Arbeitslos & Elterngeld

Hallo Ihr Lieben,

werde nicht so richtig schlau aus nachstehendem Text. Ich dachte, wenn ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe, bekomme ich keine Arbeitslosengeld 1.

Was ist wenn ich jetzt Schwanger werden würde und mein Arbeitsvertrag endet und ich aber noch keine neue Arbeit gefunden habe. Könnte ich es mir dann aussuchen. Entweder mein Verdienst der letzten 12 Monaten Elterngeld (? zählt da dann auch das ALG 1 mit rein?) oder ALG 1 und 300 Euro. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die so etwas machen?
Weil ALG + 300 Euro, da habe ich ja viel mehr als mit Elterngeld.

Hmm, wahrscheinlich habe ich da irgendwie einen Denkfehler.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Den Text habe ich von elterngeld.com

Arbeitslos & Elterngeld



Es kann gegebenenfalls zwischen Elterngeld und Arbeitslosengeld gewählt werden.
Besteht sowohl Anspruch auf ALG (die Person steht also dem Arbeitsmarkt zur Verfügung) als auch auf Elterngeld, kann entweder im Bezugszeitraum des Elterngeldes Arbeitslosengeld plus 300 Euro Elterngeld bezogen werden oder zunächst Elterngeld in Höhe von 67 Prozent des ausfallendens Einkommens und im Anschluss daran der Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend gemacht werden.

1

Hi,

von einer ss muss man ja nicht gleich erzählen und man muss auch erstmal ss werden. Also als erstes würde ich Arbeitslosengeld 1 beantragen. Wenn du dann ss werden würdest und das Kind kommt auf die Welt, wird das Elterngeld auch anhand des Arbeitslosengeldes 1 berechnet. Es zählt immer das Einkommen der letzten 12 Monate, aber mind. 300€. Soweit ich weiß wird das Elterngeld nicht auf das Arbeitslosengeld 1 angerechnet, aber bis dahin würdest du ja auch langsam wieder raus fallen denn dieses bekommt man ja auch nur 12 Monate. Je nachdem wie lange du vorher gearbeitet hast!

LG
Jacqueline mit Lana 3 Jahre + Zwillis 18. SSW

2

Stimmt nicht!

Monate mit ALG1 Bezug werden mit 0 in die Berechnung genommen. ALG1 ist bereits ein Lohnersatz und kann demzufolge nicht Grundlage zur Berechnung des ebenfalls als Lohnersatz geltenden Elterngeldes sein!

Es zählt ERWERBSeinkommen.....

4

Doch Monate mit ALG 1 Bezug werden mit eingerechnet! Nicht andere belehren, wenn man keinen Plan hat. Wenn das nicht wäre, hätte mein Freund nämlich kaum Elterngeld bekommen...

weitere Kommentare laden
3

Wenn dein Kind alternativ auch von der Oma betreut werden kann und du nach dem Mutterschutz somit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, dann könntest du ALG 1 bekommen plus 300 Euro anrechnungsfrei Elterngeld. Aber die bessere Variante ist eigentlich, dass du ein Jahr Elterngeld nimmst und danach deinen Anspruch auf ALG 1- ansonsten vergibst du dir ja 1 Jahr Geld, oder kommst du mit ALG 1 schlechter als mit ALG 2?

LG Steffi