Jahressonderzahlung nach TVÖD im Beschäftigungsverbot?

Hallo,
ich habe derzeit ein Teilzeit Beschäftigungsverbot erhalten. D.h. ich arbeite 4h am Tag.

Wir verhält es sich mit der Jahressonderzahlung nach dem TVÖD im allgemeinen wenn man ein BV bekommen hat?
Denn Sonderzulagen werden ja auch nicht im BV gezahlt (Nachtdienste etc.).

Jemand eine Ahnung?

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Hi,

normalerweise müsstest du die für die volle AZ bekommen. Das hat mit den Sonderzulagen nix zu tun. Frag doch einfach in deinem Personalbüro nach. Die müssen dir Auskunft geben.

LG Julia

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Sorry wenn ich mich einmische, aber wie sieht es denn aus wenn man Krank geschrieben ist und schon Krankengeld bezieht?

Würd mich freuen vielleicht auch ne kleine Antwort zu bekommen.
Dankee

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Hey,
also ich bin auch im öffentlichen Dienst.
Sowie ich das verstanden habe, bekommt man während des BV ganz normal seine Zulagen, also Weihnachtsgeld etc. weil der Arbeitsvertrag weiterhin besteht, es ruht ja nur das Beschäftigungsverhältnis.
Ich bekomme auch 12 Monate nach der Geburt noch alle Zulagen in voller Höhe.
Im März kommt mein Baby und im Dezember und Januar bekomme ich meine Zulagen in voller Höhe :-)

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du müsstes ALLES ganz normal (zumindest anteilig) bekommen, auch Nachtzuschläge! So ist es auf alle Fälle hier bei uns!
Denn dir darf dadurch kein finanzieller Nachteil entstehen!

LG

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hallo esprity,

gehst du denn nach dem Muschu wieder arbeiten oder hast du auch Elternzeit? Das Geld kommt doch in der Elternzeit nicht vom AG oder? Wie kann man denn dann noch Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc. bekommen? Bist du dir sicher. Bekomme auch mein Gehalt nach TVÖD.

Danke für die Info...
LG

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danke für eure infos!