beschäftigungsverbot!!!!

hi leute!!!!

also mein problem ist:

bin seit der 6. ssw im BV weil ich eine risikoss habe .
hab vorher an der tanke (tariflohn)gearbeitet also zuschläge bekommen(sonn-feier-nacht)...
jetzt zahlt mir der arbeitgeber nur mein nettolohn(dachte das ist ok),
aber jetzt hat mir jemand von der gewerbeaufsichtsbehörde gesagt die müssen denn durchschnittslohn DER LETZTEN 3 MONATE VOR DER SS ZAHLEN.

bin seit 13.10. im BS...hab auch kein weihnachtsgeld bzw.urlaubsgeld bekommen.

wisst ihr ob das richtig ist


lg hessimaus33

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nee, die müssen dir nur dein grundgehalt überweisen. die zuschläge gibts ja auch regulär nur, wenn du tatsächlich z.b. feiertags gearbeitet hast.
weihnachtsgeld gibts allerdings auch mit beschäftigungsverbot, wenn es denn welches gibt. ist ja eine reguläre leistung, unabhängig von tatsächlicher arbeit.

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aber im muschutzgesetz §10 steht durchschnittsgehalt der letzten 3 monate...ja gab für alle weihnachtsgeld ,ausser für mich ;-(

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ich kenns anders, aber ich bin auch kein anwalt für arbeitsrecht. rede mit deinem ag, dann findet ihr sicher ne lösung

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Bin derzeit auch BV habe aber mein erstes Gehalt noch nicht erhalten, soweit ich weiß mß dein AG dir die zu erwarteten Schichten weiter bezahlen, denn du darfst keinerlei Einschränkungen finanziell haben denn manche lassen sich dazu verleiten sich und ihr Kind dadurch in Gefahr zu bringen.

Dies gilt aber nur für WE und Feiertag die Nachtzuschläge sind wohl eine kann Bestimmung informiere dich nochmal die letzten 13Wochen vor bekanntwerden der SS sind Berechnungsgrundlage.

Viel Glück LG

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gilt das nicht nur, wenn du eine mindestanzahl an schichten vertraglich vereinbart hast? in monaten ohne feiertage ist ja schon mal nix zu erwarten.

bei uns im schichtdienst ist nicht automatisch zu erwarten, dass man auch an feiertagen arbeiten muss, man könnte ja auch urlaub haben oder einfach nur frei...

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§ 11
Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten

(1) Den unter den Geltungsbereich des § 1 fallenden Frauen ist, soweit sie nicht Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung beziehen können, vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 2 oder 3 oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs. 1, 3 oder 5 teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen. Dies gilt auch, wenn wegen dieser Verbote die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Wird das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, so ist der Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der ersten 13 Wochen oder drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. Hat das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen. Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht.

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Sei froh, ich bin heute megasauer, denn ich habe erfahren, dass ich ebenfalls den Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate kriege - allerdings hab ich meinen Vertrag erst wieder mit Schuljahresbeginn im Sept bekommen und dennoch wurde der August mit Null Einkommen mitherangezogen (obwohl mir vorher telefonisch gesagt wurde in meinem Fall würden nur die zwei Monaten herangezogen in denen ich auch beschäftigt war)... Wie toll! Grrrr....
lg

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das kann nicht sein. wenn du z.b. eine 30-std-stelle hast, müssen dir auch die 30 std. bezahlt werden!

ich hab z.b. nur eine 20-std-stelle fest und über nebenabrede 30 std. bis incl. dezember - bin dann schwanger geworden nach einem 30-std-monat und bekomme bis incl. dezember die 30 std. bezahlt.
und mein arbeitgeber schenkt bestimmt nicht gerne was her

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Hab einen freien Dienstvertrag und immer unterschiedlich viele Stunden gehalten - und August eben keine, weil Sommerferien. Is leider so... Blöd für mich.

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Hi,

die Information des Gewerbeaufsichtsamtes ist richtig. Du bekommst das Durchschnittsgehalt, je nachdem wie lange Du im Betrieb bist, entweder eben der letzten drei Monate oder der letzten 12 Monate!

Muss auch schon lange zu Hause bleiben und hatte vorher immer ein unterschiedlich hohes Gehalt, weil bei uns viel über sogenannte "Mehrarbeit" geregelt wird.
Wir haben alle 19,25 Std Verträge, arbeiten in der Realität aber meist so um die 30 Stunden und bekommen diese auch gezahlt.

Das hat sich auch so auf mein Gehalt ausgewirkt, ich bekomme jetzt mein Durchschnittsgehalt.
Wie das mit dem Weihnachtsgeld ist kann ich Dir nicht sagen, da ich es aber bekommen habe, nehme ich an, dass das auch so die Regel ist.

GLG
malinwell mit #baby 23.SSW