Hallo ihr Lieben,
ich wollte eigentlich heute mein vorläufiges Schreiben für meine Chefin abgeben für wielange ich in Elternzeit gehen möchte.
Geplant sind 2 Jahre und evt. dann das 3. Jahr noch hintendran hängen.
Ich dachte immer, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. Sprich - mal angenommen der kleine Mann hält sich an den ET (4.7.)- vom 4.7.2010 bis 3.7.2012
Meine Chefin sagt aber, die Elternzeit beginnt für mich erst nach den 8 Wochen MuSchu. Es würde sich also alles um 2 Monate nach hinten verschieben. Vom 4.9.2010 bis 3.9.2012.
Jetzt bin ich verwirrt und hoffe ihr könnt mir Antworten geben, wer denn nun Recht hat
LG
Bella mit Schnuck (38+3)
Ab wann beginnt die Elternzeit
Hallo!
Hab meine Elternzeit grad hinter mir. Sie geht tatsächlich nach den 8 Wo. MuSchu nach der Geburt los. Der erste Tag der Arbeit ist dann freundlicherweise auch der Geburtstag des Kindes.
also jetzt bin ich noch verwirrter oder ich raffs grad überhaupt net
wenn doch die Elternzeit NACH dem MuSchu beginnt, also am 4.9. und 2 Jahre dauert, wie kann dann der Geburtstag von meinem Kind der erste Arbeitstag sein????
LG
das ist dadurch bedingt, dass zwar die elternzeit erst nach dem muschu beginnt, die zeit des muschus jedoch auf die gesamte elternzeit angerechnet wird. im grunde kann man sagen: 2 monate muschu, 22 monate elternzeit. ist beim elterngeld übrigens nicht anders - da wird die muschuzeit auch auf die gedamt-elterngeld-zeit angerechnet. daher bekommt man eigentlich auch nur 10 bzw. 12 monate elterngeld.
Hallo --
die erste Elternzeit beginnt am ersten Tag des Mutterschutzes und geht (datum frei wählbar) bis maximal zum vollendeten 2ten Lebensjahr.
Diese Formulierungen "ein Jahr" , "zwei Jahre" sind Umgangssprache und werden deshalb oft falsch verstanden.
Die zweite Elternzeit beträgt volle 12 Monate und Endet maximal zum vollendeten 8ten Lebensjahr und kann entweder am Anschluß an die erste Elternzeit genommen werden oder eben bis zum 8ten Lebensjahr.
lg
tanja
Der MuSchu wird bei der Elternzeit angerechnet. Deine Elternzeit geht also mit der Geburt des Kindes los und endet mit dem 2. oder 3. Geburtstag deines Kindes.
Also quasi wie in deinem Beispiel angeführt.
Hab das ganze 2 mal hinter mir und mich damals auch bei der entsprechenden Behörde schlau gemacht. Daher weiß das so genau.
Gruß Astrid mit Erik (3 Jahre) und Ronja (1 Jahr)