In Krankheit schwanger geworden... Muttergeld bezieht sich worauf???

Guten Morgen Zusammen,

ich bin seit 4 Monaten krank geschrieben... Nun bin ich in der 8. Woche schwanger. Ob ich vor der Entbindung wieder arbeiten gehen kann, weiß ich nicht...

Jetzt stellt sich die Frage, worauf bezieht sich das Muttergeld? Auf das Krankengeld oder das normale Gehalt??

Wer kann mir hier einen Link zu senden oder aber Auskunft drüber geben??? Im IT habe ich nichts wirklich brauchbares finden können und wäre so dankbar über Hinweise von eurer Seite her!

Viele Dank und liebe Grüße
Sindy

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Hallo,

das kann ich nicht beantworten. du meinst doch sicherlich das Elterngeld oder? Das Mutterschaftsgeld erhälst du ja ingesamt als dein generelles Netto.

Ich hoffe, du hast keine Krankheit, welche dem Baby noch zusätzlich zusetzen kann, wenn du schon krankgeschrieben bist.

Gute Besserung!

LG Misaki 33 SSW

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Hallo Misaki,

nein, ich meinte das Muttergeld. Das ist doch quasi mein sonstiges Gehalt, oder? Nur bezieht sich dieses dann auf das Krankengeld, welches ich jetzt bekomme, oder auf das normale Gehalt???

Keine Sorge, die Krankheit schadet meinem Baby Gott sei Dank (!!!!!!) nicht!!!! Wir konnten jetzt auch alle Tabletten absetzen, so das ich jetzt einfach nur noch ein bissl Zeit brauche um wieder komplett gesund zu werden... *seufz* Aber es ist machbar... Nur wissen wir noch nicht wie lange es dauern wird... #schmoll

Darum interessiert mich das mit dem Mutterschaftsgeld. Dann weiß man, wie man kalkulieren kann vom Geld her.

LG
Sindy

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Wenn Du Eltergeld meinst, dann bekommst Du nicht mehr als die 300€ Sockelbetrag, da Krankengeld (Ausnahme schwangerschaftsbedingte Erkrankung und Bezug von Krankengeld) eine Lohnersatzleistung ist und nicht als Berechnungsgrundlage fürs EG zählt.


LG

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Hallo Sindy,

mir geht es genauso. Bin seit Ende April krankgeschrieben, noch nicht 100%ig fit und nun SS, 7. SSW. Ohne SS wäre ich wohl ab 01.09. oder 01.10. wieder arbeiten gegangen.
Da ich viele Risiken habe ist nicht klar, ob ich bis zum ET 02.04.2011 wieder arbeiten gehen werde. Allerdings habe ich noch meinen kompletten Jahresurlaub und ca. 100 Überstunden. Da der Arbeitgeber ja irgendwann von der SS erfahren muss, werde ich also mal verhandeln über meinen Urlaub und die Überstunden. Denn dann gäbe es ja Lohnzahlung als Grundlage für die Berechnung von Mutterschaftsgeld und Elterngeld. Der Arbeitgeber hat auch was davon, denn Urlaub und Überstunden würden ja übertragen auf die Zeit nach der Elternzeit. Würde das bei dir nicht auch funktionieren?
lg
katha