Ihr Lieben,
also ich will ja mir das Elterngeld auf zwei Jahre auszahlen lassen, das wird schon mehr als knapp...
Nun lese ich, man muss bis zu 2000 euro steuerrückzahlung einplanen???
kann man das umgehen?habe gelesen, wenn man zwei statt ein jahr daheim bleibt, ist es "günstiger"....und ist das bei jedem so??
hilfe..
Steuerrückzahlung wg. Elterngeld, wer weiß mehr..
Das nennt sich Progressionsvorbehalt und kann jeden treffen ein rechtzeitiger Wechsel der Steuerklassen kann dies umgehen.....müsstest du dir ausrechnen.
kann man die steuerklasse wechseln, wenn man nicht verheiratet ist?eher nicht oder?
also ich bezahl ja jährlich son steuerfutzi, war erst einmal da...vielleicht sollte ich mir da einen termin geben lassen um mich beraten zu lassen, würde ja zb auch gern wissen, ob ich die kosten der künstlichen befruchtung zum teil wiederbekommen kann (habe ich mal gelesen, wegen außergewöhnlichen belastung)
denn was selbst ausrechnen mit steuern`?wüsste gar nicht wie..
Hi Sansdouleur,
das Elterngeld wird auf das Gesamteinkommen von dir und deinem Mann mit angerechnet in der Steuer (sog. Progressionsvorbehalt).
D.h. je nachdem wieviel ihr in dem Jahr gemeinsam verdient musst du auch wieder Steuern darauf bezahlen.
Wenn du dir das Geld natürlich auf 2 Jahre auszahlen lässt ist der Zufluss pro Jahr geringer und somit auch die steuerliche Belastung.
Wenn du alleine ne Steuererklärung abgibst weil du nicht verheiratet bist dann ist generell nicht so viel Geld als Einkommen da und du musst evtl. nichts nachzahlen.
Genaueres weißt du aber erst wenn du deine Steuererklärung mal durchrechnest (geht super mit dem kostenlosen Steuerprogramm vom Finanzamt "ELSTER" - online runterzuladen).
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen,
die Frau vom Fach
Krebs83 mit Sohnemann 22.SSW
Also wir sind nicht verheiratet und wenn ich mir es auf zwei jahre auszahlen lasse, bekomme ich ca 500 euro im monat plus zwei mal kindergeld, wg zwillingen...wenn sie da noch was zurückwollen, na dann prost mahlzeit...hihi...
Ich komme mit diesen Programmen gar nicht klar...bin sonst echt nen Verwaltungsfuchs, arbeite bei nem Anwalt...aber ich glaube, das muss ich mir von nem steurmann ausrechnen und erklären lassen...
lieben dank
Umgehen kannst du das nicht. Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung, auf die du nicht, wie normal jeden Monat Steuern zahlst, sondern erst bei der Steuererklärung. Mußten bei meinem Sohn damals gute 1000 € nachzahlen. Also am besten legst du jeden Monat ein wneig was zurück.
Liebe Grüße
Conni
Bei 500 euro elterngeld dann monatlich ist nichts drin mit zurücklegen, das ja echt der hammer, dass das so geregelt ist...
Der Progressionsvorbehalt betrifft ja nicht nur das Elterngeld, sondern sämtliche Lohnersatzleistungen....
Hallo,
das ist sehr individuell. Ich war bei meinem Erstgeborenen ein Jahr zu Hause. Wir haben die Steuerklasse nicht geändert und bei vier/vier belassen. Da mein Mann hohe Werbungskosten hat, haben wir trotz Elterngeld noch genügend raus bekommen. Freunde von uns mußten jeden Menge zurück bezahlen, da Sie dachten es wäre sinnvoll die Steuerklasse auf 3/5 umzustellen. Dadurch hatten sie in der Elternzeit mehr auszgehalt bekommen (also er) mußten, dafür aber rund 1000 Euro zurück bezahlen.
Wenn Du´s auf zwei Jahre aufteilst, dürfte eine Rückzahlung nicht so bzw. vielleicht auch keine fällig werden.
Hoffe, Dir ein bisschen geholfen zu haben.
Gruß Bianca
Also das Kindergeld wird dir zwar auf die Kinder angerechnet, aber nicht als Einkommen wie zB Arbeitslohn, musst du also nicht versteuern
Bei dem was du schreibst solltest du aber ohne eine Steuernachzahlung wegkommen, je nachdem was du sonst noch für Einkünfte hast, aber da solltest du dich wirklich an deinen Steuermenschen wenden, so mit Fernbetreuung ohne Einsicht in alle Unterlagen ist es immer bissl schwierig
Zu den anderen Antworten:
Die Wahl der Lohnsteuerklassen wirkt sich nur auf den Nettolohn unterm Jahr aus.
Wer unterm Jahr mehr rausbekommt (Steuerklassen 3/5) muss unter Umständen am Jahresende wieder was zurückzahlen wer weniger bekommt (4/4) der kann auf ne Erstattung hoffen, hängt aber auch immer davon ab wieviel alle im Jahr verdient haben (zB Arbeitseinkommen, Einnahmen aus Vermietung etc).
Die Kosten für ne künstliche Befruchtung können auf jeden Fall Ehepaare ansetzen, bei Nichtverheirateten ist es immer noch streitig, ich würds auf jeden Fall mal versuchen!
LG Krebs83
Vielen lieben Dank....
Also sollte ich mir lieber jetzt schon nen Termin im Steuerbüro geben lassen, oder kann man so früh zb darüber noch nicht sprechen, und ab wann darf die Einkommenssteuererklärung eingereicht werden?Hab das erst einmal machen lassen...
Das ja wirklich kompliziert, das mit der künstlichen Befruchtung werde ich versuchen, war ja immerhin Selbstzahler und hoffe, dass ich Glück habe...
Also ein Fachmann muss ran;)
Und das mit dem Kindergeld, wie auf Kinder angerechnet?Das zählt wahrscheinlich gerad nur für Arbeitslosengeldempfänger??!!
uiui zahlen machen mich ganz wuschig und unsicher, wollte mich ja schon bei der elterngeldstelle beraten lassen, aber die haben NEIN gesagt, erst wie die beiden mäuse da sind..
danke für die antwort
Hi,
also ich habe bei Romy 538,00 Euro für 10 Monate bekommen (Mutterschaftsgeld wird ja angerechnet....!).
Da es über 400,00 Euro sind, ist es Steuerpflichtig. Wir mußten 338,00 Euro zurückbezahlen........
LG Antje (ET -13 Tage) und 2 Mädels
Hi,
also ich hatte bei meiner Tochter ein Jahr Elternzeit und habe nix zurück gezahlt, im Gegenteil, hab sogar was bekommen. Zwar nicht viel, aber etwas.
LG Steffi
Komisch ich habe bei einem Jahr Elternzeit insgesamt ca. 1300 € zurück bekommen habe gerade eben den Steuerbescheid für das letzte Jahr bekommen. Also es kann so oder so kommen.
LG Anja (37SSW)