Zusätzliches Mutterschaftsgeld bei Übertragung?

Hallo Ihr Lieben,

Frage steht ja schon oben.

Mal angenommen, man überträgt im härtesten Fall 14 Tage, dann verschiebt sich ja der komplette Mutterschutz um diese 14 Tage nach hinten.

Bekommt man dann für diese 14 Tage nochmal Mutterschaftsgeld?

Ist eine Frage, die mir heute, bei lauter langweiliger Warterei, mal in den Sinn gekommen ist :-)

Danke für hilfreiche Antworten.

Schönen Abend noch,

Conny ET +1

1

ich bild mir ein das ich gelesen hab das man dafür das geld trotzdem bekommt!
;-)

2

Normale Geburt: 12 Wochen Mutterschaftsgeld
Frühchen: 18 Wochen Mutterschaftsgeld

LG
Nicole
37. SSW

5

Nee, stimmt leider nicht ganz.

Mutterschaftsgeld bekommt man 8 Wochen nach Geburt und 12 Wochen nach Frühchengeburt. Ich war damals 12 Tage über Termin und habe dementsprechend länger Mutterschaftsgeld und AG-Anteil bekommen.

Wenn es früher kommt und kein Frühchen ist dann bleibts bei dem alten Termin und verkürzt sich nicht um die Tage...wenn ich mich recht erinnere.

LG Jule

3

Ich hab das so verstanden, dass man 8 Wochen nach der Geburt im MuSchu ist, nicht 8 Wochen nach ET ;)

4

Ich habe bei ET+8 entbunden u habe auch für diese 8 Tage zus. MuSchuGeld von der KK erhalten.

LG Dani

6

Nein, nicht der komplette Mutterschutz verschiebt sich nach hinten, sondern der geht 14 Tage länger und ja, du bekommst dann die 6 Wochen vor dem VET, die 8 Wochen nach der Geburt und die 14 Tage dazwischen Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuss gezahlt!