Steuerklassenwechsel ab Beginn Mutterschutz???

Hallo,

ab diesem Monat bin ich im Mutterschutz. Ich habe nun von meinem Arbeitgeber erfahren, dass ich bereits zum nächsten Monat die Steuerklasse (derzeit haben wir 4/4) wechseln könnte, damit mein Mann die günstigere Steuerklasse bekommt und wir dadurch mehr Geld zur Verfügung hätten.

Grund hierfür ist: Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld durch den Arbeitgeber sind Steuer- und Sozialversicherungsfrei. Im nächsten Jahr müssen wir jedoch in der Steuererklärung diese Einkünfte als Lohnersatzleistungen angeben und dann unter Progression versteuern.

Hat jemand von Euch die Steuerklasse zum Folgemonat nach Eintritt der Mutterschutzfrist geändert? Ich habe irgendwie Angst, dass mir plötzlich doch ab März weniger Zuschuss zum MUG zusteht.

Danke für Eure Antworten...

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Hi!

Also unsere Maus kam im Juli und wir haben im Oktober geändert.

Du bekommst ja im Muschu das selbe Geld wie vorher.

Wir hatten keine Nachteile dadurch auch steuerlich nicht.

Lg

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Wir hätten bei einem Steuerklassenwechsel ja einen Vorteil. Ich bekomme mein MUG in gleicher Höhe wie vorher.

Mein Mann würde aber ab März bereits die günstigere Steuerklasse haben und wir hätte dadurch mehr Geld zur Verfügung.

Du hast ja erst nach Ende des Mutterschutzes die Steuerklasse geändert und nicht mittendrin. Ich suche aber jemanden der nach Beginn die Steuerklasse geändert hat. :-)

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werden das genau so machen wie ihr. Ist ja erlaubt

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Hi Polly,
ich habe diese Situation zwar nicht, aber von Gedankengang her:
Du schreibst ja selber dass das Mutterschaftsgeld Steuer- bzw. SV-Versicherungsfrei ist.
Eben eine Entgeltersatzleistung. Welche steuerlichen Nachteile sollen Dir dann entstehen? Du zahlst ja in dem Moment keine Lohnsteuer mehr.
Die Krankenkasse zahlt doch den festen Satz und der Arbeitgeber setzt den Rest oben drauf, so dass man eben auf sein "normales" Gehalt kommt. Nur dass es eben kein Gehalt ist und deswegen nicht den normalen Abzügen unterliegt..
So würde ich da mal sehen :-)

LG
Jeannylie

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hi,

unterm strich ist es total egal, wann du dieses jahr wechselst, weil die änderung für das GANZE jahr in der steuererklärung gilt und ihr somit mit dem lohnsteuerjahresausgleich alles ausgeglichen bekommt...

gleich zu wechseln lohnt oft, weil ihr dann evtl. keine hohe nachzahlung ausgleichen müsst --

lg
tanja

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Die Idee deines AG ist korrekt und bringt dir keinerlei ACnhteile, denn MuSchG und Ag-Zuschuß wird aus dem EInkommen inden drei Moanten vor dem Mutterschutz berechnet, egal welche Steuerklasse du jetzt bist und Elterngeld wird auch aus dem Einkommen vor dem Mutterschutz berechnet. Also kannst du evtl. sogar noch das Elterngeld deines Mannes erhöhen, wenn er Partnermoante nimmt, denn dort zählen ja die 12 Moante vor der Geburt (weil er ja keinen Mutterschutz hat)!