Elterngeld beim 2 Kind kurz nach Elternzeit?

Kennst sich jemand damit aus?
Ich bin noch in Elternzeit und gehe ab den 11.Juli bis zum Mutterschutz (19.08.) nochmal arbeiten. Das Elterngeld wird ja nach den letzten 12 Monaten gerechnet. Wie wird es denn berechnet, wenn ich 2 Jahre in Elternzeit war und das Elterngeld auf 2 Jahre aufgeteilt habe. Werden dann die Monate vor der Elternzeit (dem 1 Kind) mit angerechnet??? Oder sieht es so aus, dass ich nur noch den Mindessatz bekommen??

Finde das alles sehr verwirrend! Es heißt ja immer die Elternzeit wird nicht mitangerechnet, aber es zählen nur 12 Monate.

Danke für Eure Antworten

Andrea (22 SSW) und Isabel Josephine 22 Monate

1

es zählt aber nur der normal 1-jährige bezugszeitraum, durchs splitten kommst du nicht in den *genuß* das monate vor kind 1 zur berechnung herangezogen werden....


lg

2

Hallo Andrea,
mir wurde gesagt, dass die Zeit, in der man Elterngeld erhalten hat, nicht mitgerechnet wird, und das sind eben eigentlich max. die 12 Monate. Dass du das Elterngeld auf 24 Monate gesplittet hast, zählt da leider nicht.
Mir wurde von der Dame, mit der ich dort telefoniert habe gesagt, dass man im Grunde nach 12 Monaten wieder in Mutterschutz gehen muss, dann bekommt man nochmals das gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind, danach reduziert es sich deutlich - in meinem Fall nach 2 Jahren (ähnlich wie bei Dir) bekomme ich "nur" den Mindestsatz von 300,- Euro + den Geschwisterbonus von 75,- Euro, bis meine Große 3 Jahre alt wird.
Schöne Grüße,
Andrea (22 SSW) mit Vivien 26 Monate...:-))

3

Hi,

das Elterngeld berechnet sich nach dem VERDIENST der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes. Wenn man nichts verdient hat, ist es doch klasse, wenn man 300€ + Geschwisterbonus bekommt. Sozusagen geschenkt!

LG rockygirl

4

wenn kind 2 dem ersten kind sehr schnell folgt und in den 12 relevanten monaten zeiten mit bezug von mutterschaftsgeld und/oder elterngeld von kind 1 sind, werden diese durch monate vor mutterschutzbeginn von kind 1 ersetzt....

schnelle geburtenfolge, dann ist es nicht nur der VERDIENST der zählt....




lg

5

Ja, danke das stimmt wohl, aber diese Variante hat sich ja durch die 2 jährige Elternzeit erledigt. Wollte nur mal darauf hinweisen, dass ja geschenkte 375€ auch nicht zu bemängeln sind.

LG rockygirl

weiteren Kommentar laden
7

Ist ja richtig das man sich über das Geld freuen kann, aber ich muß auch ehrlich sagen, dass ich es nicht wirklich viel finde.
2 Kinder kosten einiges mehr und wieso gibt es dann die Möglichkeit 3 Jahre Elternzeit zu nehmen?
Bei einem normalen Verdienst vom Partner, ist so ja kaum möglich, sich die Zeit für seine Kinder zu nehmen.
Einerseits soll man mehr Kinder bekommen, aber andererseits geht es damit vielen sehr viel schlechter.
Das ist meine Meinung dazu!
Mein Partner hat ja einen guten Verdienst, aber wenn ich da an andere denke. Ich habe auch immer gearbeitet und nie den Staat auf der Tasche gelegen. (Nur für den Fall, dass dies nun jemand denkt)
Werde auch nach Kind 2 wieder arbeiten.

8

Kennst Du den Spruch mit dem geschenkten Gaul?
Außerdem gibt es noch Kindergeld UND Kinder sind schon noch Privatvergnügen.

Die Möglichkeit, 3 Jahre Zuhause zu bleiben, mußt Du ja nicht ausschöpfen, wenn Du es nicht finanzieren kannst. Man hat ja auch die Möglichkeit, ganz zu kündigen und tut das nicht.

9

Ich bekam meine Tochter 2004 und da war das Elterngeld noch abhängig vom Verdienst und ich bekam damals glatte 0,00 €.......

Was hätte ich für 300,00€ gegeben.....*träum*

weiteren Kommentar laden