Fragen zum Antrag auf Elterngeld

Bin grad dabei den Antrag mal vorzubereiten... hier meine Fragen:
- 1.4 Angaben über Wohnsitz, Staatsangehörigk. + Erwerbstätigkeit von beiden Elternteilen zu machen (auch wenn nur ich das Elterngeld beantrage)?
- wenn ich auch Muschageld bekomme, wird das Elterngeld automatisch auf nur 10 Monate verkürzt, oder (die 2 Monate nach der Geburt bekomm ich dann nur Muschageld, oder?)?
- steuerl. ID-Nr. = Soz.vers.nr.? #gruebel
- Angaben zur Einkommenssituation vor Geburt: muss ich hier nun Gehalt der letzten 12 oder 24 Monate angeben? Schreib ich hinter Arbeitgeber 1 von bis dann den Zeitraum, wann ich dort beschäftigt war (oder was ich Gehalt bekommen hab)?
- wieviele Lohnzettel muss ich dann beifügen? 12? Oder 24? #schock
- wenn ich Muschageld bekomme, hab ich doch keine Einkommensmind., oder? Bekommt man da nicht 100%?

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Hast Du Dir nicht die Erklärungen zum Ausfüllen ausgedruckt? Da steht ALL das drin erklärt....

1. wenn nur Du beantragst, dann nur die allgemeinen Daten Deines Mannes, sowie seine Unterschrift
2. ja aber nicht 2 Monate nach der Geburt, sondern 8 Wochen - das ist ein Unterschied
3. Steuer-ID. ist die Steueridentifikationsnummer, ergo die in etwa 2008 erteilte neue Steuernummer
4. 12 volle Monate vor Beginn des Mutterschutzes
5. 12 Lohnzettel oder/und Bescheinigung des AG übers Einkommen vor der Geburt (variiert je nach Bundesland)
6. Mutterschaftsgeld sind der Durchschnitt der 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes



LG

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Hallo!
1. Ja beide müssen angegeben werden.
2.Ja, MuschaGeld wird angerechnet, da 8 wochen nach Geburt dann kein elterngeld oder nur ergänzend.
3.SteuerID hast du mal per Post bekommen, steht auch auf dem Einkommensteuerbescheid-> nicht Sozialvernr.!!!
4..Letzte 12 Monate zhlen, auch wenn man splittet
5.12
6. Nee, es gibt Sockelbetrag oder 67%, bzw. mehr Prozent für geringverdiener

Alles gute!!!

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ich weiß ja nicht was du grad für nen antrag ausfüllst aber es is normalerweise gut beschrieben
http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/elterngeld/201003_antrag_und_efb.pdf

abgeben musst du die letzten 12 monate vor beginn des mutterschutzes und dann musst du die bescheinigung von der kk zum mutterschaftsgeld und die bescheinigung vom arbeitgeberanteil zum mutterschaftsgeld mit abgeben.....also nur 12 keine 24 monate

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Sehe ich auch so... Bisserl gelesen, bisserl die Erläuterungen zum Antrag angeschaut und das Teil ist in 10 Minuten ausgefüllt... Ist wahrlich kein Hexenwerk, weder der Antrag damals in Hessen, noch der jetzige hier in NRW....