Mutterschaftsgeld und Elterngeld Ehemann

Hallo,

ich beantrage morgen bei der KK Mutterschaftsgeld.
Im Moment bin ich noch in der Elternzeit für meinen Sohn, die im Juni ausläuft. Ich bin jetzt schwanger und
mein Mann möchte 2 Monate Elternzeit direkt nach der Geburt nehmen.
Wie wird das dann mit dem Elterngeld geregelt? Bekommen wir dann was oder gibt es nur das Mutterschaftsgeld??

Liebe Grüße

Dorothe

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Hi,

dein Mann bekommt fuer die beiden Monate EG, das sich an Hand seines durchschnittlichen Einkommens der letzten 12 Monate bemisst. Wichtig ist: Es sind die LEBENSMONATE zu beantragen!

Du kannst auch EG beantragen fuer 12 Monate. Das Mutterschaftsgeld nach Geburt wird angerechnet, so dass du voraussichtlich dann noch 10 Monate EG erhaeltst. Da du vermutlich in den letzten 12 Monaten kein Einkommen hattest, bekommst du den Grudnbetrag von 300 Euro.
Bis zum 3. Geburtstag des Grossen gibt es ausserdem noch einen Geschwisterbonus von 75 Euro.

LG
Barbara

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oh ja mein Mann möchte auch daheim bleiben - direkt 2 monate nach der Geburt - jeztt bekomm ich dann ja noch Mutterschutzgeld - habe aber grad gestern gelesen das man den Antrag Elterngeld erst mit der Geburtsurkunde wegschicken kann und dann hab ich gelesen das die Bearbeitung bis zu 3 Monaten dauern kann.

Wie sollen wir denn ohne geld auskommen ??? wie macht ihr das wenns so lange dauert ?

Und mal noch ne Frage wegen ankreuzen ich kreuze dann Monat 3 - 12 an und mein Mann 1 und 2 oder ????

weil Mutterschutz wird ja angerechnet oder ?

oder kreuze ich 1 -12 an ?

Lg Bloemschen dies auch nicht so ganz blickt

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Hi,

"Wie sollen wir denn ohne geld auskommen ??? wie macht ihr das wenns so lange dauert ? "

Bei uns hat die Bearbeitung zum Glueck nicht lang gedauert. Aber fuer den Fall der Faelle hatten wir im Vorfeld gespart.

Du beantragst das EG fuer die Monate 1-12, dein Mann fuer 1+2.
Das MuSchaGeld wird angerechnet, richtig.

LG
Barbara