Beschäftigungsverbot?

#winke Hallo Ihr Lieben!

Seit ungefähr einer Woche stelle ich mir immer wieder die Frage, ob ich nicht bei meiner Frauenärztin mal nach einem Beschäftigungsverbot frage.
Ich arbeite als Erzieherin in einem Kinderheim. Wir haben unter anderem geitig behinderte und auch psysisch kranke Kinder. Verhaltensauffällig sind sie alle. Ein Kind mussten wir erst diese Woche zwangseinweisen, da er körperlich aggressiv wurde gegen einen Kollegen. Jedoch wollten sie ihn im Krankenhaus nicht behalten und so ist er wieder bei uns.
Nun darf ich zwar keine Dienste mehr alleine schieben, aber meine Kollegen rennen ja auch nicht die ganze Zeit hinter mir her. Nun habe ich immer ein leicht flaues Gefühl, es kann ja schnell was passieren. Angst habe ich sicherlich nicht, aber ich kann ehrlich gesagt nicht garantieren, dass er mich nicht auch mal angreift.
Was meint ihr? Berechtigt diese Arbeit ein BV oder muss ich da jetzt durch?
Meinen nächsten Termin habe ich erst nächste Woche, da würde ich mal nachfragen. Mir wurde aber schon angekündigt, dass die FA gar nix von BVen hält und wohl so gut wie nie eins austellt...
Wie war das. kann das nun eigentlich auch der Hausarzt austellen, wenn die FA nicht will? #kratzIch weiß, dass auch der AG das kann, aber der hat es ja bis jetzt auch nicht für kritisch gehalten...

LG Caro mit #ei 11+1

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huhuuuu,

das ist eine schwierige situation. ein bv wird ausgestellt, wenn der fa in der arbeit eine tödliche gefährdung für mutter oder kind sieht.

kannst du mit deinem ag nicht mal in ruhe reden, ob es da keinen arbeitsplatz gibt, wo nicht grad mit den aggresiven kindern zusammenarbeitst, bürotätigkeit, küche, essensausgabe?

evtl kann dir dafür ag oder fa auch ein befristetes bv ausstellen, das du z.b. nur 4 stunden am tag arbeiten darfst.....

lg
maren

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Hallo Maren!

Also einen alternativen Arbeitsplatz gibt es nicht. Da wir nur eine kleine Gruppe haben, kann ich mich da auch nicht nur auf die Essensvorbereitung etc. kümmern. Müsste alles machen, wie immer. Und selbst bei einer zeitweisen Beschäftigung besteht ja ständig die Gefahr, dass mich einer der "Knaller" körperlich angreift.
LG

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dann würde ich mit der fa darüber reden.
vor allem begreiflich machen, das du dich psychisch ziemlich deswegen fertig machst und morgens schon mit panik und bauchschmerzen auf die arbeit gehst.

drück dir mal die daumen

maren

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Hallo,

ich bin Lehrerin und bei mir musste die Schulleiterin eine sog. Gefährdungsbeurteilung ausfüllen.

Einer der Punkte: Unterrichtet die schwangere Lehrerin aggressive Kinder, von denen z. B. Tritte in den Bauch zu befürchten sind?

(Das war jetzt nicht 1:1 die Formulierung, aber so ähnlich)

Schau mal hier unter "Allgemeines", da wird es auch erwähnt:

http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/organisation/abteilung04/thema_mutterschutz/checkliste.pdf

Im Moment haben wir in einer Klasse ein E-Kind, das nach einer langen ruhigen Phase wieder beginnt, schwierig zu werden. Meine Schulleiterin meinte, sollte das Kind beginnen, für mich eine Gefahr darzustellen so werde sie Maßnahmen ergreifen, z. B. mich aus der Klasse rausnehmen. Oder das Kind bekommt die von mir erteilten Fachstunden in einer Parallelklasse, was gar nicht so einfach zu organisieren ist.

Sprich: Deine Bedenken sind überhaupt nicht übertrieben. Dein AG ist zu sorglos.

Wechsle den FA, falls der dich nicht ernst nimmt.

LG

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Aha sehr interessant. Da gibt es ja einige Punkte. Im Prinzip ist nämlich schon mit diesen aggressiven Verhalten zu rechnen. Und Windeln wechseln müssen wir auch und heben...Da hab ich ja noch ein paar Argumente.

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Hallo Caro,
ich verweise beim thema Beschäftigungsverbot immer gerne auf das jeweilige zuständige Regierungspräsidium da ich in BW wohnen hab ich dort auch informiert. hier mal ein Link was so das Regierungspräsidium von BW sagt
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1255188/rps-ref543-mus-behin.pdf

vielleicht hilft es dir ja, weiß leider nicht was genau drin steht hab mich nur in das für die Tagesbetreuung reingelesen, da ich im Krippen bereich arbeite und auch im BV bin.

lg und viel Glück
keks

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Hallo,
die "behandlung" deiner frage wird im mutterschutzgesetz parageaph 3, individuelles bv geregelt, geschützt werden dadurch gesundheit und leben von mutter und kind. Bei dir geht es bezügluch des bvs um 2 dinge, gefahr durch aggressivität und durch infektionen wie zytomelangie etc. Es muss auch deiner gyn klar sein, dass du explosiv eskalierende situationen zu managen hast die natürlich für euch beide gefährlich sind. Evtl. Auch noch für andere, da du vorsichtiger in die situation gehst.
Viele grüsse

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Hallo,
also, ich arbeite im Kiga, habe ein Beschäftigungsverbot bekommen, bis ich beim Medi Tüv war (heißt tatsächlich so) ubd da haben die mir gesagt, dass ich nicht arbeiten dürfte, wenn ich mit behinderten Kindern arbeiten würde oder mit U3 Kindern, weil ich nicht immun gegen Cytomegali bin.
Hast du das mal checken lassen? Ich darf wieder arbeiten, da ich im Regelkiga bin :-)

Liegbe Grüße,

Moni +#ei 7.SSW