Hallo ihr lieben,
mein Chef zahlt und den Kindergarten für die große. Das ganze nennt sich Kindergartenzuschuß, zählt aber irgendwie trotzdem als Gehalt aber ohne Eteurn zahlen zu müssen.
Jetzt habe ich ein Beschäftigungsverbot bekommen und frage mich ob er es dann trotzdem weiter zahlen muss. Habe die Kita zwar schon gekündigt, aber die haben 4 Monate Kündigungsfrist.
LG
Jenny mit*Lea.24.01.2008 und 16SSW
Kindergartenzuschuß und Beschäftigungsverbot
Ich wurde mal sagen es kommt wirklich drauf an ob er es freiwillig zahlt oder es muß. Ich hab davon noch nie gehört. Prinzipiell bist Du ja weiter bei Ihm Angestellt und bekommst auch von Ihm Deinen Lohn, es ist wohl Auslegungssache. LG Betzy
Müssen muss das natürlich kein Arbeitgeber, aber wenn er es angefangen hat kann er es nicht einfach wieder abschaffen, da es ja eine andere Form von Gehalt ist.
Ich verstehe gerade nicht, wieso du den Kiga gekündigt hast?
Und was hat ein BV mit deinem Gehalt oder den Kiga zu tun?
Achso, aber da der Kindergartenzuschuß nur eine andere Form des Gehaltes ist (wie z.B. auch der Firmenwagen zur Privatnutzung), muß der AG natürlich das weiterzahlen, bzw. er bekommt die Kosten ja von der KK zurück.
Habe es gekündigt da der Spaß 605€ kostet und ich mir das vom Elterngels nciht mehr leisten kann und jetzt bin ich ja eh daheim. Sie soll aber mit drei dann in eine normale Kita die kostet um einiges weniger. Also ist sie ja nicht für lange raus. Das ist dort so extrem teuer, da es eigentlich eine Mischung aus Krabbelstube und Kita ist.
Also so wie ich dich jetzt verstanden habe, muss er es zahlen?