Wie läuft das mit dem bv und krankmeldung?

hallo zusammen!

ich bin noch nicht wieder schwanger, aber im neuen jahr wollen wir es gerne angehen.

vorgeschichte: in meiner 1. ss hatte ich sehr früh und lange blutungen. und als alles durchgestanden war habe ich ein frühchen bekommen.

ich gehe mal davon aus, dass ich in meiner nächsten ss geschont sein muss. und lese hier immer von beschäftigungsverbot.

wie läuft das? bekommt ihr dann eine normale krankmeldung für den arbeitgeber? (ich bin selbständig, bräuchte also nur eine für die private kk)

interessiert mich in dem zusammenhang, wenn ich nicht arbeiten darf muss ich ja auch finanziell gesichert sein, d.h. eine weitere arbeitskraft anstellen und meine kk sollte tg bezahlen!

lg dani

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Das Beschäftigungsverbot gilt nur für Schwangere, die in einem abhängigen Arbeitsverhältnis stehen - nicht für selbständig Tätige. In Deinem Fall wird wohl eine Krankmeldung ausreichen. Deine PKV zahlt dann vermutlich ein Krankentagegeld.

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Hallo! Also ich wurde ab der 7 ssw von meiner fä krank geschrieben wegen starker Übelkeit und Erbrechen bis zur 12 ssw! Dann hat mir mein Arbeitgeber ein bv ausgeschrieben somit bekomme ich bis zum Mutterschutz mein Gehalt weiter bezahlt! ( ich muss dazu sagen das ich als examinierte Altenpflegerin auf der Arbeit nicht viel machen hätte können wegen schwer heben infektionsgefahr USW. Deswegen bv vom Arbeitgeber) wenn du nur krank geschrieben wirst bekommst du nur das Krankengeld von der kk! Aber in deinem Fall kann dir bestimmt auch der Fa ein bv ausstellen da Gefahr für Mutter und Kind da du ja in der ersten ss solche Probleme hattest! Lg nathalie 20 ssw

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Nein das stimmt so nicht, da sie privatversichert ist und selbstaendig, da gibt es nichts

lg toni

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Hi , ich bin auch selbstaendig, da gibts gar nichts von der privaten KK, Du brauchst eine extra Berufsunfaehigkeitsversicherung, die dann greift ..ich habe eine die greift ab dem 29 Tag und es gibt 100 Euro pro tag, so das meine Fixkosten gedeckt sind.
Aber die ganz normale private kk wird das nicht zahlen....

lg toni

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Naja, es kommt vieleicht auch darauf an warum Du die Blutungen hattest, oder?

Nur weil es in der ersten Schwangerschaft zu Problemen gekommen ist heisst es doch nicht zwangsläufig das Du in einer Folgeschwangerschaft zwangsläufig extra geschont werden musst.

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Das ist der Privaten KK ziemlich egal, die wird nicht zahlen, das gibt es nur als Arbeitnehmer, aber nicht als selbstaendige. Da muss man sich schon selbst absichern, aber BV Geld gibts nur bei den gesetzlich versicherten.

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DAs stimmt absolut nicht.

BV-Geld gibts nur bei nicht-selbstständig tätigen, ob die gesetzlich oder privat versichert sind interessiert nicht.

Allerdgins kann es sien, dass durch ein Krankentagegeld das bei Selbstständigen auch mit abgesichert ist, kommt aber auf den Vertrag an!

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