huhu
nach dem die frage zur ssw geklärt ist
kommt direkt die nächste.
ich bin deutsche und mein freund kommt aus portugal
wenn das kind auf der welt ist kann es dann beide staatsangehörigkeiten annehmen oder nur eine ?
gleiche frage zum namen , kann das kind beide nachnamen annehmen oder nur einen
danke für die antworten
frage zur staatsangehörigkeit & nachnamen
da kannst du im notfall auch auf eurem standesamt anrufen, die können dir da auch weiterhelfen.
lg conny 33. ssw
Staatsangehörigkeiten kann er ich glaube beide bekommen muss sich jedoch später entscheiden welche er endgültig nimmt. Nachnamen geht nur einer von euch beiden.
Mein freund ist Halbschweizer ( seine Oma ist schweizerin) er hat die Möglichkeit einen Schweizer pass zu erhalten.
Also normalerweise soweit ich das verstanden habe, kann das Kind erstmal nur eine Staatsangehörigkeit annehmen, aber sich evtl später für die andere entscheiden.
Bei dem Namen weiß ich leider nicht, da solltest wirklich beim AMt mal nachfragen
lg antje
Huhu
ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit und mein Freund die indische. Unser Kind wird nur die deutsche Staatsangehörigkeit haben und meinen Nachnamen bis wir heiraten. Dafür werden wir aber unser Kind nach seiner Religion taufen lassen.
LG Yasmin mit Navleen 34+4
Hallo,
also mein Ehemann hatte auch zwei. Ein mal die polnisch und die deutsche. Als sie Ihn in Polen einziehen wollten zum Bund, hat der die abgelegt.
LG
In Deutschland dürft IHR beiden heiraten und dann einen doppelten Nachnamen tragen, aber das Kind kann nur einen bekommen
Deswegen werden mein Freund und ich (wenn dann) in Schweden heiraten, dann haben wir ALLE einen Doppelnamen.
Staatsangehörigkeit ist erstmal Deutsch, aber man kann die andere beantragen. Ob doppelt möglich ist kann ich nicht sagen. Bei Niederländisch und Deutsch ist das nicht möglich.
Nach deutschem Recht darf das Kind zwei Staatsbuergerschaften haben und diese auch behalten.
Informationen dazu gibt es beim Auswertigen Amt:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/Staatsangehoerigkeit/Uebersicht.html
Es kommt dabei aber auch auf das portugiesische Recht an. Wenn die Portugiesen nur eine Staatsbuergerschaft erlauben, muss sich das Kind spaeter entscheiden. Am besten fragt ihr das bei der portugiesischen Botschaft nach.
Fuer Deutschland gilt: wenn nur der Vater des Kindes Deutscher ist und mit der auslaendischen Mutter des Kindes nicht verheiratet ist, kann das Kind die deutsche Staatsbuergerschaft nur dann bekommen, wenn die Vaterschaft vorher anerkannt wurde. Ich nehme an, die Portugiesen werden eine aehnliche Vorschrift haben, darauf solltet ihr also auch achten (oder schnell noch heiraten ... das kann bei internationalen Ehen u.U. ein bisschen dauern, aber ich hatte in einem einem Monat alle Papiere zusammen - mein Mann ist Koreaner)
Es wird beide Staatsangehörigkeiten haben, wird sich dann aber im Teenageralter für eine der Beiden entscheiden müssen.
Nachname, da ihr nicht verheiratet seid, wahrscheinlich Deiner, es sei denn (nach deutschem Recht) lässt Du seinen eintragen.
Seid ihr verheiratet, dann (wenn vorhanden) ein gemeinsamer Ehename. Ich weiß nicht wie das port. Recht ist aber bei uns in Spanien gibt es keine gemeinsamen Ehenamen, die Kinder tragen daher immer beide Nachnamen. Erst den des Vaters, dann den der Mutter. So läufts bei unseren Kindern auch, mein Mann ist Spanier, ich Deutsche, wir haben nach spanischem Recht geheiratet und die Kinder hier bekommen....
Lg Kiki (35. Woche)
Wieso muss man sich für eine entscheiden? Sowas habe ich noch nie gehört.
lg, oliivi
Hallo,
ich habe eine doppelte Staatsbürgerschaft. Die Brasilianische und Deutsche. Genauso ist es bei meinem Sohn. Ich musste keins abgeben und somit wird das bei meinem Sohn genauso sein, außer es ändert sich noch was.
Nachnamen durfte nur eins von beiden sein.
Lg