kein Mutterschutzgeld und kein Arbeitslosengeld......

Hallo,

bin grad total traurig.
Kurze Vorgeschichte: abgeschlossene Ausbildung, 2,5Jahre gearbeitet und jetzt Fachabi nachgeholt und bekommen(letzten Mi) , im 7 Monat schwanger

Mi. hab ich dann mein Zeugnis bekommen und da ich gleich am Donnerstag einen Termin beim Arbeitsamt hatte um die Arbeitslosigkeit zu bestätigen, habe ich mich am Mi.nach der Zeugnisausgabe dann auch gleich von der Schule abgemeldet, sonst hab ich ja kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Am Do.im Arbeitsamt wird mir mitgeteilt, dass ich gar keinen Anspruch auf Arbeitslosengels habe#schock, da ich ja nicht dem Arbeitsmarkt als Schwangere zur Verfügung stehe.
Bekomme auch kein Mutterschutzgeld von der Krankenkasse, weil ich ab Do. nicht mehr durch meinen Mann Familienversichert bin. Sprich ich muss mich ab letzten Do.freiwillig versichern habe dann aber keinen Anspruch auf Krankengeld und somit auch keinen Anspruch auf Mutterschutzgeld.
Hab das jetzt dem Arbeitsamt mitgeteilt.
Ich kann es nicht fassen, dass ich wirklich keinen Cent bekomme#zitter
Hab mich beworben und ab März eine Teilzeitstelle in Aussicht (gehöre nicht zu denen die gerne von Vater Staat leben).
Auf was soll ich den jetzt leben?
Vor drei Monaten wurde mir im Arbeitsamt mitgeteilt, dass ich ab August noch 5,5Monate lang Anspruch auf Arbeitslosengeld habe. Habe damals mündlich und schriftlich auch mitgeteilt, dass ich schwanger bin und jetzt das. Könnt echt heulen.
Mein Mann nimmt Elternzeit, wird aber in dieser Zeit Studieren. Aus diesem Grund kann ich nicht ab März Vollzeitarbeiten, weil ich keinen habe, der auf´s Kind aufpasst.

Hab schon überlegt mich an einer FH anzumelden, aber die Fristen sind schon längst abgelaufen.
Hätte man mir schon vor 3 Monaten gesagt, dass ich als Schwangere kein Arbeitslosengeld bekomme, dann hätte ich mich wenigstens nicht von der Schule abgmeldet, dann wäre ich jetzt wenigstens noch Familienversichert.

Hat von euch jemand einen Rat für mich?

lg, traurige lolo#heul

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kenne mich da leider net so gut aus...aber wenn du ne ablehnung von alg hast, kannst du doch alg II auf der ARGE beantragen...oder etwa nicht???

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Nachdem man mir auch Arbeitslosengeld1 versprochen hat und es jetzt heißt, kein Ansprung, traue ich im nicht so ganz.
Warte jetzt auf einen Rückruf vom Abreitsamt, in den nächsten Tagen.

Finde es echt gemein, dass einem erst versprochen wird und dann abgelehnt wird. Sonst hätte ich das ganze nun doch anders gehandhabt.

Ich hätte nicht gedacht, dass ich mal Arge2 beanspruchen muss auch wenn nur vorübergehen.#schock#aerger

So schnell kann sich das Blatt wenden#heul

Dachte, ich könnte mich endlich nach dem ganzen Schulstress endlich auf´s Baby vorbereiten und freuen nachdem ich letztes Jahr schon eine FG hatte.

lg, lolo
#danke

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warum kannst du nicht in die familienversicherung deines mannes?wenn man verheiratet ist geht das doch,oder?ich würde da nochmal online schauen oder nachfragen.

hast du schriftlich,dass dir die 5,5 monate zustehen? vll war der sachbearbeiter nicht in deinen fall eingearbeitet.

dir alles gute

lg

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Das habe ich der guten Frau auch gefragt. Leider konnte sie mir darauf nur antworten, dass es so lange gilt, so lange ich an der Schule angemeldet bin.
Wir sind verheiratet........
#danke

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Das ist Quatsch.
Du kannst auch als Hausfrau familienversichert sein/bleiben!

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und wieso bist du ab Do nicht mehr familienversichert? Das würde mich nun auch noch mal interessieren...
Und irgendwelche Unterstützung muss es ja geben, es sei denn, Dein Mann verdient zu viel, dass nicht mal Alg 2 infrage kommt...

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das habe ich auch gefragt und als Antwort hieß es.....siehe andere Antwort
#danke

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Hej. Nur mal kurz: Wieso sollst Du denn als Schwangere nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen können? Was ist denn Dein Beruf?

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Ich denk auch wie meine Vorschreiberin, wenn euere Einkommen nicht reichen, könnt ihr/du Alg2 oder ergänzendes Alg beantragen. Evtl. Wohngeld ?

Wieso nimmt dein Mann Elternzeit, wenn du eh zuhause bist ? Das versteh ich nicht ganz.

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Mein Mann geht während der Elternzeit studieren, damit er danach keine neue Firma suchen muss, sondern wieder in der alten einsteigen kann. Es ist nur ein Aufbaustudium. Und da es ein Vollzeitstudium ist, kann er wahrscheinlich nur an einem Tag daheim sein. An diesem Tag und am Wochenende geh ich dann arbeiten.

Warte auf den Rückruf vom Arbeitsamt. Dann frag ich wegen Alrge2#schock
#danke

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Ähm, wie habt Ihr Euch das denn finanziell vorgestellt?

Die Leistung, wegen der Du fragen möchtest, heißt übrigens "ALGII"!

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Also, wenn Du Beschäftigungsverbot hast, kannst Du Dich nicht arbeitlos melden, weil Du dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung stehst. Aber als normal Schwangere kannst Du Dich arbeitlos melden und stehst dem Arbeitsmarkt zu Verfügung.
Hatte BV, das musste der FA abändern in "darf leichte Tätigkeiten ausüben" und somit stand ich dem Arbeitsmarktz zur Verfügung und konnte mich arbeitslos melden, zwei Wochen vor Beginn Mutterschutz.
Wenn Du arbeitslosgemeldet bist, kannst Du dann bei der Krankenkasse Mutterschaftsgeld beantragen. Kriegst Du dann in Höhe Arbeitslosengeld.

Entweder ist die Info von der Agentur für Arbeit falsch, oder Du hast vergessen zu erwähnen dass Du ein BV hast. Meine Informationen beziehen sich auf ALG I, weiss nicht wie das bei ALG II gereglt ist.
So oder so kannst Du Dich familienversichern über Deinen Mann, wenn Du weder Arbeitslosengeld beziehst, noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehst. Diese Info haben ich von meiner Krankenkasse.

Lege einen Widerspruch ein bei der Agentur (wenn Du ALG I beziehgen willst) und wenn Du ein BV hast, lass es abändern und beantrage dann ALG I.

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habe kein BV. Da bin ich auch sehr froh drum. Außer kleinre Wehwehchen, die wohl jede hat, gehte s mir gut.

Die Dame vom Arbeitsamt meinte, da sie mich für zwei Monate nicht wird vermitteln können, stehe ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und somit kein Arbeitslosengeld.

#danke

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Ganz im Ernst, das ist Quatsch. Besteh darauf, dass Du vermittelt werden willst. Es gibt ja auch immer mal Firmen, die nur befristet für kurze Zeit (z.B. wg. Urlaub, geplanter Krankheit etc.) jemanden suchen. Zur Not beschwer Dich auch schriftlich und ruf in dieser zentralen Beschwerdestelle für Arbeitsämter an. Komme leider grad nicht drauf, wo die ist.

Du bist vermittelbar !!!

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Hallo

das natürlich echt bitter!
Wenn du an einer FH sich anmelden solltest, dann schau nach welche Studiengänge ohne NC( zulassungsbeschränkung) sind, für die läuft die anmeldungfrist erst am 15 September ab

hoffe es klappt noch be dir und alles gute für die Schwangerschaft

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#danke

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Beachte aber, dass Du als Studentin dann vermutlich kein ALGII beziehen kannst!

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Huhu!
Vllt kann ich dich ein wenig beruhigen...

Bei mir war der Fall ähnlich: Ausbildung, jetzt Fachabi nachgeholt und wollte noch studieren. Habe mich ab 1.7. arbeitslos gemeldet und gestern ist dann auch meine Zahlung ALG 1 gekommen.
Die "Beraterin" meinte auch zu mir, dass ich als Schwangere ja eh keine Chancen mehr auf nen Job habe bis zum Mutterschutz, sie mich aber als arbeitsuchend meldet. Dazu muss ich sagen, dass ich quasi denen sagen musste, dass mir ALG zusteht. #augen
Also ich habe jetzt 180 Tage bewilligt bekommen, bekomme jetzt bis zum 20.9. ALG 1 und dann Mutterschutzgeld und danach Elterngeld und dann beginne ich mein Studium.

Also vllt musst du dich nochmal dahinterklemmen?

Da sieht man mal wie willkürlich so etwas entschieden wird #schock

Liebe Grüße

Schneffi 28.SSW:

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aber ehrlich, und das auch noch in D#aerger

#danke

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