Hallo zusammen,
ich bin neu hier, aber vieleicht kann mir jemand helfen.
Ich bin jetzt in der 24. SSW, und habe vor zwei Wochen meine Änderungsmitteilung bei der Arge abgegeben. Am Sonnabend habe ich meinen Änderungsbescheid bekommen,in dem hervor geht das mir der Mehrbedarf ab Juli 2010 zusteht. Ich muß aber dazu sagen das ich mir den Antrag telefonisch Anfang Mai 2010 geholt habe, ihn aber jetzt erst abgegeben hab, da ich noch mit angegeben mußte ob mein neuer Partner jetzt mit einzieht oder nicht. Ist alles ein bißchen verwirrend, aber man kann es verstehen.
Also ich möchte jetzt eigentlich nur wissen,ob mir jetzt der Mehrbedarf ab Mai 2010 zusteht oder nicht.
Vielleicht kann mir jemand helfen.
ALG 2 + Mehrbedarf
Hallo,
ich glaube in der Internetseite des Arbeitsamtes steht. Ab da wo du den Antrag abgibst und nicht ab da wo du ihn geholt hast.
Gruß
keks
Hallo,
wenn da ab Juli steht dann wird es wohl ab Juli sein. Für was gibt es den Mehrbedarf eigentlich, für Zeug? Dann ist es ja auch am Beginn noch nicht wirklich nötig,
VG forfour
Mehrbedarf gilt für die Ernährung in der Schwangerschaft + andere Versorgung. Einen Antrag auf ausstattung kann man extra stellen!
LG Sacoma
Mehrbedarf steht dir ab der 12 Woche zu also leg Wiederspruch ein die müssen dir das ab der 12 Woche zahlen.Mehrbedarf sind um die 6oEuro monatlich das man mehr Obst und Gemüse kaufen kann.Auch das Folio und Magnesium gehört dazu.
Nadine
Der Bescheid gilt, ab der schriftlichen Einreichung! Ich denke nicht, dass Du den Mehrbedarf auch für Mai bekommen kannst.
Vielleicht solltest Du dort nochmal anrufen! Aber so kenne ich das, musste mich Arbeitssuchend melden, weil meine Befristung ausgelaufen ist, wurde aber weiter genommen - da hat man mir gesagt, dass der Bescheid gilt, wenn man ihn schriftlich eingereicht wird!
LG sacoma
Telefonisch zählt glaub ich nicht....man mus ja alles formhalber also schriftlich machen...
Aber müsstest du nicht eigentlich eine rückzahlung bekommen...weiß garnicht ob das ab dem zeitpunkt ist wo man es beantragt oder ab der 13.ssw
irgendwie war das doch so
LG Janine + Jeremy inside (ET-13)
Ich musste das vor der 12 SSW beantragen und habe es dann ab der 12 SSW bekommen.
MIr wurde damals gesagt, dass man den Mehrbedarf nicht später beantragen kann.
Ich wurde gleich darüber aufgeklärt als ich dem Arbeitsamt bescheid gegeben habe, dass ich schwanger bin.
Also ich habe es nach gezahlt bekommen,das war kein Problem.
Nadine
war es bei dir etwa genauso?