Ab wann, wo und wie Mutterschutzgeld beantragen?

Hallo Kugelis!

Frage steht ja schon oben. Gehe ab 5.8. in MuSchu.

LG und Danke für Eure Antworten.

Tini + Anna - Lena inside 32+2

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So lange du im Mutterschutz bist, zahlt dir eigentlich deine Krankenkasse, nach der Geburt bekommst du sämtliche Papiere die du für Elterngel und Kindergeld benötigst.

Aber für das Mutterschutzgeld muss du nicht beantragen.

LG

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achso, ich dachte das muss ich auch beantragen... #hicks

danke

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Komsich dann frage ich mich warum ich von meiner KK einen Antrag auf Mutterschutzgeld bekommen habe #kratz

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Hallo!

Ab 7 Wochen vor der Geburt bekommst Du eine "Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung", bei dem FA.
Den Zettel schickst Du einfach zur Krankenkasse.

Fertig!

LG
Nicole

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http://www.richtig-beantragen.de/index.php/Mutterschutzgeld-beantragen/

schau mal hier steht es genau ;-)
Muschugeld musst du bei der KK beantragen bekommst aber auf Anfrage das Formular zugesendet :-D

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Hallo :-)

Das Mutterschutzgeld musst Du bei Deiner Krankenkasse beantragen.Ich bin bei der TK versichert und habe bei meinem Frauenartz eine Bescheinigung bekommen ( die bekommst aber erst 7 wochen vor der Geburt ),diese musst Du ausfüllen und der Krankenkasse schicken dann läuft alles automatisch weiter. Für das MuSchu geld nach der Geburt musst Du die Geburtsurkunde und einen Antrag ( den schickt Dir die KK) zur KK schicken...

ich hoffe ich konnte Dir helfen...

grüße


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Hallo!
Haben wir gestern erst gemacht, von daher kann ich dir genau sagen, wie wo und wann das geht.....

Also, du musst eine (1) Woche, bevor Dein MuSchu beginnt (das ist dann bei dir der 29.7.2010) zum FA gehen und um eine (gelbe) Bescheinigung zur Beantragung des Mutterschaftsgeldes bitten.
Mit dieser Bescheinigung gehst du zu Deiner KK. Die haben meine dort ausgefüllt auf der Rückseite und ich musste nur noch unterschreiben. Wenn du keine Zweigstelle in der Nähe hast und es hinschicken musst, das Ausfüllen ist nicht schwer, die Daten weißt Du alle (ich war nur zu faul :-p )
Diese Bescheinigung gilt nur für die 6 Wochen VOR der Geburt. Ich bekomme einen Vorschuss ausbezahlt in höhe von 390 Euro, der Rest kommt dann danach.
Für die Wochen NACH der Geburt muss man dann wieder zur KK und zwar mit der Geburtsurkunde etc.
Wir sollen vorher anrufen, dann wird uns genau gesagt, was wir alles mitbringen sollen.

So, das ist der ganze Zauber um die Beantragung des Mutterschutzgeldes.
Hoffe, ich konnte dir helfen!

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Ja du hast mir sehr geholfen, danke dir! Bekomme den Schein allerdings erst am 3.8. da hab ich wieder Termin und sie will mir den da erst geben... :-(

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Das ist egal, das mit 1 Woche vor Beginn Mutterschutz ist halt die Frist, die einem vorgegeben wird. Älter darf die Bescheinigung nicht sein.

Meine KK ist übrigens auch so freundlich und füllt mit uns die Elterngeldanträge etc aus!
Vielleicht hast du nen guten Draht zum Sachbearbeiter und er hilft dir auch dabei?

Lg

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