werden und dann halt die abzüge dazu. Der ALG Rechner sagte ich hätte anspruch.

Meine Frage ist nur, ob die ihm auch zugute legen, das er den Unterhalt zahlt.

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Gute Frage, ist ja einen Ausgabe wie jede andere auch....
Ich würd sagen geh einfach mal hin und lass dich erstmal beraten wie das aussieht.

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Hallo ich glaube es auch nicht.
Denn Du beantragst ja ALG 2,du hast ja mit dem Unterhalt nichts zu tun.
Sie werden das Einkommen deines Mannes zählen,aber ob da Ausgaben mit verrechnet werden,kann ich mir nicht vorstellen #kratz.

Aber wenn ihr kein W Geld bekommt,schätze ich mal wird es mit ALG 2 wohl eher auch nichts#kratz.

Er kann doch den Unterhalt neu berechnen lassen,denn die Kids im Haushalt leben ,zählen doch auch.

Naja man muss aber auch sehen wenn einer alleine verdient ob man sich so einen hohen Kredit leisten kann ?

L.G Tina

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Meine leibliche Kinder im Haushalt

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Die Unterhaltszahlungen die Dein Mann leisten muss, wird vom Einkommen abgezogen, wenn sie tituliert sind und er sie tatsächlich zahlt, genauso wie die km-Aufwendungen und die KfZ-Haftpflichtversicherung.
Die Kredite interessieren nicht.

Informiere dich auch über den Kinderzuschlag (biste vielleicht sogar besser gestellt ;-) ) bei der Familienkasse und zusätzlich zum Kinderzuschlag ist Wohngeld möglich.


Noch eine schöne Schwangerschaft #schwanger #herzlich

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Das kenne ich zu gut. mein freund verdient auch nur 1200€ netto und hat auch einen hohen kredit abzuzahel.
es zählt aber nur das netto verdienst...
wir haben mit 1200 genug für 3 person und haben kein anspruch auf irgendwas! was man zu zahlen hat interessiert die nicht :(

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Hast du mal alles durch den ALG 2 rechner gejagt???
Also wenn du kein einkommen hast, ihr ein kind habt und er auch noch miete zahlt, müsstest du anspruch haben auf "sozialhilfe"

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-ergebnis.html

geb hier mal alle daten ein..... einen versuch währe es ja vllt wert?

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war schon oft bei amt und verschiedenen stellen.. mit 1200 liegen wir knapp über der mindest grenze...

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Hi,

ich glaube nicht das du was bekommst aber ja der Unterhalt wird bei der berechnung berücksichtigt aber nur wenn der unterhalt tituliert wurde.

Viel erfolg !

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Erstma is es von Stadt zu Stadt verschieden was das Hartz4 und die Berechnungen angeht.
Der Unterhalt der zu leisten ist wird berücksichtigt wenn ein Titel vorliegt, ansonsten (so wurde es bei uns gemacht!) muß er für euch 2 aufkommen und beim Jugendamt angeben das ihm nix mehr bleibt (wird selbstverständlich durchgerechnet) und die Mutter seiner Tochter muß UVG beantragen!
Ich würde aber auch erstma bei der KG-St.den Kinderzuschlag beantragen und Wohngeld.
Um Hartz4 zu beantragen brauchst du (so is es bei uns in der Stadt!) sowieso ne ablehnung vom Arbeitsamt (also das du Arbeitslosengeld beantragt hast aber nix bekommst!)

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Also da ich bis letzte woche arbeitslosengeld bekommen habe und jetzt ein aufhebungsschreiben bekommen habe weil ich ja in Mutterschutz gehe, denke ich mal das dem ALG2 das reichen wird. Hab ich auch schiftlich


wohngeld steht uns leider nicht zu, aber komischer weise laut dem ALG 2 rechner steht uns geld vom amt zu...

blicke da nicht mehr durch

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das wird in jeder stadt anders berechnet...