Berufsverbot für Arzthelferinnen, wer kennt sich aus?

Meine Freundin ist nun in der 9. SSW und Arzthelferin. Welche Einschränkungen gibt es nun für die Ausübung ihres Berufes?

Z.B. Blutabnehmen oder der Umgang mit ansteckenden Patienten? Ich habe so was, meine ich, mal gelesen...

Die Kollegen sind von der SS mäßig begeistert und fangen an, sie schon jetzt zu mobben. Wollen sie z.B. nicht essen lassen, wenn sie zwischendurch Hunger hat oder drücken ihr Urlaubsvertretungen mit Überstunden kurz vor dem Mutterschutz auf.

Wisst Ihr was zum Thema?

Schon mal lieben Dank und herzliche Grüße

Lillihund

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Hallo Lilli,

so 100 %ig kenn ich mich nicht damit aus. Aber was ich ganz sicher weiß, ist, dass Überstunden vom MuSchG her verboten sind.

So weit ich weiß, gibt es gerade für Arzthelferinnen besondere Vorgaben. Da sollte deine Freundin sich am besten mal mit ihrem FA unterhalten. Vielleicht bekommt sie dann auch direkt ein BV.

LG Jenny + #baby 19+6 SSW

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Hallo Jenny,

hoffen auch darauf, dass der FA hilft. Bin mal gespannt ob wir noch ein paar Vorabinfos für den Termin nächste Woche zusammenbekommen.

LG

Lillihund

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Hallo,

ich kenne mich in dem Bereich auch nicht so richtig aus,aber schau doch mal hier:

http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=12855

Oder einfach mal bei google.de Mutterschutzgesetz Arzthelferin eingeben.

LG

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Das ist ein super Link!
Danke

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Huhu. Ich bin auch Arzthelferin und in der 5 SSW.

Ich weiß von meinem Gyn., das bei nichtvorhandenem Rötel-Schutz ein absolutes Beschäftigungsverbot gilt!!!

Ansonsten keine Arbeit am Patienten die mit Körperflüssigkeiten zu tun haben, also wie Blut, Urin, Stuhl, d.h. auch keine Untersuchungen durchführen wie Blutabnehmen, INfusionen legen, BZ Test etc. messen.

Ansteckende Erkrankungen... Hm, die kann man sich auch bei Aldi an der Kasse holen, aber es wäre schon schön, wenn die Kollegin am Telefon oder an der REzeption die Kollegin "warnen" würde, sobald ein Verdachtsfall auf z.B. Windpocken o.ä. rein kommen würde.

Mit dem Mobbing ist auch ziemlich beschissen, find ich. Da sollte der Chef mal ein Wort sprechen, das es jetzt eine "Sondersituation" gibt und die schwangere Kollegin sich bei Bedarf auch zurückziehen darf. Immerhin wäre das ja auch bei den anderen Kolleginnen wenn sie schwanger sein würden, bzw. krank sein würden....

Hm. Wenns sonst nicht anders geht, einfach krank schreiben lassen oder vom Gyn. ein Beschäftigungsverbot aussprechen, bzw. attestieren lassen.

Schließlich dankt es einem ja letzendlich doch keinem das man sich abgemüht hat....

Liebe Grüße #klee

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Lieben Dank für die Infos.

Das mit den Körperflüssigkeiten habe ich mir schon fast gedacht. Sie lassen sie weiter lustig Blut abnehmen und offene Füße behandeln... Ich dachte, der Chef müsste so was wissen, aber mobbt fleißig mit. Echt schade sowas....

LG

Lillihund

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Hallo,

ich arbeite als Arzthelferin oder besser gesagt ich habe. Sie darf nicht mehr in Bereichen arbeiten wo sie mit blut oder sonstigen ansteckenden Materialien in Kontakt kommt. Besonders aufpassen sollte sie vor Pat. mit Gürtelrose. Röntgen darf sie, muss aber nicht!! Also dazu kann sie keiner zwingen.

Sie muss zwischendurch immer die Möglichkeit haben sich zu setzen oder wenn sie Hunger hat auch mal was zu Essen. Auch eine Mittagspause steht ihr zu!! Überstunden dürfen lt. MuschuGe nicht gemacht werden.

Bei weiteren Fragen kannst dich ja melden.

LG

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also meine zahnärztin hat gesagt, dass man berufsverbot bekommt, sobald man in nem arztbesuch schwanger ist, eben wegen der ansteckungsgefahr...also sie durfte auch gar nichts mehr machen

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Hallo Lillihund,
ich selber bin Arzthelferin beim Kinderarzt und habe BV, wegen CMV und Röteln.
Außerdem darf man nicht, wie meine Vorrednerin geschrieben hat, mit Körperflüßigkeiten jeglicher Art in berührung kommen.
Aber ansteckende Krankheiten müssen vermieden werden und dürfen nicht mit einer Kassiererin verglichen werden, da die Praxis ein Zentrum ist für Krankheiten.Der Arzt MUß einen ansteckungsfreien Bereich zu ordnen und wenn das nicht geht, muß er ein BV aussprechen....
Ich hätte zb. in der Küche 4 Tassen spülen können #rofl aber das wars auch schon, denn auch an der Anmeldung ist man den Gefahren ausgesetzt.Und wenn dann jemand mit z.b. Windpocken kommt reicht es NICHT aus aus dem Raum zu gehen....
Das hat nicht nur versicherungstechnische Gründe,wenn man sich dann im Beruf ansteckt...
Hoffe ich habe das einigermaßen erklären können und konnte helfen....

Alles liebe und lg
Locke

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Hallo.

Ich möchte nur kurz die Aussagen zu den Überstunden korrigieren, weil hier sehr pauschal davon gesprochen wird, dass keine gemacht werden dürfen. Im Mutterschutzgesetz lautet es aber:

§ 8
Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit.(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.

(2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die

1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,
2. von sonstigen Frauen über 8½ Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche

hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.

(3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden

1. in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr,
2. in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr,
3. als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr.

(4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird.

(5) An in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte, die werdende oder stillende Mütter sind, darf Heimarbeit nur in solchem Umfang und mit solchen Fertigungsfristen ausgegeben werden, dass sie von der werdenden Mutter voraussichtlich während einer 8-stündigen Tagesarbeitszeit, von der stillenden Mutter voraussichtlich während einer 7¼stündigen Tagesarbeitszeit an Werktagen ausgeführt werden kann. Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über die Arbeitsmenge treffen; falls ein Heimarbeitsausschuss besteht, hat sie diesen vorher zu hören.

(6) Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften zulassen.
..Zu Vorschriftenteil springen und hervorheben

Quelle: dejure.org

Grüße

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Dann soll sie mal zum Gyn. gehen und sich individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen lassen, bin auch Arzthelferin und bei mir ging das. Bin seit November zuhause. Bestimmte Gründe dafür stehen nicht auf dem Schreiben. Einfach nur das bis zum Mutterschutz individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird.

Lg Carmen 21.ssw

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Danke Mädels!!!!!

Habe super viele wertvolle Infos bekommen. Und das so schnell. Ihr seid super!

Hoffe, dass es meiner Freundin hilft und sie die SS ohne Stress genießen kann.

LG

Lillihund