Mutterschaftsgeld nach Kündigung????????

Hallo Ihr Lieben.

Wer ist oder war schon mal in der Situation?

Ich bin in der 16 ssw. Bin Vollzeit und unbefristet angestellt. Jetzt haben wir alle erfahren unser Betrieb wird still gelegt und wir sind alle zum 28.02 gekündigt. Meine Kündigung ist auch schon fast durch. Anständig und rechtens vom Landesamt für Arbeitsschutz genehmigt. Leider haben bei Insolvenzen und Betriebsstilllegungen auch wir keine Chance.

Mein Problem ist nun:

28.02.11 gekündigt
01.03. bis ca. 25.03 Arbeitlosengeld ca. 67% vom netto
ab ca. 26.03.11 in der Mutterschutzfrist = Mutterschaftsgeld

Nach §14 des Mutterschutzgesetzes bekommt eine Frau die während der Schwangerschaft gekündigt wird den Arbeitgeber Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (den ja meiner nicht mehr zahlen kann, weil der nicht mehr existiert) von den Mutterschaftsgeldstellen gezahlt.

Krankenkasse:
Nein wir zahlen dir nicht in Höhe deines Gehaltes sondern in Höhe deines Arbeitslosengeldes. (Siehe §14 kann ja gar nicht sein) Aber irgendwer muss mir den Arbeitgeber Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen. Daraufhin sagen die zu mir: Wir zahlen Ihnen nur in Höhe des Krankengeldes wenn Sie vom 01.03 bis 25.03 keine Geldleistung vom Arbeitsamt beziehen und sich freiwillig bei uns versichern. So ein Blödsinn, ich muss 3 wochen hungern und dann noch aus der Tasche zahlen. Das kann doch nicht Sinn des o. g. § sein oder?

Bundesvericherungamt ist übrigens auch nicht für mich zuständig, weil ich weder Familienversichert bin noch privat versichert.

Wer hat Rat für mich?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Lieben Gruß

1

Hey,

da gibt es keinen Rat!Mein Vertrag läuft bis zum 31.03. und am 05.04. beginnt mein MuSchu...Also gibt es nur das Geld,welches Dir das Arbeitsamt auch zahlen würde!
Habe das im MuSchuGesetzt aber auch nicht so verstanden,dass irgendwer für den Arbeitgeberanteil aufkommt...Wie auch?Du bist zur Zeit des MuSchu arbeitslos und bekommst dann lediglich das Geld was Dir zusteht...Wieso sollten Sie auch das Geld auf die Höhe Deines Gehaltes aufstocken?

LG

Maike mit Würmchen #ei 13+2

2

Ich habe keinen befristeten Vertrag der ausläuft. Mein unbefristeter Vertrag wird gekündigt. Und § 14 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bezieht sich doch genau auf meine Situation.

Wie verstehst du denn dann den § 14 ??? Für wen soll der denn gelten?

4

MuSchG § 14 Absatz 2


Frauen, deren Arbeitsverhältnis während ihrer Schwangerschaft oder während der Schutzfrist des § 6 Abs.1 nach Maßgabe von § 9 Abs.3 aufgelöst worden ist, erhalten bis zum Ende dieser Schutzfrist den Zuschuss nach Absatz 1 zu Lasten des Bundes von der für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes zuständigen Stelle.

Du müsstest also §9/§6 erfüllen...aber dadurch,dass die Kündigung durch höhere Instanz genehmigt wurde!Würd ich sagen eher nicht!

Ansonsten wende dich dich mal an profamilia oder einen anwalt!

weiteren Kommentar laden
3

Hier der Paragraph
§ 14 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

(2) Frauen, deren Arbeitsverhältnis während ihrer Schwangerschaft oder während der Schutzfrist des § 6 Abs. 1 nach Maßgabe von § 9 Abs. 3 aufgelöst worden ist, erhalten bis zum Ende dieser Schutzfrist den Zuschuss nach Absatz 1 von der für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes zuständigen Stelle.
(3) Absatz 2 gilt entsprechend, wenn der Arbeitgeber wegen eines Insolvenzereignisses im Sinne des § 183 Abs. 1 Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch seinen Zuschuss nach Absatz 1 nicht zahlen kann.