Elterngeld wenn man keine 12 Monate vorher gearbeitet hat!

Hi ihr süßen!

Ich hab 7 Monate auf 400 euro gearbeitet und davor war ich in Elternzeit von kind Nr.1 ( Geld wurde auf 2 Jahre gesplittet) !!!
Wie wird denn jetzt gerechnet? Bekomm ich nur den Mindestsatz oder wie?
Zählen die fünf Monate der alten Elternzeit mit 0 Euro?

Hoffe irgendjemand kennt sich richtig aus und kann mir helfen................
Danke euch.

GLG

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du bekommst dann 300 euro im monat

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WIe kommst du darauf? Zählt der 400 Euro job dann nicht?

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nee weil du nicht 12 monate gearbeitet hast!und der kindestsatz ist 300 euro
das hatte meine cousine so

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Oh, da habe ich aber gerade einen Schreck bekommen, weil ich auch erst 11 Monate arbeite... Jetzt habe ich mich mal durchs Elterngeldgesetz gekämpft. Grundsätzlich gilt, dass das durchschnittliche Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes (sollte das Kind also im Februar zur Welt kommen, bis einschließlich Januar) bzw. vor Beginn des Mutterschutzes (wäre bei einem Kind, das im Februar geboren wird bis einschließlich November) zugrunde gelegt wird. Elterngeld zählt leider nicht dazu!

Legst du zugrunde, dass du 7 Monate gearbeitet hast und jeweils 400 Euro verdienst hast, so hättest du eine "Jahreseinkommen" von 2800 Euro und ein durchschnittliches monatliches Einkommen von 2800 Euro/12 = ca. 233 Euro. Dieser Betrag wäre der Nettobetrag, der zugrunde gelegt wird. Der Elterngeldbetrag wäre somit wirklich nur 300 Euro + evtl. Geschwisterbonus von 75 Euro für das erste Kind.
Googel doch mal Elterngeldrechner - da wird das etwas besser erklärt!
LG

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Sei doch froh, dass Elterngeld nicht als EInkommen zählt!

Statt dem Elterngeld wird ja das Einkommen vor dem Mutterschutz von dem Kind genommen!

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Hallole,

du wirst den Mindestbetrag von 300€ bekommen.
Und die Elternzeit vom ersten Kind erlicht mit der Geburt vom zweiten Kind.
Also wirst gleich mit dem ersten Monat, (normalerweise) bekommen.

Wenn der Arbeitgeber jedoch kulant ist (meiner war es nicht) kann man die Elternzeit vom ersten Kind, jedoch noch hintendran hängen.

Hoffe ich habe es jetzt verständlich geschrieben.

LG
Diana

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Hi!
Vielen Dank für eure Antworten. Dann geh ich von den 300 euro aus.
Hab ich denn Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Uns noch eine wichtige Fragen: Es spielt doch dann überhaupt keine Rolle ob ich 400 euro im Monat bekomm oder weniger, wenn ich eh nur den Mindestsatz bekomm, oder?

LG

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Die Elternzeit erlischt nicht automatisch! Das ist totaler Blödsinn!

Man kann den Abbruch beantragen, wobei ich den Sinn meist nicht verstehe.

Es ist viel sinnvoller die erst auslaufen zu lassen und dann erst Elternzeit fürs nächste Kind zu nehmen!