Verfällt der Urlaub/Überstunden durch Beschäftigungsverbot?

Hallo an alle Mit-#schwanger,

ich habe nächste Wochen ein Treffen mit unserer Leitung bei dem es u.a. um Urlaub und Überstunden geht. Vorab wäre ich gerne gut informiert, vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen:

Also:

Das BV hab ich vom Arbeitgeber wegen fehlender Immunität gegen div. Kinderkrankheiten bekommen.
Nun habe ich noch jede Menge Ü-Stunden und noch Urlaub aus 2010. Ich möchte die nicht an den Muschu hängen. Das wären gut 3 Wochen kostbar erarbeitete Überstunden und Urlaub die ich später mit dem Baby bestimmt besser brauchen könnte wenn es mal krank ist oder so.

Habe hier gelesen, dass sich das Anhängen von zu viel Urlaub etc. an den MuSchu nachteilig auf das Elterngeld auswirken kann...?

UND:

steht mir eigentlich für 2011 auch Urlaub zu, trotz BV? Ich gehe im April in MuSchu?

Liebe Grüsse,
mainecoonie 11+2

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überstunden sowie urlaubsanspruch bleiben rechtlich bestehen, in der regel zahlt der betrieb die aus

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Dir steht Urlaub bis August 2011 zu, also 2/3 des Jahresurlaubes. Der aus 2010 verfällt auch nicht.
Bei den Überstunden kann ich dir das nciht sagen.

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Hey!
Fehlende Immunität...hört sich auch nach Erzieherin an???
Ich habe auch ein Beschäftigungsverbot und ich kann dir nur sagen, dass mein Resturlaub von 8 Tagen für 2010 verfallen und meine hart erarbeiteten Überstunden wurden diesen Monat mit ausbezahlt... blöderweise mit dem Weihnachtsgeld...daher ist da nicht wirklich was von über geblieben!
Wenn du die Überstunden dir dies Jahr noch auszahlen lässt...zählen die aber zum Nettoeinkommen 2010 und wenn du im nächsten Jahr Elterngeld beantragst, so habe ich es verstanden, mußt du das Nettogehalt 2010 einreichen.
D.h. alles was du dies Jahr noch ausbezahlt bekommst wirklich sich pos. aufs Elterngeld aus!

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Das Elterngeld wird aufgrundlage der letzten 12 Einkommensmonate vor Geburt des Kindes errechnet und nicht nach Kalenderjahr. Wenn sie im Mai entbinden tut, denn zählen die Monate Mai 2010 bis April 2011.

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Hallo,

kann es dir leider nur für den öffentlichen Dienst sagen, da verfällt der Urlaub nicht und Anspruch auf Urlaub hast du für jeden Montag wo du nicht voll in Elternzeit warst. Wenn du im April in Muschu gehst, denn müsstest du nach meinen Berechnungen ca im Juli in Elternzeit gehen, also steht dir für die Monate jan-juli noch Urlaub zu, 1/12 für jeden Monat.

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Also mich wundert es gerade..... wenn ich jetzt ein Beschäftigungsverbot habe und im Feb. erst eigentlich in Mutterschutz gehe, habe ich dann noch Urlaubsanspruch auch für den Januar???

Und mit dem Elterngeld bist du dir da sicher???
Eine Bekannte hatte es letztes Jahr erst...am 16.Dez. (2009) ihren Sohn bekommen und hatte von Jan-Oktober noch extra VZ gearbeitet um dann mehr Elterngeld zubekommen und ich weiss nicht, ob es daran liegt, dass sie Beamtet ist, doch da wurde der Lohnsteuerauszug vom Jahr davor, also 2008 genommen.
Die hatten sich nämlich voll geärgert, da sie extra VZ gearbeitet hat, ihr Mann in der Zeit nur TZ und die haben auch noch die Steuerklassen geändert um alles rauszuholen... und halt für nichts...!

Naja mir soll es egal sein.... habe regelmässige Einkünfte und die Üstunden werden ja berücksichtigt, ob dieses Jahr oder die letzten 12 Monate gerechnet werden.... die sind mit drin