nochmal frage zur elternzeit als lehrerin

habe gerade mit dem amt tel. die haben mir gesagt, dass ich doch erstmal nach dem muschu (endet bei mir am 5.2.) elternzeit beantragen soll und dann am besten zum 1.8.2012 (da ich ja 1,5 jahre zu hause bleiben will) wieder einsteigen kann, nicht mitten im schuljahr. aber was ist mit der restlichen elternzeit?
außerdem will ich dann ja auch nicht wieder "voll" arbeiten. man sagte mir, ich könnte ja auch signalisieren, dass ich schon ab 1.2.2012 wieder einsteigen möchte (in teilzeit) und muss es dann aber nicht annehmen, falls mir eine stelle angeboten wird. habt ihr erfahrungen dazu?

1

Hi,

also für mich ist es logisch, dass du nur zum Schuljahresbeginn wieder einsteigen kannst und evtl. zum Halbjahr, wenn dann Bedarf ist.

Ich denke so, du beantragst deine Elternzeit für einen passenden Zeitraum und dann beantragst du noch Teilzeit zu deiner Rückkehr.

Niemand ist gezwungen 3 Jahre Elternzeit zu nehmen. Man kann bis zu 3 Jahren nehmen.

Viele Grüße
Jurinde

2

Wo ist denn dein Problem?
Zum Schuljahresbeginn 2012/13 sind doch etwa 1,5 Jahre!
Es kommt doch wirklich nicht auf ein paar Wochen an. Natürlich ist es besser, zum Hj oder zum Beginn einzusteigen - ist doch klar! Von der Planung ist das auch für die Schulämter einfacher. Generell dürfen sie dir aber auch nicht verweigern, einzusteigenl, wann du es willst - gesehen wird es nicht gerne.

Außerdem kannst du jetzt noch gar nicht wissen, wann deine MuSchu-Frist endet, denn das tut sie genau 8 Wochen nach dem Geburtstag deines Babys. Wenn es also 5 Tage später kommt, verschiebt sich auch das Ende der MuSchu-Frist um 5 Tage nach hinten. Kriegst dann auch 5 Tage länger Bezüge ... ist doch toll!

Du kannst dir Elternzeit aufsparen für später - es sind ja dann noch 1,5 Jahre über. Irgendwo auf dem Bogen gibt es da ein Kreuzchen dafür.

Mein Tipp:
Nimm erst mal ein Jahr: Mir ist beim 1. Kind nämlich nach einem Jahr die Decke auf den Kopf gefallen. Verlängern kannst du immer noch! Die sagen dir mit dem Schreiben, was du zurückbekommst, bis wann du Bescheid geben musst. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Mick

7

ja, stimmt! an die verschiebung des muschu bei früherer oder späterer geburt hab ich noch nicht gedacht...wie du siehst alles nelad für mich...aber danke schon mal für die vielen info`s...ich bin in SH lehrerin...

3

Ach so - noch was!
Wenn du Teilzeit arbeitest, arbeitest du "Teilzeit in Elternzeit nach §85a" (gib das mal in GOOGLE ein)
Du bist quasi dann immer noch in Elternzeit - bis die 3 Jahre vorbei sind(quasi beurlaubt) und arbeitest während dieser "Beurlaubungszeit".
Das ist in NRW so - ich weiß nicht, ob sich alle Länder da grün sind. Leider schreibst du nicht, welches BuLa du bist

4

Eins vorweg: Ich bin keine Lehrerin, deshalb ist meine Antwort unter Vorbehalt.

Aber: Warum willst du unbedingt NACH den Ferien wieder anfangen? Fang doch vorher an und lass dir die Ferien wieder bezahlen. Soweit ich das bei einer Freundin mitbekommen habe, ist das möglich, wenn es nicht zu kurzfristig vor den Ferien ist. Du kannst also nicht am letzten Schultag anfangen.
Wie genau die Fristen da sind, kann ich dir aber nicht sagen.
Dass die offizielle Stelle dir zu was anderem rät ist klar, so hätten sie es gerne. Aber ob es für dich das beste ist, bezweifel ist mal.

5

Das geht nicht (zumindest in NRW nicht) Da gibt er einen neuen Erlass, etwa seit einem halben Jahr.
Das wäre ja toll ..... ne so blöd sind nun auch nicht!

Wenn sie nach etwa 1,5 Jahren wieder einsteigt, würde sie als Ende der Elternzeit "ohne Beurlaubung" am 1.8.2012 wieder einsteigen. Das Schuljahr beginnt immer am 1.8., egal wann die Schule in Wirklichkeit beginnt!

8

DAs geht nur bei Angestellten, bei Beamten ist das in fast allen Bundesländern ausgeschlossen!

6

Hallo,
Erfahrungen habe ich noch nicht, bin aber selber Lehrerin und schwanger (NRW).

Freundinnen, die auch Mutter und im Schuldienst sind, haben mir gesagt, es sei schlauer, gleich zwei oder sogar alle drei Jahre Elternzeit anzumelden.

Das erste Jahr bleibt man dann tatsächlich zuhause und kassiert Elterngeld, danach kannst du dich IN ELTERNZEIT selbst vertreten, mit max. 3/4, also 20 Stunden. Der Vorteil an der Sache ist, dass dir dann später für die Pension die Zeit so angerechnet wird, als hättest du Vollzeit gearbeitet, also ohne Abzüge. Und wenn man tatsächlich für den Zeitraum auch noch zu 70% beihilfeberechtigt ist, wie ich hier heute morgen gelesen habe, dann lohnt es ja finanziell erst recht.

Keine Ahnung, ob das rechtlich so Hand und Fuß hat, aber so hab ich es von mehreren Leuten gehört. Weiß aber selber auch noch nicht genau, wie ich es handhaben werde.

LG

9

Das stimmt nicht!
Du bekommst das angerechnet, was du arbeitest. In NRW arbeitest du dann Teilzeit in Elternzeit nach §85a.
Sobald du arbeitest, ist es auch wieder vorbei mit den 70%!