Hallo,
hier meine etwas spezielle Frage:
Wonach richtet sich das Elterngeld, nach dem Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres oder nach dem angegebenen KSK-Beitrag?
Mutterschutz richtet sich ja nach der Krankenkasse und die nach dem KSK-Beitrag, aber das Elterngeld?
DANKE für Eure Antworten
LG
Giaco
Elterngeld...an alle Selbständigen Künstler mit KSK
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Ich gehe davon aus das es anhand des Einkommensteuerbescheides berechnet wird. Mehr finde ich leider auch nicht, sonst mal bei der KSK anrufen oder bei der Elterngeldstelle.
Lg Dani
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hallo!
bin auch über die ksk versichert
das elterngeld richtet sich nach dem gewinn des letzten geschäftsjahres vor geburt. also 2009 bei et 2010.
das mutterschutzgeld richtet sich nach den beiträgen!
alles gute!
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Hallo,
vielen Dank für die Auskunft, so habe ich das auch erhofft. Na dann... schöne Schwangerschaft noch Euch beiden.
Giaco