Nachtbereitschaft in der Schwangerschaft

Hallo!
Ich hätte da mal eine Frage:

im Mutterschutzgesetz ist ja festgehalten das man während der SS keine Nacht - und Sonntagarbeit machen darf.

Gilt dies denn schon zu Beginn der Schwangerschaft? Oder erst gegen Ende? Bzw. gilt dies auch bei Nachbereitschaft, -also wenn man eigentlich auf der Arbeit schlafen darf? (Im Heim)
Dankeschön.

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Hallo
Arbeiten zwischen 20 und 6Uhr sind nicht erlaubt, das gilt während der ganzen Schwangerschaft, wenn der AG es weiß

nuckenack

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Ich habe bis in der 9.SSW (als es dann offiziell wurde )im Wohnheim für geistigbehinderten Gehörlosen Nachtbereitschaft gemacht und bekam sofort Berufsverbot. Also, die gilt ab sofort.
Seitdem sitze ich wie blöde zu Hause rum #schmoll

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Ich mache einen ähnlichen Job wie du. Ich arbeite bei einer ambulanten Kinderkrankenpflege, die Kinder (nachts ) zuhause betreut. Wir können auch schlafen, je nach Kind. Mein AG spricht grundsätzlich ein BV aus, wegen Schichtarbeit, aber auch wg. Ansteckungsgefahr. Die fällt ja bei dir weg. Ich habe aber bis zur 29. Woche gearbeitet, wollte es so, war kein Problem. Grundsätzlich gilt ein evtl. Verbot von Sonn-und Nachtarbeit immer sofort, also von Anfang an. Es kann ja auch immer sein, dass du nachts aufstehen mußt, dafür wärst du ja da, und dann würdest du arbeiten. Unsere Jobs sind ein Spezialfall, wenn es hart auf hart kommt, würde ich sagen, es ist nicht erlaubt.

Alles Gute!

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Danke Ihr Lieben für die schnellen Antworten!

Ich weiß noch nicht genau wann ich es dem Arbeitgeber sagen soll, weil ich, wenn ich keinen Nachdienst mehr mache, echt Probleme habe auf meine Stunden zu kommen und ich dann viel öfter zur Arbeit muss, was eigentlich mehr Stress ist.
Aber ein gesunder Schlaf ist in der SS bestimmt auch wichtig.

Liebe Grüße.