Wieviel Elterngeld bei Dauerarbeitsunfähigkeit in der Schwangerschaft?

Hallo Zusammen,
ich bin mal kurz aus dem KiWu Forum zu Euch gehüpft, da mich eine Frage schon seit längerem beschäftigt. Vielleicht kann jemand von Euch etwas dazu sagen?

Angenommen, man wird während der Schwangerschaft längere Zeit krankgeschrieben, also 5 Wochen und mehr in Folge - dann erhält man im Normalfall ja weiter nur ein Krankengeld und kein Gehalt mehr.

Das Elterngeld, was ja nach der Geburt ansteht, wird aber ja an dem Durchschnittseinkommen des vergangenen Jahres (also auch der Zeitraum der Schwangerschaft) berechnet.

Was aber, wenn man während der Schwangerschaft arbeitsunfähig ist?
Schaut man dann in die Röhre und hat schlichtweg Pech gehabt?
Werden dann nur die 65 % des in der Schwangerschaft erhaltenen Krankengeldes als Berechnungsgrundlage erhoben?

Fragen über Fragen #kratz

Ich freu mich über Aufklärung jeglicher Art #winke

Danke und Gruß #froh

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Du bist nicht schwanger und planst also jetzt schon Dich so lange krank schreiben zu lassen?

Wenn Du während der Schwangerschaft nicht mehr arbeiten gehen solltest, weil es das Wohl von Mutter und/oder Kind gefährdet, dann wird man Dir ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Damit beziehst Du weiterhin Dein volles Gehalt und es wird auch weiterhin als "Beschäftigung" angesehen.

Also warum willst Du jetzt so lange krank machen?

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Sorry, aber wie bist Du denn drauf?

Hab ich irgendetwas davon erwähnt, dass ich a) krank sein werde oder b) vor habe, krank zu sein ? #kratz

Es war nur eine Frage! Deine Interpretation sitzt ausschließlich in Deinem Kopf!

#augen

5

#rofl#rofl#rofl#rofl#rofl#rofl#rofl#rofl#rofl#rofl#rofl#rofl#rofl#rofl


diese person bringt öfter solche abstürze!!!
aber sie beschwert sich über andere,die was falsch machen!!!


finde ich #pro von dir,dass du so denkst wie ich;)

lg mrsprice+16.ssw

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Solltest du nicht arbeiten können während deiner Schwangerschaft, bekommst du ein Berufsverbot und deinen Lohn weiterhin.
Das Elterngeld wird auch nach dem vollen Lohn dann berechnet. Also ab 1200 Euro nett 65 % bis maximal 1800 Euro.

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Hallo!

Vielen Dank für Deine aufschlussreiche Antwort :-)

Lieben Gruß #winke

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Du bekommst eben NICHT einfach mal so eben ein Berufs- oder Beschäftigungsverbot. Das bekommt man nur wenn Gefahr für Leib und Leben von Mutter und/oder Kind bestehen. Z.B. arbeitsschutztechnisches Problem (dann vom AG) oder bei vorzeitigen Wehen o.ä. (dann vom FA).

Das Elterngeld bekommt man trotzdem nach dem regulären fiktiven Gehalt. Man bekommt von der KK eine Bescheinung über Dauer und Menge der Krankengeldzahlung für den Elterngeldantrag.

LG

6

Es kommt darauf an, warum du krankgeschrieben bist:

Warst du es auf Grund der SAchwangerschaft, dann gibts das Elterngeld nach dem Einkommen vor der Krankschreibung, sonst hast du in den Monaten gar kein Einkommen, denn Krankengeld ist keines!