Elternzeit beantragen! - Befristeter Arbeitsvertrag! - Verwirrung!

Hallo ihr Lieben,

vielleicht könnt ihr mir helfen.

Ich versuche mich kurz zu fassen.

Habe im April 2009 ein Volontariat (welches ja auch als Ausbildung gilt) begonnen. Im April 2011 wäre dies abgeschlossen gewesen.

Nun bin ich ja, wie ihr lesen könnt, schwanger geworden und gehe bald in den Mutterschutz.

Die Leiterin der Personalabteilung meinte jetzt kürzlich zu mir, dass ich noch einen Antrag auf Elternzeit einreichen müsse. Ich meinte, das ich das mache, sobald die Kleine auf der Welt ist, weil man ja dann erst den genauen Zeitraum berechnen kann.

Sie meinte, dass sei ja egal, da mein Vertrag ja nur bis April gilt und ich ja auch nur bis April Elternzeit beantragen müsse.

Ferner fragte sie mich dann, was ich denn so nach meiner Elternzeit vor hätte, falls es beim jetzigen Betrieb keine Stelle gäbe. Ich war total perplex und wusste nicht, was ich sagen sollte.

Schließlich gehe ich doch davon aus, dass ich nach meiner Elternzeit mein Volontariat zuende machen kann. Und deshalb ja auch die 2 oder 3 Jahre Elternzeit beantrage. Das lese ich doch auch überall im Internet.

Es handelt sich um eine Ausbildung. Und Schwangerschaft ist doch geschützt.

Würde mich freuen, wenn einer von euch mir nochmals auf die Sprünge hilft. Ich glaube nämlich, dass die mich einfach nur damit abspeisen wollen.

Ich meine, dann müsste ich ja ab April nächstes Jahr mich arbeitslos melden und das Elterngeld fiele doch dann auch weg (sollten die das Gesetz ändern).

Alles Liebe und #danke im Voraus,

Lucky + Krümeliene (31+2) #schwitz

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Hallo,

ein Volontariat ist doch der Anschluß an ein Studium oder? Das ist nicht so wirklich das gleiche denke ich wie ein Ausbidlungsvertrag, würde es aber nicht beschwören.

Aber befristete Verträge sind befristete Verträge. Du bekommst ja auch keine Verlängerung wenn die Befristung im Mutterschutz abläuft.

Du solltest vielleicht mal schriftlich in der Personalabteilung fragen ob du in 3 Jahren das Volontariat dort beenden kannst, aber einen Anspruch hast Du glaub ich nicht.

VG forfour

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Volontariat nennt man eine Ausbildung in den Medien.

Und wenn man während seiner Ausbildung schwanger wird, dann hohlt man die Zeit nach der Elternzeit nach. Die Zeit wird dann eigentlich rangehängt.

Aber danke trotzdem für deine Antwort.

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Deine Personalabteilung hat schon recht.

Aber anmelden musst du die Elternzeit natürlich erst nach der Geburt, aber es geht nur bis zum Vertragsende. Verlängern müssen sie nciht, es sei denn, es gitb dort eine extra Regelung. Wie das bei Ausbildungen ist, regelt auchdie Vorschrift des Tarifvertrages oder der Schule usw. Ein Anrecht auf ein Beenden nach 3jähriger Elternzeit gibts in der Regel nicht!