Ich könnt grad platzen, hab mich extra im Internet informiert und hatte eigentlich beim AG nachgefragt, ob ich die Lohnsteuerklasse zu Beginn des Mutterschutzes ändern kann ohne dass das eine Auswirkung auf die Zahlung des Mutterschaftsgeldes hat.
Mein Mann und ich hatte 4/4, Beginn der Mutterschutzes ist der 28.11.2010.
Wir haben zum 1.12 gewechselt, ich 5 er 3.
Jetzt krieg ich grad den Anruf vom AG dass die KK angeblich noch prüft ob mein Mutterschaftsgeld jetzt nach Steuerklasse 5 ausbezahlt wird (das macht für mich ca. 500€ weniger)..
Dann hab ich bei der KK angerufen, hat die gute nicht verstanden was ich meinte und sagte dann nein, das ändert sich ihrer Meinung nach nicht, aber man müsste das prüfen und sie wären jetzt in ner Besprechung und man könnte ja nicht innerhalb von 2 Std. ne Antwort auf so etwas erwarten.
Ich flipp gleich aus hier, ich habe nur deshalb schon jetzt gewechselt und weil das mit der Änderung der Steuerklasse ab 1.1 ja alles noch nicht so sicher ist (weil das Finanzamt das ja jetzt macht).. und jetzt sowas..
Könnte ich den Wechsel noch rückgängig machen, denn ich verdiene netto mehr als mein Mann und wenn die mir wirklich nach Steuerklasse 5 das Mutterschaftsgeld auszahlen, stehen wir ja schlechter da..
Krankenkasse und Arbeitgeber wegen Mutterschaftsgeld
Hallo,
das ist aber so!!!
Wenn Du ab 01.12.2010 Stkl. 5 hast, bekommst Du das Geld auch nach 5 ausbezahlt.
Dein Mann bekommt ja auch sein Gehalt nach Stkl 3 ab dem 01..12. ausgezahlt!
Nein, Du kannst jetzt nicht mehr wechseln, weil man das immer mindestens einen Monat im voraus anmelden muss; d.h. Deine nächste Änderung würde jetzt erst zum 01.01.2011 gelten.
Alles Gute
Es heißt aber doch das Mutterschaftsgeld wird nach den letzten drei Einkommen VOR der Mutterschutzfrist berechnet...
Richtig aber dennoch zahlst Du Steuern.
Du bekommst von der KK 13,-- pro Kalendertag steuerfrei aber Dein AG-Zuschuss zum vollem Gehalt wird ja versteuert!!!
Darum wechseln wir erst mit Beginn der Zahlung des Elterngeldes!
Für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes werden nur die drei Monate VOR Beginn der Schutzfrist herangezogen. Wenn Du danach die Steuerklasse wechselst, hat das keine Auswirkungen. Anders wäre es, wenn Du kurz vor Eintritt des Mutterschaftsgeldes in eine 'bessere' Steuerklasse gewechselt hättest. Da könnte der AG den höheren AG-Zuschuß ablehnen.
Das Mutterschaftsgeld ist übrigens ein fester Betrag. Das, worum es Dir geht, ist der Arbeitgeberzuschuß. Schimpfen darfst Du da mit dem AG, nicht mit der Krankenkasse.
Jetzt kriegte ich grad nen Anruf vom AG, die hätte mit der AOK gesprochen (nicht meine KK) weil sie sich auf deren Auskunft immer gut verlassen könnte, und die hätten gesagt, das bleibt beim gleichen Netto, also so wie ich mir das gedacht hatte.. Dann bin ich ja mal gespannt, was dabei rum kommt.
Mein AG meinte jetzt nur noch sie hätte das noch nie erlebt das jemand zu Beginn der Schutzfrist wechselt, weil ja dann auch das Elterngeld weniger werden würde.. Jetzt bin ich wieder verwirrt, Elterngeld ist doch auch nach dem Einkommen VOR der Schutzfrist ???
Jetzt widersprichst Du Dir ja selber!
Warum soll das EG weniger werden wenn doch angeblich lt. Deinem AG alles gleich bleibt???
Wenn alles gleich bleiben würde, hätte es doch auch keinen Einfluss auf das Elterngeld; ob VOR oder NACH der Schutzfrist berechnet wird!!!
"Leider" zählt die Steuerklasse beim Mutterschutz, d.h. hast du die "5" dann wird dein AG nur so viel zum Krankenkassenbeitrag ( 13EUR pro Tag ) dazutun, bis du auf Summe X kommst, die du mit der Steuerklasse 5 erzielt hättest.
Hättet Ihr bis Ende des Mutterschutzes mit dem Wechsel gewartet, hättest du tatsächlich 14 Woche gleiches Geld bekommen und es hätte sich positiv auf dein Elterngeld ausgewirkt.
Leider kennt sich so gut wie überhaupt keine Personalabteilung/ Krankenkasse damit aus. Sogar ein Steuerberater hat es mir falsch erzählt.
Fakt ist der AG zahl nur so viel Mutterschaftsgeld aus, das du auch unter "normalen" Bedingungen verdient hättest. Mit StKl. 5 leider weniger....
Sorry
Also mein AG sagte mir eben definitiv ich krieg das bis zum Netto von der vorherigen Steuerklasse ausgezahlt, also doch keine Änderung.. Na ja bleibt wohl nur abzuwarten..
Weißt du denn ob sich das auf das Elterngeld auswirkt? Da steht die Berechnung erfolgt nach den 12 Einkommen vor der Geburt bzw. vor Beginn der Schutzfrist was dann ja auch keinen Einfluss hätte, sollte der AG normal weiter zahlen..
Ich habe ca. 5 Personal"Tanten" am Telefon gesagt, die alle keine Ahnung hatten und mir mit der selben Geschichte um die Ecke kamen, nee nee das ist von den letzten 3 Netto Gehältern abhängig.....
Am Ende hatte ich dann jemanden dran, die mir meine Abrechnung Dez ( Mutterschutz ab 04.12.2010 ) simuliert hat. Raum kam, dass ich mit meiner jetztigen StKl. 3 auf den selben Betrag komme wie zuvor auch. sollte ich jedoch in StKl. 5 wechseln verringert sich der AG Zuschuss auf fast 500 EUR weniger, weil die eben halt nur das dazuzahlen was du sonst auch verdienen würdest.....
Frag da wirklich lieber noch mal nach, bzw. ist eh zu spät weil die Klassen sind ja bei euch schon gewechselt.....
Würde mich aber interessieren, wenn dein Geld auf'm Konto ist...ob das wirklich so ist....
Das Elterngeld bezieht auch den Mutterschutz in die Berrechnung....
Der Gesetzestext gibt die Lösung (nämlich keine Berücksichtigung der neuen Steuerklasse) ziemlich klar her:
(1) Frauen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 200 Abs. 1, 2 Satz 1 bis 4 und Abs. 3 der Reichsversicherungsordnung, § 29 Abs. 1, 2 und 4 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte oder § 13 Abs. 2, 3 haben, erhalten während ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 sowie für den Entbindungstag von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen 13 Euro und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt.
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Das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt ist aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten, bei wöchentlicher Abrechnung aus den letzten 13 abgerechneten Wochen VOR BEGINN DER SCHUTZFRIST nach § 3 Abs. 2 zu berechnen.
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Nicht nur vorübergehende Erhöhungen des Arbeitsentgeltes, die während der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 wirksam werden, sind ab diesem Zeitpunkt in die Berechnung einzubeziehen. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (§ 23a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) sowie Tage, an denen infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis kein oder ein vermindertes Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht.
WICHTIG: Der Arbeitgeberzuschuß ist ein NETTO-Bezug. Es besteht Steuerfreiheit auf Mutterschaftsgeld UND Arbeitgeberzuschuß. Daher kann der Steuerklassenwechsel NACH Beginn der Schutzfrist gar keine Auswirkung haben.
also alles gut theoretisch, ich glaubs erst wenn ich das geld in vier wochen auf dem konto habe...
kann nur nicht glauben, dass die das alle nicht kennen, ich wäre angeblich die erste die so zeitig wechselt...
Höhe und Berechnung des Durchschnittsverdienstes
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes und des Zuschusses basiert auf einem
kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelt und wird im Regelfall aus dem - auf
den Kalendertag umgerechneten - durchschnittlichen Arbeitsentgelt der
letzten drei Kalendermonate vor Beginn der Mutterschutzfrist errechnet.
Zur Berechnung des Nettoarbeitsentgelt wird das durchschnittliche(Brutto)
Arbeitsentgelt herangezogen.
Der steuerliche Aspekt spielt also schon eine Rolle.
Das hat mir meine Personalabteilung geschickt!!!!!!!
Sie hat mir sogar die Dez. Bezüge simmuliert... würde ich in 5 wechseln hätte ich 500EUR weniger AG Zuschuss
DAnn schalte ich mich auch nochmal ein..
Also wir haben das bei meinem Sohn vor 1,5 Jahren auch so gemacht. Zu Beginn der Schutzfrist bereits Klassen gewechselt. Und es hatte keinen Einfluss auf meine weiteren Entgeltzahlungen.
Auch im Mutterschutz habe ich genausoviel bekommen wie zuvor auch, mein Mann hingegen natürlich mehr.. deswegen haben wir das ja auch da schon gemacht, und nicht erst später.. Und sein Elterngeld ist dann auch ein wenig gestiegen, weil die letzten zwei Monate mehr Netto hatte..
Achja, und auf mein Eltergeld hatte der Wechsel auch null Einfluss..
Das einzige war dann eine kleine Nachzahlung am Jahresende, die man aber bei 3/5 immer hat oder haben kann, weil man dafür ja uterm Jahr wesentlich mehr bekommt, darauf haben wir uns eingestellt und war dann auch kein Thema.. die Nachzahlung hatte aber mit dem Thema hier, eigentlich nichts zu tun..
Genau aus den von dir genannten Gründen hatten wir den Wechsel auch so durchgeführt, nur der Anruf vom AG hat mich total durcheinander gebracht, aber sie sagte jetzt sie fragt bei meiner KK nicht mehr nach, wenn denen das eh egal ist dann gibt sie das so an und fertig..
Hatte mich ja vorher extra schlau gemacht und deshalb den Wechsel durchgeführt, dass das bei der Steuer was ausmacht, ist mir klar, das haben wir uns aber durch rechnen lassen und es macht nicht so viel aus..
Vielen Dank für deine Antwort.
Bin trotzdem noch gespannt was sich dann bis zur ersten Zahlung Ende Dez. noch tut, man weiß ja nie ^^
Da ändert sich nichts, die Steuerklasse hat nämlich keine Auswirkung auf die Höhe des Mutterschaftsgeldes.
Deswegen wird die von derKK das auch nciht verstanden haben, das ist totaler Blödsinn!