Kündigung in der Schwangerschaft

Hallo, ich habe vor drei Tagen erfahren, dass ich schwanger bin (allerdings schon 13.Woche). Das Problem ist nur, dass ich jetzt erst nen neuen Job angefangen habe. Nachdem ich es meinem Chef gesagt habe, kam heute die Kündigung per Post. Wie soll ich mich verhalten? Er kann mich doch auch trotz Probezeit nicht kündigen wenn ich schwanger bin oder?

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geh zu einem fachanwalt für arbeitsrecht.

probezeit hin oder her. wenn du schwanger bist, darf er dich nicht kündigen!

lg

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Hallo!!

Bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube in der Probezeit darf er das. Wenn du z. B. einen unbefristeten AV hast, dann läuft er auch trotz SS normal aus.

PS: find ich echt Scheisse von deinem Chef!!

Lg Michi

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Nein, darf er nicht!

Ein befristeter Vertrag der einfach "ausläuft" ist ja etwas ganz anderes als eine Kündigung!


mf2

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schliesse mich meiner vorrednerin an. kündigen in der schwangercshaft egal ob probezeit oder nicht ist nicht erlaubt. der chef bräuchte schon dafür eine genehmigung der aufsichtsbehörde. und da nicht viel zeit zwischen schwangerschaft und kündigung lag hat er diese bestimmt nicht. da muss sie schon den goldenen löffel geklaut haben.

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Gleich zum Anwalt, denn nein, er kann dich nicht mehr kündigen. Teile ihm schriftlich dann noch mal deine Schwangerschsft mit.

Achso und es eilt, also wirklich sofort zum Anwalt, du hast nur 2 Wochen Zeit das Attest einzureichen und 3 für die Kündigungsschutzklage!

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Hallo,

Lt. Mutterschutzgesetz besteht Kündigungsschutz. Reiche bei Gericht Kündigungsschutzklage ein bzw. erkundige Dich bei einem Anwalt - meiner hat damals gesagt, dass man auch während der SS gekündigt werden kann, wenn der Betrieb nur eine bestimmte Anzahl an Mitarbeitern hat - dann muss aber ich glaube es ist das Gewerbeaufsichtsamt - seine Zustimmung erteilen. Und denke daran auch wenn er Dich kündigen will immer Deine Arbeitskraft anbieten, damit er Dir nichts kann. Ich hatte sowas ähnliches in meiner SS - mein Chef wollte mich kündigen nachdem ich ein BV bekommen habe - ist bei Gericht nicht mit durchgekommen - hatte aber auch einen Anwalt eingeschaltet.

LG Johanna

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Wenn es nicht verboten wäre, in der Probezeit Schwangere zu kündigen, würden die meisten Chefs das tun. Deshalb ist es ja verboten, damit einem wegen der Schwangerschaft kein Nachteil entsteht.
Dagegen kannst/solltest Du vorgehen!!!

Viel Erfolg

Vera#blume

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Habe gerade mal google befragt und folgende ausführliche Zusammenfassung gefunden:

Für Arbeitnehmerinnen, die innerhalb der Probezeit schwanger werden, gelten die besonderen Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Während der Dauer einer Schwangerschaft ist die Arbeitnehmerin vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Nach § 9 Mutterschutzgesetz darf der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Entbindung nicht kündigen.

Dieses Kündigungsverbot greift dann, wenn der Arbeitgeber vom Vorliegen der Schwangerschaft weiß oder Sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Ausspruch der Kündigung mitteilen.

Unerheblich ist, in welcher Weise der Arbeitgeber Kenntnis von der Schwangerschaft bzw. der Entbindung erlangt hat. Fehlte es dem Arbeitgeber an einer entsprechenden Kenntnis, so kann die Arbeitnehmerin die Schwangerschaft bzw. Entbindung ihrem Arbeitgeber noch zwei Wochen nach Zugang der Kündigung nachträglich anzeigen, um sich so den Kündigungsschutz zu erhalten.

Die Arbeitnehmerin ist insoweit im vollen Umfang darlegungs- und beweispflichtig. Die Schwangerschaft muss in diesem Fall unverzüglich nach Kenntniserlangung dem Arbeitgeber angezeigt werden. Auch für die "Unverzüglichkeit" ist die Arbeitnehmerin darlegungs- und beweispflichtig.

Im Ergebnis heißt dies, dass Sie Ihrer Angestellten in der Probezeit nur mit Zustimmung der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde gekündigt werden. Die zuständige Behörde bestimmt sich hierbei nach den Regelungen in dem betreffenden Bundesland.

Das Ihre Angestellte möglicherweise schon bei der Einstellung von einer Schwangerschaft gewusst hat spielt insoweit kein Rolle.

Allerdings sollten Sie darauf hinweisen, dass Ihre Angestellt im jetzigen Stadium der Schwangerschaft ihrer Darlegungs- und Beweispflicht nur nachkommt, wenn sie den Originalpass vorgelegt.

Im Anschluss an den Kündigungsschutz der Schwangeren bzw. der jungen Mutter (vier Monate nach der Entbindung) gewährt die Elternzeit der betroffenen Mutter weiteren Kündigungsschutz.

Unter engen Voraussetzungen kann einem Arbeitgeber ausnahmsweise die Kündigung einer Schwangeren oder einer in Elternzeit befindlichen Person gestattet werden (Härtefallregelung). Hierzu bedarf es der Zustimmung der oben genannten Behörde.


Ausnahme:

Der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft kommt immer nur dann zum Tragen, wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich durch eine Kündigung beendet werden soll.

Wenn im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass die Probezeit zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet ist und zur Fortführung des Arbeitsverhältnisses ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden müsste, dann kann eine Kündigung zum Ende der Probezeit zulässig sein (sogenannte "endbefristete Probearbeitsverhältnisse").

Ist beispielsweise für die Dauer der Probezeit im Arbeitsvertrag vereinbart worden, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit automatisch endet, so besteht kein Kündigungsschutz, auch nicht nach dem Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitsvertrag wird ungeachtet der Schwangerschaft aufgrund der Befristung beendet.

Sie müssten prüfen, wie der Arbeitsvertrag ausgestaltet ist, soweit eine schriftliche Fassung besteht.

Wenn eine Kündigung erforderlich wäre, um das Arbeitsverhältnis zu beenden - auch während der Probezeit (14-tägige Kündigungsfrist) -, dann muss von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ausgegangen werden, d.h. dass eine Kündigung während der Schwangerschaft unzulässig wäre (d.h. wegen der Schwangerschaft darf nicht gekündigt werden; wenn eine Kündigung aus einem anderen Grund erfolgen soll, ist eine solche nur nach Zustimmung durch das Gewerbeaufsichtsamt zulässig).

Grundsätzlich besteht natürlich die Möglichkeit den Arbeitsvertrag in beiderseitigem Einverständnis aufzuheben.

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Hallo!

Wenn Dein Vertrag befristet war, dann muss er ihn nicht verlängern - egal ob schwanger oder nicht.

Warst Du "nur" in der Probezeit, darf er Dir nicht kündigen.

Liebe Grüsse
Astrid

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Hallo

nein er darf dich nicht kündigen. besorg eine bescheinigigung vom frauenarzt über die schwangerschaft. dann ab zum fachanwalt für arbeitsrecht und kündigungsschutzklage einreichen (frist beachten).

hab das gerade selber durch.

lg nadine

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Du hast Kündigungsschutz!
Geh sofort zum Anwalt und zwar zu einem der sich auskennt.

bei Stern TV (glaub jedenfalls, dass es Stern TV war) kam grad ne Reportage, du kannst deinen AG zusätzlich auf bis zu 12 Arbeitsgehälter wegen Diskiminierung verklagen!

Also ab zum Anwalt (hoffe du hat ne Rechtsschutz, weil Arbeitsgericht zahlst du die erste Instanz immer selber egal ob Sieg oder Niederlage)

Viel Glück und lass dich net unterkriegen!!!

LG Cunababy