Hallo Ihr lieben
ich habe mal eine frage...
man hat ja 6 wochen vor und 8 wochen nach ET Muttschutzurlaub.. und dann bekommt man ja elterngeld...
meine frage ist... wie läuft das denn wenn das kind z.b 14 tage vor dem ET geholt werden muss. egal ob eingeleitet wird oder per KS... wird der mutterschutzurlaub von den 6 wochen vorne abgezogen und hinten an den 8 wochen dran gehängt? und beantrage ganz normal zum eigentlichen termin elterngeld?
würde mich über antworten freuen
wie läuft das mit muschu und elterngeld wenn das kind eher geholt wird
hi,
dann gehen dir 2 wochen MuSCHUgeld "verloren" (die die drüber sind, gewinnen halt) -- Du beantragst ab ECHTEM Geburtstermin Elterngeld und genau ab dem Termin rechnen sich auch die 8 Wochen MuSchu fürs MuSchugeld und später Elterngeld.
lg
tanja
Das ist so nicht richtig... Der Bezugszeitraum fuers Mutterschaftsgeld verlaengert sich nach der Geburt.
LG
Barbara
Hi,
ja, der Mutterschaftszeitraum verlaengert sich entsprechend nach hinten und du bekommst nach der Geburt laenger Mutterschaftsgeld.
Das EG wird entsprechend auch fuer mehr als 8 Wochen gekuerzt.
Emmylou kam 3 Wochen vor ET. Uns ging einiges an EG dadurch verloren. Leider hab ich es im Wochenbett nicht geschnallt. Beim naechsten mal wuerde ich Einspruch notfalls bis zur Klage einlegen. Damit sind Eltern von Kindern, die vor ET kommen, schlechter gestellt als solche, die uebertragen. Die bekommen mehr als 14 Wochen Mutterschaftsgeld, nach wie vor aber nur 8 Wochen auf das EG angerechnet...
LG
Barbara
oh --- da muss ich mal in meinen alten unterlagen kucken ... bei mir wurde auch nix verlängert als julian 14 tage früher kam ...
Ja, schau mal nach... Ganz frueher hatten die Frauen in solchen Faellen Pech. Aber das ist echt schon Jahre her...
LG
Barbara
Wenn die Geburt vor dem ET liegt, hast du trotzdem Anspruch auf volle 14 Wochen Mutterschaftsgeld. Das ist seit 2002 so. Bei richtigen Frühgeburten medizinisch festgestellten Frühgeburten verlängert sich die Frist sogar.
Dir ginge also nix vom Mutterschaftsgeld verloren.
LG Jule
Hi,
du hast auf jeden Fall 14 Wochen (bei Früh- oder Mangelgeburten + weitere 4 Wochen) Mutterschutz.
Wenn du keine 6 Wochen vor der Geburt nehmen konntest wird das, was dir vor der Geburt "fehlt" nach der Geburt hinten dran gehängt.
Bei meinem Großen bedeutete das
vor der Geburt 4 Wochen
nach der Geburt 8 Wochen
+ die zwei "fehlenden"
+ 4 Wochen extra wegen Mangelgeburt (unter 2.500g)
Damals war das auch für uns mit dem Elterngeld noch keine Diskussion, denn das gabs damals noch nicht.
Heute ist es so, dass das Elterngeld ab Geburt beantragt wird (wie immer), aber das Mutterschutzgeld nun einmal verrechnet wird. Das MuSchuGeld ist ja i.d.R. höher, heißt, wer zu früh entbindet bekommt weniger Elterngeld, weil nun mal nach der Geburt länger Mutterschutzgeld gezahlt und das halt angerechnet wird. Bei meinem Großen hätte das 6 Wochen weniger EG bedeutet (aber da ich 4 Wochen Mutterschutz extra mit 100% vom Gehalt hatte wäre es netto gar kein großer Unterschied gewesen, aber auch nur wegen der extra-Frist wegen Mangelgeburt).
Gerecht ist das nicht, aber ist nun mal nach aktueller Lage so.
Viele Grüße
Miau2
danke für die antworten.. somit bin ich schon mal schlauer..
LG
Hallo,
MuSchu kann ich nichts zu sagen
Elterngeld trägst Du ja das Geburtsdatum ein und schickst es dann ab und ab dem Geburtsdatum wird dann auch gezahlt
Meine wurde auch früher geholt und da wars so.
Lg Nordseeengel & Kira Marie ( 24.03.2010 )