So Mädels es tut mir leid euch nochmal damit nerven zu müssen aber ich muss jetzt echt mal ALLES genau fragen denn sonst werd ich glaub jedes mal wieder aufs neue verwirrt. :-P
Elterngeld: Kann erst beantragt werden wenn das Kind auf der Welt ist da man die Geburtsurkunde braucht. Das heißt den Antrag kann ich schon mal vorher ausfüllen, und dann in der ersten Woche wenn das Kind auf der Welt ist einreichen, oder? Dazu brauch ich die Geburtsurkunde und die Bescheinigung vom Arbeitgeber über den Mutterschutzzuschuss, oder??
Dazu hab ich gleich noch eine Frage, und zwar wann stellt mir mein Chef diese Bescheinigung aus?
Habe letzte Woche meine Krankenkasse angerufen die meinte ich muss vom Frauenarzt ne Bescheinigung holen das ich da und da in Mutterschutz gehe das muss ich ausfüllen und zu der Krankenkasse schicken und die KRankenkasse setzt sich dann mit meinem Chef auseinader und regelt alles mit ihm das er den Zuschuss im Mutterschutz zahlt.
Bekomm ich dann automatisch so ne Bescheinigung oder wie ist das?
Elternzeit: Schreib ich selber am PC mit ein paar Zeilen. Und kann ich auch jetzt schon machen, oder?? Allerdings kann ich ja kein Datum schreiben da ich ja nicht weiß wann meine Tochter auf die Welt kommt. Das heißt ich schreibe einfach das ich gleich im Anschluss nach dem Mutterschutz für 24 Moante in Elternzeit gehe, oder?
Mutterschutz: DA bekomm ich wie gesagt diese Bescheinigung von meiner FÄ, die fülle ich auch und schick sie meiner Krankenkasse, die widerrum ruft meinen Chef an und klärt alles mit dem ab und ich bekomme 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt mein volles Nettogehalt weiter gezahlt (13 Euro pro Tag von der KK und den Rest vom Chef), oder??
Und ganz wichtig: Meine Kleine wird ja 2-3 Wochen vor ET per KS geholt, d.h. da habe ich ja dann erst 3 Wochen Mutterschutz gehabt. Ist das dann so das ab dem Zeitpunkt wo das Kind zu Welt kommt ab dem Zeitpunkt laufen die 8 Wochen Mutterschutzgeld nach der Geburt oder werden die Wochen die vor der Geburt in dem Fall weg fallen mit hinten dran gehängt?
Beispiel: Ich entbinde 2 Wochen vor ET dann war ich nur 4 Wochen vorher im Mutterschutz. Bekomme ich dann nach der GEburt 10 Wochen Mutterschutzgeld (2Wochen noch von vorher und 8 Wochen nachher) oder nur die 8 Wochen und dadurch entfallen die 2 Wochen vor Geburt?
Kindergeld usw weis ich das man das erst nach der Geburt beantragen kann.
Bitte bitte macht sich wer die Mühe und schreibt mir zu Elternzeit, Elterngeld und Mutterschutz ne Antwort ob ich recht habe oder korrigiert mich?? Wäre sooo lieb!! Das macht mich noch verrückt.
Jetzt bin ich völlig verwirrt. :-P
Also:
Elterngeld brauchst du Geburtsurkunde, Bescheinigung der KK über gezahltes Mutterschaftsgeld und deine letzten 12 Gehaltsabrechnungen vor dem Mutterschutz.
Vom Chef brauchst weiter keine Bescheinigung, denn sein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld steht ja dann auch in deiner Gehaltsabrechnung während du in Mutterschutz bist!
Elternzeit kannst du jetzt beantragen, ABER die 24 Monate beginnen AB Geburt und nicht nach dem Mutterschutz!
Nach Geburt schickst einfach das korrekte Datum nach.
Mutterschutz, stimmt. Bekommst 7 Wochen vor ET die Bescheinigung, füllst sie aus und sendest die an die KK. Zusätzlich schadet ne Kopie an den Chef nicht, dann geht es schneller und er fühlt sich eingebunden.
Du bekommst Mutterschaftsgeld nur die Zeit, die du effektiv drin warst. Heißt: Die KK zahlt dir vor Geburt für 6 Wochen das Geld. Wenn dein Kind dann aber schon 2 Wochen vor ET kommt, wird nix hinten dran gehangen, weder Zeit, noch Geld. Du bekommst dann also normale 8 Wochen Mutterschutz, aber nur noch für 6 Wochen Geld gezahlt, da du ja 2 nicht "verbraucht" hast.
hallo,
super dass du dir die Mühe gemacht hast.
ich dachte, dass ich gelesen habe, dass es IMMER 14 Wochen Mutterschutz sind, seit ein paar Jahren neu.
Wenn die Mutterschutzzeit wegen zu früher Geburt vorher nicht genutzt werden kann, wird diese Zeit hinten angehangen.
Aber das wird man ohne Probleme im MuSchG finden!
Was fürn Wirrwar :)
Danke dir du bist echt ein Schatz!!!
Und die Bescheinigung der KK über gezahltes Mutterschaftsgeld wann bekomm ich die?? Denn wenn man Elterngeld in der ersten Woche nach der Geburt beantragt dann braucht man ja gleich die Bescheinigung.
Und du sagst das auf den Gehaltsabrechnungen drauf steht das ich Mutterschutz bekommen hab vom Chef, aber dann versteh ich eines nicht:
Wie soll man Elterngeld in der ersten Woche nach der Geburt benantragen wenn man die letzten 12 GEhaltsabrechnungen braucht (wo auch druaf steht das Chef Mutterschutzgeldzuschuss gezahlt hat) ?? Das geht ja nicht da man ja die 8 Wochen Mutterschutz (nach Geburt) eine Woche nach der Gebrut noch gar nicht hat?
Schickt man dann einfach die letzten 12 die man hat und das reicht der Elterngeldstelle?
Das ist wirklich meine letzte Frage. :-P
Woher weist du das alles? *lach*
Hi,
also zum Thema Elterngeld kann ich mich nicht äußern, das gab es bei mir damals noch nicht.
Zum Thema Elternzeit und Mutterschutz hast Du recht so wie Du es geschrieben hast.
Und wenn Du früher entbindest bekommst Du die Zeit vom Mutterschutz hinten dran gehangen und gehst danach in Elternzeit.
LG
Jeannylie
Puh das zu lesen war anstrengend aber ich gebe mir mal Mühe alle Fragen rauszufiltern.
Elterngeldantrag:
Ja Elterngeld kannst du erst nach der Geburt beantragen. Wie du schon schreibst, soweit wie möglich ausfüllen, wenn Baby erst mal da ist, hast du kaum noch Zeit dafür.
Du brauchst dazu noch die Geburtsurkunde, die Anlagen vom Elterngeldantrag müssen teilweise von deinem Arbeitgeber und deiner Krankenkasse ausgefüllt werden.
Elternzeit:
Schreibe es einfach mal so. Das wird schon gehen. Alternativ einfach den errechneten Entbindungstermin reinschreiben und dann später den tatsächlichen schriftlich nachreichen wenn notwendig (denke nicht, kannst ja dem Arbeitgeber die Geburtsurkunde zeigen). Auf keinen Fall den KS-Termin reinschreiben, man weiß ja nie.
Mutterschutzgeld:
ja ganz genau. Die Bescheinigung bekommst du so bestimmt um die 35. SSW. Die muss zum Arbeitgeber und zur Krankenkasse. Original geht an die Krankenkasse, steht aber auch drauf. Geld habe ich in zwei Teilbeträgen bekommen. Erst das für die 6 Wochen vorher und nach Einreichen der Geburtsurkunde dann den Rest für die 8 Wochen.
Krankenkasse und Chef klären es ansonsten untereinander. Du musst nur die Zettelei abgeben.
Wie genau das ist wenn die tatsächliche Geburt vor dem ET ist weiß ich leider nicht. Streite mich da gerade selbst mit meinem Arbeitgeber und Krankenkasse. Kann es erst morgen klären. Aber da weiß bestimmt noch jemand anderes die Lösung.
Hoffe ich konnte dir helfen. Wenn du noch mehr Fragen dazu hast, immer her damit.
LG yorks mit Louis (KS am 17.12.2009)
Danke dir!!!
Ja, habe noch ein paar Fragen.
Zum Elterngeldantrag: Du schreibst, das ein paar Angaben von KK und Arbeitgeber ausgefüllt werdne muss wie geht das denn?? Ohjee... Ich dachte ich fülle den Antrag aus... schicke die Bescheinung über Mutterschutzgeldzahlung von der KK mit und die Geburtsurkunde wird auch noch mit geschickt. Und natürlich die letzten 12 Gehaltsabrechnungen.. ??
Ich gehe mitte Februar in Mutterschutz. Und befinde mich derzeit im einem BV. Wie bekomme ich dann im Februar mein Geld? Bin ja die ersten zwei Wochen vom Februar noch nicht in Mutterschutz... erst die letzten zwei Wochen? Wie wird mir dann mein Geld gezahlt?? Regeln das mein Chef und meine KK untereinander?? (Bekomme die Bescheinigung von meiner FÄ nächste Woche Donnerstag)
Oder muss ich mich drauf einstellen das mir erst mal Geld fehlt im Februar?
Danke nochmal.
Hast du denn den Antrag schon da? Bei mir waren solche Anlagen dabei für Arbeitgeber und Krankenkasse. Ist gar nicht so kompliziert wie es erst scheint. Genau Geburtsurkunde muss dazu. Die letzten 12 Gehaltsabrechnungen braucht man glaube ich nicht, da das auf den Anlagen der Arbeitgeber ausfüllt.
Eigentlich sollte dein Chef die Hälfte Februar zahlen. Kann aber sein, dass er auf die Bescheinigung wartet. Vielleicht hast du die Möglichkeit sie vorher abzuholen. Dann bist du sicher, dass du schnell Geld bekommst. Du brauchst sonst nichts weiter machen. Das müssen die unter sich ausmachen.
LG yorks
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/gesetze,did=3264.html
die zeit vom nicht verbrauchten mutterschutz wird hinten drangehängt, wenn der KS medizinisch notwendig ist, so wie es in dem text steht....
Na das ist ein Wort!