Elternzeit Vater - zwei einzelne Monate

Hallo Leute, ich steh' ein bißchen auf dem Schlauch:

Wir erwarten im Juli 2010 unser zweites Kind. Mein Frau befindet sich noch in Elternzeit (unser Kleiner wurde im Oktober 2008 geboren).

Meine Frau war vor der ersten Schwangerschaft berufstätig.

Beim ersten Kind habe ich nach der Geburt einen Monat Elternzeit genommen und Eltergeld bezogen.

Nun stellt sich die Frage, wie ich es bei dem zweiten Kind handhaben sollte/kann. Am liebsten würde ich die vollen zwei Monate nehmen, habe aber Bedenken was den Erhalt meines Arbeitsplatzes angeht. Daher habe ich auch schon überlegt, nur einen Monat zu nehmen. Ich würde in jedem Fall 3 Wochen Urlaub nach der Geburt nehmen und dann kann ich im Prinzip auch 4 Wochen fehlen ohne, dass der Chef in der Firma gleich durchgeht (hoffe ich).

Nun habe ich gelesen/gehört, dass der Vater die beiden zus. Monate Elternzeit auch getrennt nehmen kann (im Zeitraum bis zu 14 Monaten nach der Geburt). Stimtm das? Und wie muss ich die beiden Monate beantragen? Erst den einen (8 Wochen vorher) und dann irgendwann (wenn ich Lust habe) den zweiten (nat. fristgerecht)?

Und dann noch das leidige Thema: Recht auf Elterngeld. Der Bezug von Elterngeld für meine(n) Elternzeitmonat(e) ist Bedingung (ich bin ja z.Zt. der Ernährer).

Ich meine, dass es da eine Bedingung gibt 'mind. zwei Monate Verdienstausfall wg. Elternzeit' oder so.

Wenn ich nur einen Monat nähme, dann hätte ich demnach ja auch nur einen Monat Ausfall und demnach keinen Anspruch auf Elterngeld?! Bin ich somit gezwungen 2 Monate zu nehmen? Am Stück?

(Beim ersten Kind ging das anscheinend, weil meine Frau zuvor berufstätig war).

Jetzt hatt eich die Idee: Die 12 Monate vor Geburt des zweiten Kindes ragen ja noch in die Elterngeldzeit des ersten Kindes hinein. Ist das auch als Verdienstausfall anzusehen?

Peter

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oh je... das ist ja echt speziell. da würde ich direkt bei der elterngeldstelle nachfragen, um eine zuverlässige antwort zu erhalten.

liebe grüße

yvonne

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Hallo Peter.
Bei uns ist es genauso. Mein Mann hatte bei unserer Tochter (Mai2008) auch 2Monate Elternzeit. Wir bekommen auch im Juli unser 2.Kind und er wird wieder 2Monate Elternzeit nehmen, obwohl ich noch in Mutterschaftsurlaub bin. Allerdings nimmt er wie auch beim ersten mal nur "Teilzeit-Elternzeit". Dh, er geht 20Stunden/Woche arbeiten und nimmt die anderen 20Stunden "Teilzeit-elternzeit". Dh er bekommt das Elterngeld dann nur aquf die hälfte seines Gehaltes bezogen, da er ja die andere Hälfte des Gehaltes verdienen bzw arbeiten geht. Du kannst währen der sogenannten zwei "Vätermonate" bis zu 30Std/Woche arbeiten. das Elterngeld bezieht sich dann nur auf die Stunden, wo du daheim bist... hoffe ich hab das jetzt nicht so kompliziert erklärt. MfG

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PS: deine Frau bekommt trotzdem 12Monate Elterngeld. Und zwar den Mindestsatz von 300Euro pro Monat. Und wenn euer erstes Kind noch unter 3Jahre ist, gibts monatlich noch 75Euro Geschwisterbonus!

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.. und hätte er auch EINEN, statt der zwei Vätermonate nehmen können?

Peter

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Uiuiui ... bei dir ist einiges falsch angekommen ... sorry. Ich versuche das mal zu entwirren.

1. Du kannst 1-12 Monate Elternzeit nehmen.

2. Ab dem Zeitpunkt ab dem Du Deinem AG Deine Elternzeit ankündigst bis Ablauf der Elternzeit hast Du KÜNDIGUNGSSCHUTZ!!! (§18 BEEG) Ja, das gilt auch für Männer.

3. Du musst nicht unbedingt Urlaub nehmen, Du kannst auch Elternzeit nehmen. Aber während der Elternzeit hast Du nicht zwangsläufig Urlaubsanspruch ... dazu ist im Gesetz nichts hinterlegt, musst Du in Deinem Arbeitsvertrag nachlesen.

4. Eigentlich stehen den Eltern nur 12 Monate Elternzeit zu, wovon 2 automatisch von der Frau in den ersten zwei Monaten nach der Geburt verbraucht werden. Während dieser Zeit ist sie im Mutterschutz und darf nicht arbeiten. Wenn Du ebenfalls Elternzeit nimmst bekommst Du 2 Monate zu euren 12 dazu, die nur Du nehmen darfst. Ob Du 2 und Deine Frau 12 oder Du 12 und Deine Frau 2 nimmt ist völlig wurscht. Aber wenn Du nur 1 Monat nimmst habt ihr nur 13 und Du musst ihn zwischen Lebensmonat 1 und 13 des Kindes nehmen.

5. Die Monate müssen nicht zusammenhängen.

Hier 2 Links die Du dringend mal ansehen solltest:

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,thema=thema-elterngeld.html

http://www.kindex.de/pro/index~mode~gesetze~value~elterngeld.aspx#p18

Ich hoffe das hilft Dir weiter.

LG Anne

P.S.: Nur als Tip Du hast auch das Recht Teilzeit zu arbeiten.

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Hallo Anne,

zu 1.: Ja, das ist mir bewusst, aber ich bin in jedem Fall der Hauptverdiener und somit nimmt meine Frau die 12 Monate und ich nehme 1-2 Monate Elternzeit.

zu 2.: Ja, das habe ich auch gelesen. Wobei es da irgendein Zeitfenster geben soll, in dem man die Elternzeit anmelden sollte. Das habe ich irgendwo im Netz gelesen. Diese These basierte darauf, dass der Kündigungsschutz nicht mit Stellung des Antrages greift, sondern erst 8 (?) Wochen vor dem ET. Dort wurde beschrieben, dass der Antrag neuerdings (?) 7 Wochen vor dem ET beim AG eingereicht werden muss. Demnach sollte man in der 8. Woche vor dem ET den Antrag (eigentlich ist es ja eine Bekanntmachung) dem AG übergeben. Dann hat man schon Kündigungsschutz UND ist noch in der Frist.

Aber: Du kennst die Lage auf dem Markt und die gegenwärtige Stimmungslage. Was nützt mir der K.schutz, wenn ich den Laufpass bekomme, wenn ich wieder da bin :-(

Alles etwas kompliziert... ich habe 'meinen' Berater noch nicht an die Strippe bekommen. Muss da mal dringend hinterher.

Noch etwas: Wie ist das mit der Unterscheidung Kalendermonat vs. Lebensmonat zu verstehen? Wenn mein Sohn am 04.10. geboren wurde, dann wird das erste EG für den Zeitraum 1.10.-31.10. gezahlt? Oder für den Zeitraum 04.10.-03.11?

Peter

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Hallo,

wir sind in exakt der gleichen Situation wie ihr gewesen.
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen Elternzeit und Elterngeld!! Das sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Elternzeit kannst Du auch wochenweise nehmen und mußt sie spätestens 7 Wochen vor Antritt beim AG beantragen. Elternzeit kann der AG nicht ablehnen.

Elterngeld kann nur monatsweise genommen werden (wobei das Geburtsdatum maßgeblich ist, nicht der Kalendermonat). Die Mindestbezugzeit von Elterngeld ist zwei Monate, die aber getrennt voneinander genommen werden können. Du kannst also einen Monat direkt Elterngeld beziehen und einen Monat später. Ihr müßt aber beim Antrag auf Elterngeld angeben, wer wann Elterngeld bezieht und Dich somit festlegen. Ich glaube inzwischen kann man diesen Antrag auch einmalig ändern.

Bei uns hat sich das inzwischen anders gelöst. Mein Mann hat mit seinem AG gesprochen und dem war es lieber, wenn mein Mann direkt nach der Geburt zwei Monate nimmt und nicht später nochmal weg ist. Das ist für mich auch die beste Lösung... So habe ich Unterstützung bei der Versorgung unseres größeren Sohnes (3,5 Jahre).

LG
Amily